Habe mich schonmal mit dem Beamtenstatusgesetz auseinandergesetzt als ich mich wegen Habilitation/Professur informiert habe. Das Ganze ist allerdings etwas komplizierter und es gibt mehr Ausnahmen als es erstmal scheint (zeitgleich wurde am gleichen Lehrstuhl eine Ausländerin zur Professorin berufen). Wenn Interesse von Seiten der Hochschule/Schule besteht lässt sich also immer eine Ausnahme finden.
Deswegen werde ich mich was das angeht auch direkt ans Kultusministerium wenden, und hoffen, dass da irgendwer Ahnung hat.