Beiträge von mucbay33

    Was aber auf dem Plakat/ Schild bei all den Vorzügen ebenfalls deutlich erwähnt werden sollte, ist die Zeit des Vorbereitungsdienstes als Hürde: vielfach purer Stress, Willkür, Horror-, bzw. Zirkusshow, etc. für 12-24 Monate.

    So derart leicht ist es leider dann nicht immer, in diesen abwechslungsreichen, sicheren Job mit einer Planstelle einzusteigen. 😉

    Ich hoffe von ganzem Herzen, dass es ein solches Schlupfloch zum Seiteneinstieg idealiter gar nicht gibt in den Seiteneinstieg bzw. wo es das womöglich vereinzelt bereits gibt, wieder abgeschafft wird. Es wird sonst einfach immer willkürlicher, wer alles Lehrkraft sein können soll, je niedriger man die Latte der erforderlichen formalen Bildung und der vorausgesetzten Fächer/Fachinhalte setzt. Ich halte das für keinen geeigneten Weg, um Bildungslücken zu schließen, Bildungsungerechtigkeiten dank entsprechend guter schulischer Bildung auszugleichen und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen, auf die unsere SuS eigentlich ein Anrecht haben. Ich fände es tragisch, wenn am Ende sonst einfach nur die Qualität der möglichen Ausbildung immer weiter abnähme, mangels auch fachlich ausreichend qualifizierter Lehrkräfte, die zumindest in ihren Fachwissenschaften wirklich fit sind.

    Ich möchte nun eigentlich gar keine Diskussion lostreten, in wie weit unsere Profession "geschmälert" werden könnte, durch eine Anpassung oder Aufweichung von Aufnahmekriterien in den dauerhaften Schuldienst. Allerdings sind manche BL wohl bereits auf dem Weg, wenn ich den Artikel hier lese: https://www.welt.de/politik/de…-Dauerloesung-werden.html

    Wenn ein Bachelor ausreichen würde, dann hätte die Lehrkräfteakademie explizit auch den Bachelor oder das Diplom 1 erwähnt (Sonderform des Diploms an der Uni Kassel vor der Bolognareform, mit weniger als den früher üblichen Diplom-Regelsemestern).


    Abgesehen von Vertretungsstellen sehe ich da leider (noch) keine Möglichkeit, ohne einen Aufbaumaster zu einem Seiteneinstieg in Hessen zu kommen. Ich drücke dennoch die Daumen, falls du ein Schlupfloch finden solltest. :)

    In jedem Fall bedeutet es für diese Kollegen mehr Wertschätzung für ihre Arbeit.

    Ob dann mehr Studierende Grundschullehramt unterrichten wollen ist fraglich. Letztendlich liegt das nicht jedem, quasi bei 0 anzufangen (Anfangsunterricht, Sozialisation in der Schule, etc.). Das würden auch einige nicht unterrichten wollen, selbst wenn man dafür A14 bekäme. 😉

    Ich denke, da muss man über den Tellerrand von "anno dazumal" schauen. ;)

    Wenn man mit der "Lupe" hinschaut, kann man evtl. den Spieß sogar umdrehen.


    Kurzum, durch die Umstellung der Lehrerausbildung auf BA/MA-Ebene, haben mittlerweile wohl alle Lehramtsstudiengänge eine längere Regelstudienzeit, die eine Besoldung nach A13 rechtfertigen würde.

    Aktuell haben viele dieser neueren Sek1-Studiengänge (10 Semester MA ed.) durch die Regelstudienzeitverlängerung sogar eine "geringfügig höhere" Qualifikation, als die damaligen Diplomstudiengänge/ bzw. die Altlehramtsstudiengänge (Sek2) mit 8-9 Semestern Regelstudienzeit. Ein Diplom kann schließlich nicht einmal in einen Master "umgeschrieben werden". ^^

    Was ich ziemlich merkwürdig finde, wieso wurden bislang auch Sek1-Lehrkräfte (Realschule/Gesamtschule) mit A12 in NRW besoldet?

    Das kenne ich eigentlich nur von Bekannten aus anderen Bundesländern (u.a. Ba-Wü), die ehemals Grund- und Hauptschullehramt mit sechst Semestern Regelstudienzeit studiert hatten.

    Kann man sich die Schule für das Ref. aussuchen? Kenne ich so nicht.

    Zumindest hier in Hessen ist es nicht unüblich, sich an einer Wunschschule vor Beginn des Refs vorzustellen, dort zu hospitieren oder gar als Vertretungslehrkraft bereits seit Längerem zu arbeiten.
    Dann kann es durchaus der Fall sein, dass man die Schule als Wunschschule bei einem Seminar angibt oder sogar diese Schule selbst eine LiV gezielt für die Ausbildung anfordert.

    Neugier: welche?

    (NDS: ich wurde zum 1. August eingestellt, unabhängig davon, dass die Schulferien noch gute 3,5 Wochen dauerten. Einstellung ist glaube ich dort immernoch 1.8., 1.2.)

    NRW: 1.11., 1.5. Entlassung genau 18 Monate später.
    Neueinstellungen für Planstellen: 1.8., 1.11., 1.2., 1.5., Hauptverfahren 1.8. und 1.2., aber man will es sich auch mit den Absolvent*innen gut stellen, deswegen auch November und Mai, obwohl es an den wenigsten Schulen Sinn ergibt...

    Hessen stellt (bei Bedarf aktuell z.B. FS, GS) ebenfalls unterjährig ein. Die Vereidigung erfolgt sowieso nicht zentral, sondern am zukünftigen Dienstort im Schulleiterbüro.

    Definitiv nicht, da eine Forderung, dass Lehrer keine Beamten mehr sein sollten, Schwachsinn ist! Gerade in Zeiten von Lehrermangel (klar, der Beamtenstatus ist kein Hauptgrund Lehrer zu werden aber ein deutlich schönes extra)….

    Gerade da die Nichtverbeamtung auch derart "gut" funktioniert hat (Lehrermangel, Berufsattraktivität) , wird schließlich auch Berlin als "letzte Bastion des Angestelltenverhältnisses" zur Verbeamtung in absehbarer Zeit zurückkehren. ;)


    Damit dürfte dieses leidige Thema einmal wieder für längere Zeit ad acta gelegt werden können. ^^

    Auch von mir Glückwunsch zum bestandenen Examen. Die "halbe Miete" ist also geschafft. ^^


    Einige Anmerkungen zu deinen Gedankengängen.


    Was den Einstieg ins Ref mit länger zurückliegendem 1. StEx, bzw. die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung angeht, nur einige Anmerkungen von jemandem außerhalb von "the Länd". ;) Man kann auch über den Tellerrand schauen, falls man räumlich und privat flexibel ist.


    Mach dir ggf. nicht so viel Druck, was diese Dinge angeht. Ein Sprichwort sagt schon: "Andere Länder, andere Sitten":


    1. In Hessen z.B. hat dein 1. StEX überhaupt keine Art "Verfallsdatum". Da kannst du einfach nach vielen Jahren ins Ref einsteigen ohne erneute Prüfung, wenn du einen Platz an einem Studienseminar erhältst. Zugegeben, man hat hier keinen garantierten Platz für den Vorbereitungsdienst im Gegensatz zu Ba-Wü. Behalte das im Hinterkopf.

    2. Hier in Hessen z.B. ist die Verbeamtungsgrenze die Vollendung des 50. Lebensjahres (zur Verbeamtung auf Probe, also nach dem Ref). Da hättest du wohl sicherlich noch "einige" Jahre Zeit, dir die Option "Schuldienst" warmzuhalten.

    3.

    a. Eine spätere Bewerbung nach Ba-Wü steht dir natürlich offen, nach bestandenem 2. StEX in einem anderen Bundesland. Die Abschlüsse werden im Regelfall bundesweit anerkannt.

    b. Falls du jedoch in einem anderen Bundesland mit voller Lehrbefähigung (1. u. 2. StEX) zunächst im Beamtenverhältnis anfängst, kannst du nur über eine Freigabe deines Dienstherren (Bundesland X) und den Länderbeamtenaustausch zurück nach Ba-Wü. Das gestaltet sich unter Umständen als langwierig/ schwierg.


    Genieße die kommende Zeit trotz Corona! :top:

    Interessante Auflistung... und ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich Prüfungen und Gewichtungen sein können, bzw. Prüfungsteile ausgestaltet werden. Dadurch werden Examensnoten nicht unbedingt vergleichbarer. ;)


    Hier in Hessen als Ergänzung, zu den vormals genannten benoteten Einzelleistungen...


    - Zwei Lehrproben finden an einem Tag statt. Den Termin weiß man im Regelfall einige Monate vorher. Nicht selten sucht man sich als Prüfling die Lerngruppen selbst aus und wird sogar oft nach einem Wunschtermin für den Prüfungstag durch die Schulleitung im Vorfeld gefragt.


    - Mehrere mdl. Prüfungen haben wir nicht.

    Das ist nur eine einzelne Prüfung nach den Lehrproben für 60 min am Prüfungstag. In dieser mündlichen Prüfung werden Wahlthemen aus den 8 Modulbausteinen der bewerteten Seminarveranstaltungen im Ref durch die LiV selbst eingegrenzt und einige Wochen zuvor im Ausbildungsseminar eingereicht.


    - Schulrechtsprüfung: So etwas haben wir nicht als Extraprüfung. Man sucht sich ein einzelnes, eng eingegrenztes Wunschthema aus dem rechtlichen Bereich als Prüfling selbst aus und die Schulleitung prüft in der mdl. Prüfung am Examenstag ca. 5 Minuten nur aus eben diesem gewählten Bereich am Schluss, wenn eh alles schon in trockenen Tüchern ist.

    Falsch, so ist es in BW nicht. Es gibt zwar unbenotete Unterrichtsbesuche vorab, diese sind aber beispielsweise entscheidend dafür, ob jemand überhaupt eigenständigen Unterricht übertragen bekommt und damit in den 2.Ausbildungsabschnitt entlassen wird und fließen mit in die SL-Gutachten ein. Die Prüfungsbausteine unterschieden sich geringfügig zwischen den Schularten, in der Sek.I gibt es jedoch in jedoch in jedem Ausbildungsfach eine Prüfungslehrprobe (verschiedene Tage), ein pädagogisches Kolloquium und zwei Fachkolloquien, eine Schulrechtsprüfung, eine schriftliche Hausarbeit und ein Schulleitergutachten, in das die kontinuierliche Bewertung nicht zuletzt auch des eigenen Unterrichts mit einfließen (Unterrichtsbesuche durch Seminar und SL, sowie Alltagsbesuche durch Mentoren). Am selben Prüfungstag hatte ich lediglich eine Lehrprobe plus das sich auf dieses Fach beziehende, nachgezogene Fachkolloquium. Alle anderen Prüfungsbausteine fanden jeweils an verschiedenen Tagen statt mit mindestens einer Woche Abstand dazwischen.

    Ich weiß nicht, auf welches Bundesland du dich beziehst und auf welche Schulform, von dem und der du gesichert weißt, dass deine Aussage zutrifft, BW ist es jedenfalls nicht.

    Interessant zu hören - so tief bin ich nicht in der Materie im Ländle. ^^


    Ich habe leider allerdings von Kollegen aus Ba-Wü gehört, dass sie ihren Gesamtschnitt völlig verhagelt hatten, da sie in eben diesen beiden abschließenden Lehrproben (egal ob an einem oder 2 Examenstagen) schlecht abschnitten, vorher jedoch in diesen "sogenannten" unbewerteten Unterrichtsbesuchen ein gutes bis sehr gutes Feedback bekamen. Das half ihnen natürlich nicht für den Examenstag ohne jegliche Bewertung. :(


    Eigenständigen Unterricht muss man übrigens in Hessen auch nicht "nachweisen". Man hospitiert sowieso am Anfang nur die ersten drei Monate ohne jegliche Bewertung. Auf die Klasse wird man ganz automatisch losgelassen. :victory:


    Was ich damit sagen will...


    Die Kriterien wie sich diese Gesamtnote zusammensetzt sind grundverschieden. Man kann also eine 4,0 aus Ba-Wü, Bayern, Hessen, NDS oder NRW nicht einmal "wirklich" vergleichen.

    Meinst du nicht, dass dein Satz in sich widerspricht?


    Mir geht es nur um die Aussage, dass ein 4,0-Kandidat unter keinen Umständen eine Planstelle bekommen kann oder sollte. Das es schwierig wird und vielleicht wegen der Bestenauslese niemals geschieht ist in Ordnung.


    Mal hypothetisch (oder vielleicht auch für manche zutreffend): Es wird eine SL will eine Stelle besetzen und hat nur den 4,0-Kandidaten zur Auswahl. Die SL entscheidet sich dafür diesen einzustellen. Das Schulamt wirkt drauf hin, dass derjenige nur befristete Verträge erhält (obwohl beamtenrechtlich nichts gegen eine Planstelle spricht). Ist das so in Ordnung für euch?

    Um das noch ein wenig zu ergänzen und den Wert einer "Abschlussnote des 2. StEx" zu relativieren...


    In einigen Bundesländern (z.B. Ba-Wü) hängt wohl nahezu die gesamte bewertete Leistung des Vorbereitungsdienstes von zwei Lehrproben am Prüfungstag ab.


    In Hessen hat man wenigstens 60% der gesamten Staatsexamensnote "geschafft", bevor man überhaupt die beiden Entwürfe für die Lehrproben am Examenstag abgibt und diese Lehrproben machen nur 30% der Gesamtleistung aus.

    Da insgesamt eben 16 benotete Unterrichtsbesuche + das Schulleitergutachten + eine Examensarbeit im Umfang einer Bachelorarbeit diese 60% vorher ausmachen, kann man einen schlechten Tag noch mehr oder minder "ausbügeln". Die restlichen 10% kommen durch die abschließende mdl. Prüfung zustande. :victory:


    Eine 4,0 im zweiten Staatsexamen ist also nicht zwangsläufig aussagekräftig, ob jemand dauerhaft in der Praxis später "taugt". Das ist ja sogar noch bundeslandabhängig, wie sich die tatsächliche Gesamtnote zusammensetzt. ;)

    Wenn der Mangel groß genug ist in manchen Lehrämtern (GS, FöS), dann ist "man" was den Notenschnitt angeht auch "urplötzlich" nicht mehr sonderlich wählerisch als Land (Arbeitgeber). ^^

    Siehe meinen Beitrag oben...


    Das alles ist eben in vielen Fällen sehr zeit- und situationsabhängig :

    - Es kommt darauf an ob man zu Zeiten einer "Lehrerschwemme" fertig wird.

    - Es ist abhängig davon, in welchem Bundesland man die Möglichkeit hat sich zu bewerben und wie flexibel man allgemein ist (also offensichtlich nicht Bayern und Ba-Wü mit "schlechtem Schnitt" ;) )


    Meinem persönlichen Empfinden nach gilt - bestanden ist bestanden... egal ob vorher ein anderes Lehramt endgültig nicht bestanden wurde oder man an mit 4,0 gerade so eine "Punktlandung" geschafft hat.

    In beiden Fällen hat man die berufliche Befähigung erlangt!

    Also zu meiner Zeit bekam niemand mehr mit 2,5 eine Stelle als Lehrer. Bei den den meisten Fächern war mit 1,3 - 1,8 Schluss (in Chemie damals mit 1,0). Es werden die besten genommen (und manchmal lässt man lieber eine Stelle unbesetzt, bevor man die Schlechtesten auch nimmt). Wo steht, dass man mit 4.0 eine Beamtenstelle erhalten muss?

    Es geht sicherlich nicht ums "Müssen". Allerdings ist die Motivation nicht besser wenn man weiß, dass man generell keine Chance auf eine Verbeamtung hat, aufgrund eines "mehr oder minder aussagekräftigen" (schlechteren) Notenschnitts.


    Es ist doch auch eine Frage der aktuellen Umstände im staatlich regulierten Bildungssektor, wer eine Planstelle angeboten bekommt.

    Hier in Hessen im direkten Umfeld, hatte vor nicht all zu langer Zeit eine LiV mit einem Gesamtschnitt von 3,3 gleich nach der bestandenen Examensprüfung zwei Planstellen zur Auswahl angeboten bekommen.

    Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Verbeamtung.


    In Bayern ist es auch so normal, dann man mit >3,5 nicht verbeamtet wird.

    Dann hat der Bildungsföderalismus wohl ggf. doch noch sein Gutes. ;)

    Einfach das Bundesland wechseln, falls man es räumlich und privat verantworten kann und profitieren.


    So "kleinlich" scheinen offensichtlich nicht alle Bundesländer zu sein, was eine zweite Chance für den Einstieg oder die Verbeamtung angeht. :(

    Eine Schwiegertochter hat abgebrochen und ist jetzt Ehefrau und Mutter. Ist auch ein Lebensweg.

    Das ist sicherlich ein Lebensweg... mit dem zweiten Staatsexamen kann man jedoch in aller Regel das Privatleben mit dem Beruf ebenso gut vereinbaren. Man kann Ehefrau, Mutter UND (Gymnasial-)Lehrerin sein.

    Immerhin ist es in wenigen anderen Berufsbildern so "leicht" für längere Zeit Kindererziehung, dauerhaft Teilzeit und eine gute Lebensabsicherung unabhängig vom Lebenspartner unter einen Hut zu bekommen.


    Das gilt natürlich nur, wenn man dem Berufsbild und dessen Anforderungen schlussendlich etwas abgewinnen kann.


    cre8art

    Der Vorbereitungsdienst kann je nach Ausbildungsseminar, Mentor und/oder Ausbildungsschule

    a. eine gewinnbringende Erfahrung sein

    b. oder ein "grenzwertiger" Affenzirkus

    c. oder sogar teilweise beides. ;)


    Als Trost auch von mir - das Referendariat ist nicht unbedingt ein Abbild für den späteren Berufsalltag! So wie du deine momentane Mentorin beschreibst, ist das nicht unbedingt der Regelfall was die Erwartungen an Referendare angeht. Solch einen Planungsaufwand pro Stunde kannst du mit Vollzeit getrost vergessen. ^^


    Deine Entscheidung ist sicherlich keine leichte Entscheidung. Manchmal lohnt es sich zu kämpfen, manchmal erst Abstand zu gewinnen (evtl. eine Auszeit mit Wiedereinstiegsmöglichkeit/Schulwechsel, Seminarwechsel, etc.) und manchmal auch über "weitere Umwege" an seinen Berufstraum schlussendlich erst zu kommen.


    Lass dich gut von der Gewerkschaft beraten, falls du tatsächlich über einen Ausstieg nachdenkst, versuche so viel wie möglich Unterstützung aus deinem privaten Umfeld (Freundeskreis) zu erhalten und nutze evtl. nochmals die kommenden Weihnachtsferien zum Verschnaufen, bevor du die Tür hinter dir schließt.


    Die Entscheidung triffst allein du anhand dessen was du schlussendlich aushältst und welche Perspektive du dem Beruf noch abgewinnen kannst.


    Weiterhin viel Erfolg und Kraft! :top:

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