Da bist du dir zurecht sicher. "In der Regel" entfaltet eine vergleichbare Bindungswirkung wie "soll", d.h. es muss so verfahren werden, außer es geht unter zumutbaren Zuständen nicht anders. Wir hatten in Rücksprache mit der Schulbehörde mal die Ausnahmeerlaubnis, eine fachfremde Lehrkraft, die das Fach im Studium aber teilweise hatte, Protokoll schreiben zu lassen, als niemand anderes zur Verfügung stand. Um solche Notfallausnahmen nicht von vorneherein zum Fehler im Prüfungsverfahren zu machen, ist die strikte Vorgabe etwas aufgeweicht, was aber nicht das Ermessen freigibt, beliebig zu verfahren.
Das passt...Danke dir