Alles anzeigenIch würde es inhaltlich werten (ich habe von solchen Fällen gehört, es ist auf jeden Fall zulässig), aber etwas abziehen.
Im Gesamten liegen hier drei Fehler/Unsauberkeiten vor:
1) Verwenden des Konzepts statt der Reinschrift
2) vergessen der Markierung, wo im Konzept der Korrektor lesen soll
3) schlechte Lesbarkeit durch viele Durchstreichungen.
Wieviel du dafür abziehst, kannst du du kannst selbst entscheiden, du kannst bis zu 3 Notenpunkte wegen der äußeren Form abziehen.
Das wäre auch meine Tendenz gewesen - inhaltlich werten mit Abzug. Ärgern tut es mich allerdings schon, ich hab mir den Mund fusselig geredet, wie was zu beschriften und benutzen ist.