Doch, bis auf die Diagnostik von Intelligenztests, die man nur mit entsprechendem Studienanteil durchführen DARF, übernehmen bei uns die Grundschullehrkräfte nahezu alle genannten Tätigkeiten an den Grundschulen. Förderschulen Lernen gibt es nicht mehr in Nds im Grundschulbereich, FöS ESE waren schon immer kaum existent, andere FöS sind manchmal sehr weit entfernt. Man beschult alle Kinder, die in die Klasse gesetzt werden, auch die mit sämtlichen Förderschwerpunkten, die in die Grundschulen gehen können, wenn es die Eltern wünschen. Das Gutachten wird miteinander geschrieben, wobei man als Grundschullehrkraft solche für Kinder der eigenen Klassen, der Fachklassen und auch für Kinder vor der Einschulung schreibt.
Frühförderung erfolgte bis zum Streichen derselben in der Sprachförderung im Kindergarten, auch in Schulkindergärten werden Grundschullehrkräfte eingesetzt, alles weitere muss im Rahmen der individuellen Förderung im 1. Schuljahr erfolgen. Für den Förderschwerpunkt Sprache muss die Grundversorgung reichen, die Förderschulkollegin hat aber häufig nicht den Schwerpunkt Sprache, sondern eher Lernen+ESE. Sprachtherapie wird nicht übernommen, wir schicken die Kinder zur außerschulischen Therapie und hoffen, dass die Eltern sich kümmern, ansonsten übernimmt man, was im Rahmen des regulären Unterrichts sonst noch möglich ist. Es gibt Mobile Dienste zur spärlichen Beratung, z.B. für Hören/ Sehen/ KME, nicht aber fpr Sprache, da dies ja die Grundversorgung übernehmen soll.
An verschiedenen Schulen sind wir eingesetzt, wenn wir abgeordnet werden, ansonten kommt die Inklusion einfach zu uns ins Haus, da müssen wir den Standort gar nicht wechseln, uns aber von jetzt auf gleich darauf einstellen, ein Kind mit irgendeinem Schwerpunkt zu beschulen.