Beiträge von mucbay33

    Ja, genau, hier auch. Bis man sich zur Impfung beim Hausarzt anmelden könne, würde es wohl noch länger dauern, meint meine Hausarztpraxis.

    Das scheint wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden in den Bundesländern und Hausarztpraxen. Vor einigen Tagen hatte ich es hier im Forum bereits erwähnt. Ich habe mich mangels Terminvergabe bei lokalen Impfzentren, direkt nach dem Astrazeneca-Debakel, vor Ostern auf die Warteliste setzen lassen und erhalte tatsächlich morgen meine Erstimpfung mit Biontech am frühen Nachmittag.

    Naja

    Ohh, mir kommen die Tränen.... A13 wäre mein größter Wunsch für examinierte Masterabsolventen im Grundschulbereich. Wohl ein niemals erfüllter....

    Da muss ich zustimmen. Seit die meisten GS-Lehramtsstudiengänge auf die Masterebene, mit verlängerten Studienzeiten umgestellt wurden, ist die Eingruppierung (A12) aktuell tatsächlich nicht mehr nachvollziehbar.

    Das ist nur mein letzter Stand, der allerdings auch etwas "veraltet" sein kann:

    300 ECTS (Masterebene laut EQR/DQR) sind nicht in Stein gemeißelt zur Promotion, nicht einmal für einen "Masterabschluss".

    Unter Umständen kann selbst ein Master mit unter 300 ECTS erreicht werden, wenn man z.B. nach einem deutschen 6-semestrigen Bachelor im Ausland (NL/UK) einen Master mit weniger als 120 ECTS abschließt.


    In deinem Fall für Lehramt gibt es wohl einige Optionen.


    1. Ohne Referendariat:

    Wenn du direkt ein Promotionsangebot von einem der zuständigen Fachbereich der Hochschule angeboten bekommst, müssten auch weniger als 300 ECTS ausreichen. Die 300 ECTS sind ja letztendlich "nur" eine Richtlinie, von der bei "hervorragend" geeigneten Kandidaten für eine mögliche Promotion abgewichen werden kann.


    2. Mit Referendariat:

    Einige Bundesländer gestehen ihren Lehramtssolventen mit weniger als 300 ECTS (z.B. GS-Lehramt) die "Masterebene" nach erfolgreich abgelegtem Vorbereitungsdienst zu. Sie können dann im Regelfall regulär promovieren.


    3. Ausgleichsmaßnahmen zum "Auffüllen" der ECTS-Lücken:

    Hier wird mit Aufbaukursen an Hochschulen ggf. die Lücke bis zu 300 ECTS in einem oder zwei Semestern (je nach Ausgangslage 30 ECTS pro Semester) durch die Studierenden gefüllt (Promotionsaufbaustudium).

    Optional konnte man sich auch früher vor "Bologna" als Lehramtsstudierender parallel zum Diplompädagogen/Magister für ein studiertes Fach an manchen Hochschulen einschreiben und somit auch regulär zum Lehramt die Promotionsberechtigung erreichen. Für solche "Brückenmodule" müsstest du dich an deiner jeweiligen Hochschule erkundigen.


    Viel Erfolg! :victory:

    Dass Hausärzte über zu viel Bürokratie und zu schlechte Abrechnung jammern, gehört allerdings auch zum guten Ton, das würde ich nicht zu sehr auf die Goldwaage legen.

    Naja, unsere ganze Pandemiepolitik und deren Umsetzung ist aktuell mit zu viel Bürokratie, überbordeten Regelwerken, Richtlinien, etc. verbunden.

    Auch wenn Hausärzte allgemein evtl. gerne jammern, kann ich sie zu diesem Zeitpunkt wirklich gut verstehen, dass die momentane Situation unüblich stressig ist.

    Also, auch wenn ich nicht an der Grundschule war/bin, habe ich die Erfahrung gemacht, dass man es den Seminarlehrern sowieso nie 100%ig recht machen kann. Vor unserer ersten Lehrprobe (ist das das, was bei euch BUV ist? Oder sind das Unterrichtsbesuche?) hieß es, es bekommt sowieso keiner besser als Note 3, da wir ja noch Anfänger sind und gar nicht besser sein können. (Sehr motivierend...).


    Für mich waren diese Unterrichtsbesuche und Lehrproben solche Augen-zu-und-durch-Situationen, denn auch, wenn es richtig gut lief, gab es dennoch was zu beanstanden. Immer.


    Vielleicht solltest du dich auch von dem Anspruch verabschieden, der Seminarleiterin genügen zu wollen (zumindest nicht 100%). Wenn ihr nur Kleinigkeiten einfallen, die sie zu beanstanden hat, hast du deinen Job super gemacht. Wenn sie natürlich das ganze Stundenkonzept zerreißt, ist das was anderes...

    Und selbst "falls" ein Stundenkonzept völlig beanstandet werden sollte, muss es nicht heißen, dass das andere Prüfer/Ausbilder auch so sehen würden. Die ganze Bewertung ist zu einem nicht unerheblichen Teil eine Geschmacksfrage - ob die Beurteilenden "mit der Lupe" nach Knackpunkten suchen, bzw. wie Kleinigkeiten gewichtet werden. Da hat jeder Ausbildungsbeauftragte so seinen eigenen "Spleen". ;)


    Augen zu und durch klingt zwar etwas nach "5-Marks-Spruch", ist aber leider manchmal der einzige Rat. Auch wenn ich persönlich das Referendariat (allerdings in Hessen) mit guten Erinnerungen verknüpfe, kann ich dir das alles nachempfinden. Stress hat man wohl überall im Vorbereitungsdienst.

    Kopf hoch und versuche noch etwas in den Osterferien zu entspannen - das ist manchmal die beste "Medizin"! :)

    Du bist wohl dauerhaft in Ba-Wü verankert?

    Da ich vor einiger Zeit für eine Freundin recherchiert hatte, wie es sich mit dem Aufbaustudium -SoPäd in Ba-Wü verhält, hier nur ein paar Infos, die dir weiterhelfen könnten.


    1. Die Arbeit in der Förderschule/am BFZ ist extrem anders als im Gymnasium. Die Fachdidaktiken treten "eher" in den Hintergrund, da man methodisch und didaktisch in seinen beiden studierte Förderschwerpunkten den Kompetenzerwerb/die Fachwissenschaft für Schüler sehr kleinschrittig und individuell aufbereiten muss. Man ist fachdidaktischer Allrounder und unterrichtet eh überwiegend dauerhaft fachfremd!

    Mit dieser geringen "fachlichen Tiefe" muss man sicherlich klar kommen, wenn man auf Gymnasiallehramt studiert.

    Ich würde erst einmal an einer Förderschule in deinen bevorzugten Förderschwerpunkten nach Möglichkeit hospitieren um zu sehen, ob das überhaupt etwas für dich ist.


    2. Der Aufbaustudiengang Sonderpädagogik scheint nur in Heidelberg und Ludwigsburg angeboten zu werden als "Master of Education". Das solltest du bedenken, falls du räumlich weniger flexibel bist was Anfahrtswege zur Hochschule oder gar einen Umzug angeht. Auch werden nach meiner Info nicht alle Förderschwerpunkte an beiden Standorten angeboten.

    Z.B.:

    Emotional-soziale Entwicklung oder körperlich-motorische Entwicklung gibt es aktuell nur in Ludwigsburg.

    Hören und Blindenpädagogik gibt es nur in Heidelberg.


    3. Der Vorteil ist wohl, dass man mit jedem Lehramt Sonderpädagogik im Aufbau studieren kann, so lange man mindestens ein 1. StEx in einem Lehramt mitbringt. Die bisher studierten Fächer sind dabei im Regelfall egal, man muss auf jeden Fall nicht zwingend Deutsch und/oder Mathematik mitbringen, um für den Aufbaustudiengang zugelassen zu werden.


    Viel Erfolg bei deiner Entscheidung! :aufgepasst:

    Nee, so einfach ist es leider nicht wirklich. Wenn du als Lehrkraft woanders arbeitest als du wohnst, dann darfst du dich ausnahmsweise auch am Arbeitsort (anderes Bundesland) impfen lassen. Aber ein anderes Impfzentrum außerhalb deines Wohnbundeslandes ansonsten zu nehmen, geht leider nicht.

    Ich meinte damit natürlich auch die "Sammelimpfung" für Lehrkräfte für die jeweilige Schule in Hessen, die dann natürlich in einem hessischen Impfzentrum stattfindet und nicht außerhalb des Bundeslandes. ;)


    Davon abgesehen dürfen hessische Lehrkräfte die nicht in Hessen wohnhaft sind, sich dennoch außerhalb Hessens in ihrem jeweiligen Impfzentrum/beim Hausarzt nahe des eigenen Wohnorts impfen lassen.

    Bei mir genauso.

    Wenn man im Grenzgebiet wohnt, kann man auch in anderen Bundesländern (z.B. Bayern, Ba-Wü, RLP) einen Termin vereinbaren.

    Ich habe von grenznahen Schulen in Hessen mitbekommen, dass sie optional ihren zahlreichen nicht in Hessen wohnenden Lehrkräften freistellen, sich über ein hessisches Impfzentrum oder über die jeweilige lokale Impfstelle ihres Wohnorts im anderen Bundeslands einen Termin zu besorgen.


    Man erhält dann die Erklärung der Dienststelle/Schule zum Vorzeigen beim Impftermin.

    Ich habe heute ganz kurzfristig von meinem Hausarzt die Nachricht erhalten, dass ich in der nächsten Woche mit Biontech geimpft werden kann (Erstimpfung).

    Beim lokalen Impfportal hatte ich mich zwar registriert, kam aber in den letzten drei Wochen nicht einmal zur Terminvergabe, trotz täglicher mehrmaliger Versuche.

    Okay gut. An meiner Uni studiert man auch im Bachelor schon den Bachelor of Education (bei Gym. Lehramt) und habe manchmal das Gefühl, weil bei den anderen Unis der B.A./Sc. vergeben wird, mein Studium weniger „wert“ ist..

    Es wurde ja schon erwähnt...

    Letztendlich mag die Debatte um die Qualität der Abschlüsse/Hochschulen während des Studiums eine "geringe" Rolle spielen, wenn man sich noch mit anderen Studierenden austauscht, die nicht Lehramt studieren (BA/MA, BSc./MSc., etc.).

    Selbst hier gibt es wohl Ausnahmen, wenn man wie in Ba-Wü an einer eigens dafür eingerichteten Hochschule (PH) die meisten Lehrämter außer SekII studiert. Da bleiben einem sicherlich solche Vergleiche im "internen" Hochschulbetrieb erspart. ;)


    Da der Lehrerberuf grundsätzlich staatlich reglementiert ist, zählt abschließend nur, ob man die relevanten "Zettel" (1. u. 2. StEx) am Schluss für eine Stelle vorweisen kann. Das Selektionsverfahren erfolgt über Abschlussnoten, Einstellungsbedarf, Einsatzorte, Wartezeiten, etc.

    Das ist sicherlich in manchen Punkten auch ein "guter" Aspekt, im Gegensatz zu so manchem Konkurrenzdruck in der freien Wirtschaft.


    Egal von welcher Hochschule man kommt, niemanden interessiert es ob man in Köln, Heidelberg, an der LMU oder in Frankfurt auf Lehramt studiert hat. :top:

    Sorry: wer bekommt A13 in der Sek1? Dann würde dieselbe Person im Angestelltenverhältnis E13 bekommen. Vergleiche das, was vergleichbar ist.
    Ich habe mehrere Jahre E13 bekommen (haha, in der reinen Sek1 als Vertretung noch vor dem Ref :D ), meine angestellten Kolleg*innen am Gym auf einer Sek1/Sek2-Stelle bekommen E13 oder "E14", weil befördert.
    Ich fange auch nicht an zu erzählen, dass ich eine Kollegin habe, die A12 die ganze Zeit bekam. Ja, es gab mal reine Sek1-Stellen an Gymnasien in NRW, trotzdem ist es jetzt nicht mehr relevant.


    disclaimer: ja, es IST ungerecht. und ja, es gibt auch die Gesamtschulsituation, die das ganze ad absurdum macht, wo Sek1-Kolleg*innen auf einer Sek1-Stelle eingestellt werden, aber aufgrund ihrer Qualifikation hin und wieder Oberstufenunterricht geben und trotzdem weiter A12 oder E11 bekommen. Ich weiß.
    Ändert nichts daran: Wer auf eine "A13-Stelle" kommt und nicht verbeamtet wird, bekommt E13. Punkt. Kein E11. Wenn er nicht die Qualifikation für A13 hat, dann muss zuerst haushaltsrechtlich die Stelle in eine A12-Stelle umgewandelt werden, das funktioniert nicht einfach so, nur weil er aus welchen Gründen auch immer nicht verbeamtet wird.

    In Hessen bekommt quasi "alles und jeder" außer Grundschullehrkräfte A13 mit 2. StEx. ;)

    Leider bekommen angestellte Lehrer E11 und nicht E13

    https://www.gew-nrw.de/tarif.h…e%20Zustimmung%20erteilen.

    Das kommt auf das Bundesland sicherlich auch an?

    Von einer Bekannten habe ich mitbekommen, dass sie E13 erhielt (Berufsschullehrerin). Eine andere Bekannte erhielt tatsächlich nur E11 (Grundschullehrerin).

    Das "Eingangslehramt" zählt für die Eingruppierung ans Angestellte.

    Es gibt wohl komischerweise kein E12, weshalb nicht verbeamtete GS-Lehrkräfte mit 2. StEx E11 erhalten.

    Netto wäre nach Bezahlung der PKV, damit man das sinnvoll vergleichen kann. Bei mir machte dieser Nettovergleich damals (also bei meiner Verbeamtung) soviel aus, dass rund die Hälfte der Immobilie, die ich bewohne, aus dieser Differenz finanziert werden konnte. Also, da kommt etwas zusammen.

    Also, ich habe heute spaßeshalber einmal beide Varianten für Hessen in die jeweiligen Onlinerechner eingegeben (TV-H: E13, bzw. verbeamtet in Hessen: A13).


    Es sind tatsächlich selbst nach Abzug meiner Krankenkasse deutlich über 600 Euro weniger für Angestellte - NETTO!

    OK, hast mich: Was genau ist an den Arbeitsbedingungen z.B. in Hessen so viel besser, als in BW? Nur die KV-Vertragsfrage kann es nicht sein, denn die betrifft angesichts der Einstellungssituation in den diversen Schularten aktuell fast exklusiv Erfüller mit gymnasialem Lehramt und ansonsten nur diejenigen, die übergangsweise einen KV-Vertrag machen, weil sie keine Planstelle am Wunschwohnort erhalten haben und darauf warten wollen (die gehen dann aber auch nicht nach Hessen). Mehr Geld ist es offenbar auch nicht, mehr Ferien/Urlaubsanspruch können wir ebenfalls streichen. Bessere Beförderungsmöglichkeiten auch jenseits der Gymnasien? A13 in der Primarstufe? (Ach nein, das wäre ja doch mehr Geld.) Entlastungsstunden?

    Naja, es ist in manchen Punkten wohl etwas weniger "hierarchisch/ stocksteif" hier in Hessen, anders kann ich es von meinem Eindruck und vom Austausch mit EX-Ba-Wüler/ bayerischen Kollegen nicht beschreiben.


    Das fängt mit der Zuteilung/Auswahl des Seminars bereits zum Referendariat an, wie ich vergleichsweise miterlebte bei meinen ehemaligen Studienkollegen aus Bayern und Ba-Wü. Es geht weiter über gewisse Wahlfreiheiten im Vorbereitungsdienst (Mentorenwahl, Klassenwahl, etc.) und hört bei der Einstellung in den Schuldienst (Wunscheinsatzort und Auswahl an Stellenangeboten) auf.

    Ich kann hier natürlich eher für den GS-FS-Bereich sprechen.


    In Hessen wird man aktuell im Regelfall sogar unterjährig (zum Ende des ersten Schulhalbjahres) mit einer Planstelle zum Berufseinstieg bedacht. Hier hören ja einige LiV zum Halbjahr eines Schuljahres mit dem Vorbereitungsdienst auf, da es zwei jährliche Anfangstermine für den Vorbereitungsdienst gibt.


    In Ba-Wü habe ich leider bei zig Bekannten mitbekommen, dass man wohl eher "dankbar sein" muss, wenn man "landverschickt wird", nur um an eine feste Stelle in Hintertupfingen zu kommen, selbst wenn man zum Ende eines Schuljahres das Ref wie üblich beendet.

    Der Rest hangelt sich eben mit KV-Stellen durch die ersten zwei bis fünf Arbeitsjahre.

    Die Alemannen oder Unterfranken in BW handhaben das ganz genauso mucbay33 , weil es am Ende eben noch immer Landesrecht ist (leider). ;) Die Gewerkschaften drängen seit Jahren auf Nachbesserung, die auf sich warten lässt. Letztlich muss man sagen sind sowohl BW, als auch Bayern als Arbeitgeber und Wohnorte offensichtlich attraktiv genug für viele Junglehrer, so dass man damit durchkommt. Wäre es anders, würde es wohl auch hier im Süden der Republik deutlich ausgeweitete Direkteinstiegsprogramme/Seiteneinstiegsprogramme geben, wie in anderen Bundesländern. Die Abstimmung mit den Füßen läuft also darauf hinaus, dass diese beiden Länder sich das als Arbeitgeber wohl weitestgehend leisten können .

    Wenn ich mir die letzten paar Jahre anschaue, dann haben wir sehr starken Zulauf hier in Hessen aus dem Ländle und Bayern (mich eingeschlossen). ;)


    So viel schlechter sind die Arbeitsbedingungen in einigen anderen Bundesländern (u.a Hessen) auch nicht. Die paar "Groschen" weniger im Monat zum Berufseinstieg sind eher unerheblich im Vergleich zur teils jahrelangen Odyssee in KV-Verträgen mit Kündigung zum letzten Schultag vor den Sommerferien. :)


    Letztendlich sagen sogar Kolleginnen, die aufgrund von Kinderwunsch wieder ins "Ländle" nach einigen Jahren Dienstzeit per Länderbeamtenaustausch wollen, dass sie es nur wegen der Ferienzeiten (Kinderbetreuung/gemeinsame Urlaube) machen und eher nicht wegen der Arbeitsbedingungen. :victory:

    Ich vermute mal es geht ums "Ländle" oder evtl. um Bayern. :(

    Die lieben Schwaben (Badener), z.B. verfahren noch ganz nach "altem Muster" und kündigen nach wie vor Leute direkt vor Sommerferien. Die Zahlung des Gehalts erfolgte nicht einmal bis zum Ende eines Monats am Schuljahresende, wie ich im Bekanntenkreis aus dem Nachbarbundesland mitbekam! :angst:;)


    Dieser Sachverhalt ist seit etlichen Jahren ein bekannter Missstand. Ich glaube es ist sinnvoller mit den Füßen abzustimmen und in einem BL unterzukommen, dass diese fragwürdige Praxis nicht anwendet oder weiterhin auf eine Planstelle im Süden/Südwesten zu hoffen, wenn man räumlich/familiär leider nicht flexibel ist. Aufregen hilft seit Jahren leider nichts.


    Dieses "Unding" haben ja andere Bundesländer mehr oder minder "freiwillig" in den letzten Jahren abgestellt und zahlen bis zum Schluss im Regelfall, so wie es elCaputo für NRW beschreibt oder wie es auch in Hessen mittlerweile Praxis ist. Bildung ist eben "leider" Ländersache, weshalb jedes Bundesland sein "eigenes Süppchen für die Anstellungsmodalitäten kochen kann".

    Alkohol und vor allem Übergewicht sind sowieso schlimmer als "Longcovid", also immer eine gute Idee.

    In Maßen genießen soll es ja auch geben. ;)

    Ein oder zwei Stückchen Kuchen (besser: Torte mit lecker Buttercreme!) am Nachmittag, bzw. ein Gläschen Rotwein im Sommer auf der Terrasse am Abend sind für mich eher "erquickend und labend"!

    Da denke ich nicht permanent daran mich schlecht zu fühlen, wegen BMI-Schwankungen von 0.1-0.2 oder ob irgendeine Impfung sich ein "Quäntchen" schlechter aufbaut. :victory:

    Beide Begriffe sind veraltet. In Bawü heißt das seit einigen Jahren "SBBZ" - "Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrun"
    ;)
    Schaugn mer mal, was der/die neue Bildungsminister/in draus macht.

    Es kommt nun einmal immer auf das Bundesland an, was die Bezeichnungen angeht.


    Letztendlich wurden schon seit Jahrzehnten Begrifflichkeiten im Bildungs- und Schulbereich ständig neu definiert. Man hat manchmal so oder so den Eindruck, dass der Werbespruch aus den 1990ern gut passt: "Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix!".


    In Hessen heißt der "Standort" des BFZ (Beratungs- und Förderzentrums) immer noch Förderschule. Man ist laut Zeugnis des Staatsexamens auch nach wie vor Förderschullehrer, was die Berufsbezeichnung angeht. :)

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