Hallo, es gilt die gleiche Pflichtstundenzahl wie beim Einsatz an einer festen Schule. An unserem rBFZ werden wir an eine oder zwei Schulen mit einer bestimmten Stundenzahl abgeordnet (mehr macht auch keinen Sinn - zeitlich, organisatorisch, fahrtechnisch). Ab bestimmten Entfernungen gibt es eine "Fahrstunde" - die aber nur wohl nur in sehr ländlichen Gebieten zum Tragen kommt.
Der Nachweis der Stundenzahl erfolgt demnach über die Abordnungen.