Alles anzeigenUm die Frage von Fachinformatiker zu beantworten:
Wenn du in ein Variantengebiet fliegst, dann kann das Probleme geben. Die Veranstalter sagen dann die Reisen aber ab.
Wenn das Gebiet während deines Urlaubs zum Variantengebiet erklärt wird, dann musst du in Quarantäne, kannst aber nicht belangt werden. Kannst das ja nicht vorher wissen.
P.S. Ich habe in den letzten Jahren tolle Urlaube gemacht. Trotz Corona. Ich bin jung, geimpft, geboostert - wenn es mich trotzdem trifft, dann trifft es mich. Genieße den Urlaub
Das ist ja meine Frage, ob mein Dienstherr mich bei der Einstufung zum Variantengebiet belangen kann oder nicht. Zwei Wochen Quarantänepflicht im Januar würde ich noch nicht einmal schlecht finden. Könnte dann Distanz Unterricht machen und wäre weg von Omikron.
Die Kernfrage ist ja, wo man das ordentlich nachlesen kann. Das konnte mir hier noch niemand beantworten.