Was man schriftlich rausgibt ist schwarz auf weiß da. Vorsicht ist da immer geboten. Trotzdem geht es hier um keinen Verwaltungsakt oder sowas, man kann m.E. nichts falsch machen in dem Sinne. Daher halte ich die anwaltliche Beratung auch für rausgeworfenes Geld und ggf. eher für frontenverhärtend.
Es wundert mich, dass die Stellungnahme schriftlich sein soll. Wenn ich so meine Schulleitungen revue passieren lasse, hätte doch ein Gespräch ausgereicht. Schriftlich hört sich auf alle Fälle verbindlicher an.