In Kurzform mal die wichtigsten Punkt:
- ein Ausschluss von der Klassenfahrt ist ein mehrtägiger Ausschluss. Dafür ist (meines Wissens in allen BL) ein Konferenzbeschluss notwendig, sonst ist es nicht rechtssicher
- bei einem rechtssicheren Ausschluss hat der Schüler kein Recht auf eine Erstattung, da ihm der Ausschuss selber anzulasten ist, damit ist er auch für die Folgeschäden verantwortlich
- der Schule obliegt eine Schadenminderungspflicht. Die Lehrkräfte müssen also versuchen das Entstehen unnötiger Kosten zu verhindern, dieser Anteil ist dem Schüler auch zurück zu erstatten. In der Regel bedeutet das, dass Kosten für die Transportmittel nicht erstattet werden können, man kann weder ein Bahnticket kurzfristig zurück geben, noch müssen die andere SuS dann einen größeren Anteil für den Bus zahlen. Eingeplante Eintrittsgelder werden nicht anfallen, diese sind zurück zu erstatten. Bei den Kosten für die Unterkunft hängt es von den genauen Umständen ab, bei Jugendherbergen kann man meist bis 10% der Teilnehmer kurzfristig stornieren, dann gäbe es ebenfalls einen Erstattungsanspruch.
Hier sehe ich in der Tat ein Problem für die Schule (diese ist verantwortlich, nicht der einzelne Lehrer), da offenbar weder rechtssicher ausgeschlossen noch der Schadenminderungspflicht nachgekommen wurde.
Morgens beim Losfahren spontan zu entscheiden, ob man einen Schüler mitnimmt, halte ich offen gesagt auch für unprofessionell.