Wenn Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist (§ 17 SGB III) musst Du für die Stellensuche/Bewerbungsgespräch freigestellt werden (§ 629 BGB)
Das Gesetz steht natürlich über einen beliebigen Tarifvertrag o.ä.
Musste mein voriger Arbeitgeber in Person eines Schuldirektors auch erst lernen. Er meldete dies als unentschuldigtes Fehlen.
Hat er in mir aber den "Falschen" dafür erwischt
Aus Gründen der Höflichkeit solltest Du Dich vorher abmelden.
Du teilst aber den Fakt an sich nur mit.
Du musst auch keine Details über den neuen Arbeitgeber mitteilen noch irgendetwas dort
bestätigen oder nachweisen lassen.