In 2018 wurde mir meine gut 1-jährige Tätigkeit als freiberufliche Leiterin von Integrations und Alphabetisierungskursen vor meinem Referendariat auf meine Erfahrungsstufe angerechnet, in NRW. Ich glaube nicht, dass sich die Gesetze seitdem geändert haben. Ich musste mich allerdings auch erst anwaltlich beraten lassen und gegen den 1. negativen Bescheid Widerspruch einlegen.
Beiträge von Vika_1983
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Hm, das sind jetzt zwei Beiträge, der eine sagt nein, der andere sagt vielleicht. Die Anrechnung auf die Erfahrungsstufenberechnung damals war auch erst nach einem Widerspruch erfolgreich.
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Hallo,
ich bin seit Mai 2018 im Schuldienst als Beamtin auf Probe mit der üblichen 3-jährigen Probezeit. Da ich schon vor meinem Referendariat Integrations- und Alphabetisierungskurse geleitet habe, wurden mir bei der Berechnung meiner Erfahrungsstufe 1 Jahr und 3 Monate als hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst angerechnet. Meine Frage ist nun, ob sich das vielleicht auch verkürzend auf meine Probezeit auswirken könnte? Habt ihr da eine Meinung, oder sogar Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße
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