Hallo und willkommen im Forum!
Ich versuche einmal einige Fragen zum pädagogischen Vorbereitungsdienst und allgemein zur Verbeamtung zu beantworten, auch wenn ich Förderschullehrkraft in Hessen bin.
Da du in Darmstadt studierst vermute ich, dass du den Seiteneinstieg auch in Hessen angehen möchtest?
Nun denn...
1. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdiensts muss man sich sicherlich gut überlegen, die Arbeitsdichte ist konstant recht hoch und man hat sicherlich einen Vorteil, wenn man pädagogische Kenntnisse mitbringt, bzw. vorher schon einmal vertretungsweise an einer Schule gearbeitet hat (z.B. VSS, etc.), um nicht völlig ins kalte Wasser geschmissen zu werden. Uns wurde das in unserem Seminar damals auch angeboten, dass man auf ca. 18 Monate verkürzen kann, empfohlen wurde uns das allerdings grundsätzlich nicht. Das Angebot hat letztendlich auch keiner angenommen, selbst wenn die Noten bis zur Entscheidung "gepasst hatten".
2. Was die Verbeamtung angeht, versuche ich es kurz zu fassen - das ist ein Thema für sich.
Beamte auf Widerruf in Hessen werden zunächst alle Referendare, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Man wird nach erfolgreicher Beendigung des Referendariats automatisch nach 21 Monaten Vorbereitungsdienst aus dieser Art von Beamtenverhältnis entlassen, das hat nichts mit dem Gesundheitszustand zu tun.
Um ins Beamtenverhältnis auf Probe zu kommen, muss man grundsätzlich eine Planstelle nach dem Referendariat angeboten bekommen (durch die Zentralstelle für Personalmanagement in Darmstadt, bzw. als "schulscharfe" Ausschreibung). Das geschieht aber erst, wenn du die zweite Staatsprüfung bestehst du dich bewirbst und:
- dein Notenschnitt gut genug ist für die Rangliste
- deine Lehramt gesucht ist
- deine Fächerkombination gesucht ist
- du flexibel bist was den Einsatzort angeht.
3. Bezüglich Vorerkrankungen hast du bereits eine Untersuchung vor dem Vorbereitungsdienst, im Regelfall (außerhalb von Coronazeiten!) eine weitere Eignungsuntersuchung vor Antritt der Planstelle und eine abschließende Eignungsuntersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Vorerkrankungen sind nicht per se ein Ausschlussgrund. Du musst schlichtweg beim Amtsarzt wahrheitsgemäß angeben um was es sich handelt. Der Amtsarzt trifft dann die Entscheidung. Beispiele:
Eine Schilddrüsenerkrankung ist nicht von vorneherein ein Ausschlussgrund, wenn du medikamentös behandelt wirst.
Bei Übergewicht (BMI >30) sind die Amtsärzte leider wenig kulant. Das ist letztendlich nicht unbedingt eine Vorerkrankung, führt aber in sehr vielen Fällen dazu, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit versagt werden kann.
Ich würde mich dahingehend bei einer Gewerkschaft beraten lassen im Vorfeld (GEW/VBE) und natürlich mit dem Amtsarzt sprechen, bzw. nach Aufforderung medizinische Befunde aushändigen, wenn es um die entscheidende Frag der Verbeamtung nach dem Referendariat geht.