Ich frage mich, ob Lehrer an staatlichen Ersatzschulen auch einen Familienzuschlag ausgezahlt bekommen. Weiß das jemand?
Beiträge von Dernick
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Hallo, mir wurde ein Planstelleninhabervertrag an einer staatlichen Ersatzschule angeboten. Im Moment arbeite ich nich an einer staatlichen Schule. Ich hatte versucht den Weg über die Beurlaubung zu gehen, damit ich an der Ersatzschule arbeiten kann. Das hat nun leider nicht mehr geklappt, da meine jetzige Schule einen Lehrermangel hat. Ich überlege nun einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Worauf muss ich achten? Was muss unbedingt in meinem Vertrag geregelt werden? Wie sieht das aus mit Versorgung und Rente? Wie hoch sind die Einbußen? Leider finde ich nirgendwo Konkretes? Von allen Seiten werde ich aber gewarnt, es nicht zu machen?
Die Stelle und die Schule reizen mich aber schon sehr und ich bin an meiner derzeitigen Schule eher unglücklich. -
Ist mir auch schon passiert und dann steckte die Arbeit des Schülers im Heft eines anderen Schülers.
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Also mir wurde gesagt, dass man für den Fall, dass die Ersatzschule schließen sollte, abgesichert sei und man, selbst dann, wenn man eine gewisse Altersgrenze überschritten hätte wieder als verbeamteter Lehrer aufgenommen werden muss.
Ich würde mich sehr gerne für die Ersatzschule entscheiden, weil mich das Konzept anspricht. Wenn ich es mit einer Beurlaubung versuche, hätte ich quasi den „Rückfahrschein“ als Beamter.
Sollte es auf eine Kündigung hinauslaufen, hätte man theoretisch auch die Möglichkeit wieder als Beamter aufgenommen zu werden, falls man dann doch wieder wechseln möchte. Bei mir entfällt diese Möglichkeit aber aufgrund meines Alters, d.h. Ich könnte nur als Angestellter zurück.
Möchtest du schon wieder weg von der Ersatzschule, Elena?
Hannelotti, war das zu dem Zeitpunkt als du dich damit beschäftigt hattest, noch nicht abzusehen? -
Das liegt ja nun alles schon ein halbes Jahr zurück! Mich würde interessieren, wie ihr euch entschieden habt. Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Entscheidung
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