Beiträge von xriekex

    Der Status ist für Außenstehende, die nicht selbst an einer Ersatzschule angestellt sind, auch schwierig zu verstehen.

    Planstelleninhaber und Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung werden ganz oft als synonme verwendet.


    Der Arbeitgeber verweist auf das Schulgesetz §111


    (1) Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann.

    (2) Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhaber sind mit Auflösung der Schule in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sofern keine anderweitige Verwendung im Ersatzschuldienst möglich ist. Ihr Ruhegehalt sowie die Versorgungslasten der aufgelösten Schule werden vom Land ohne Abzug einer Eigenleistung über das Landesamt für Besoldung und Versorgung festgesetzt und zahlbar gemacht.

    (3) Der Anspruch auf Ruhegehalt bleibt außer Ansatz, wenn eine Planstelleninhaberin oder ein Planstelleninhaber anderweitig im Schuldienst tätig ist oder eine zumutbare Beschäftigung im Ersatzschuldienst oder im öffentlichen Schuldienst abgelehnt hat. Bei Ablehnung des Angebots einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigung im Schuldienst trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Feststellung über den Verlust der Versorgungsbezüge.


    Laut Aussage der Bezirksregierung ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie uns im Ruhestand belassen.

    Nur daraus kann ich nicht entnehmen, ob ich erneut zum Amtsarzt muss und bei Nichteignung dann nur Angestellter bin.

    Vielen Dank für eure Beiträge bisher.

    Der Schulträger ist eine private GmbH, also nicht NRW oder ein kirchlicher Träger.

    Offiziell bin ich ein Angestellter mit beamtenrechtlicher Versorgung d.h. ich habe einen Arbeitsvertrag, bin nicht sozialversicherungspflichtig ,werde nach A13 bezahlt und erhalte Beihilfe etc. wie ein Beamter.

    Hallo Kollegen,


    meine Ersatzschule in NRW schließt zum Ende des Schuljahres, da der Träger keine Zukunft mehr sieht. Jetzt frage ich mich als Planstelleninhaber, welche Konsequenzen mir drohen. Im Internet habe ich gelesen, dass ich in den einstweiligen Ruhestand erst mal versetzt werde und dann wird das Land NRW ggf. mir eine neue Stelle zuweisen.


    Muss ich bei einer Neueinstellung als früherer Planstelleninhaber erneut zum Amtsarzt und befürchten, dass ich bei Nichteignung kein Beamter werde?

    Dazu habe ich im Internet nichts gefunden. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung?


    LG

    Rieke

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