Beiträge von Stern1111

    Es ist für alle Beteiligten ratsam, den Personalrat und die Schulleitung zu bitten, in einer Dienstvereinbarung die Regeln für die elektronische Kommunikation festzulegen und auch Fragen zur Erreichbarkeit an WE, in den Ferien aufzunehmen.

    Denn das Weisungsrecht der Schulleitung ist recht weit gefasst und im Gegensatz dazu ist der Lehrerberuf einer, bei dem beispielsweise ein Verweis auf Arbeitstag und Werktag nicht wirklich was bringt. Nicht zu erwarten ist beispielsweise das Lesen von Mails an Tagen, die üblicherweise nicht der Arbeit dienen. Dazu muss man bei Lehrern aber nur kurz google bedienen und siehe da: Samstag und Sonntag wird von einem Großteil regelmäßig für Korrekturen und Vorbereitungen genutzt.

    Schlicht viele Dinge sind im Lehrerberuf nicht explizit geregelt und das hebelt viele Verweise auf Regelungen für andere Berufs schlicht aus.

    Deswegen: Beide partner der Dienstvereinbarung bitten, dass in Angriff zu nehmen.

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