"Ich bin der Ansicht, dass das dauerhafte Tragen von Masken im Unterricht für die SuS nicht verhältnismäßig ist."
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge im Thread gelesen, dh. ggf. wiederhole ich Inhalte.
An meiner Schule ist herrschte bereits vor den Sommerferien (NRW) Maskenpflicht. In den Klassenräumen dürfen Lehrer und Schüler ihren Mundschutz abnehmen, wenn der obigatorische 1,5m Regel eingehalten werden kann. Ich gehe davon aus, dass die Schüler keine Maske im Unterricht tragen müssen mit Hinblick auf den vorherrschenden Temperaturen. Das muss ich aber nochmal explizit bei meiner Schulleitung nachfragen.
Zu deinem Zitat des GG ein Hinweis: In Katastrophensituationen (Krieg, Umweltkatastrophen, Pandemien, ...) kann das GG durchaus ausgehebelt werden. Es gibt auch genug Beispiele für Nicht-Katastrophensituationen seit 1949, in welchen das GG umgangen wurde, was auch von verschiedenen Fachleuten (u.a. Rechtswissenschaftler) entsprechend kritisiert wurde.