Beiträge von gunted8j

    Liebe Community,


    ich bin aktuell noch Student für das Lehramt an Gymnasien in NRW. Voraussichtlich werde ich im Laufe des Jahrs meinen Master erlangen und dann nächstes Jahr ab ins Ref gehen!

    Habe mich heute mal zur Beatmung und Besoldung informiert und hätte hierzu einige Fragen. Bei der Verbeamtung wird man nicht unbedingt in die niedrigste Erfahrungsstufe eingestuft (oder doch?).

    Was kann man sich alles auf die Erfahrungsstufen anrechnen lassen?

    Ich arbeite aktuell seit ca. einem halben Jahr als Vertretungslehrer an einem Gymnasium und bin außerdem seit ca. 3 Jahren als Hilfskraft an der Universität tätig. Könnte man sich diese Sachen später anrechnen lassen?


    Liebe Grüße

    Dominik

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