Beiträge von Klementine

    Hallo Karko,


    ich habe ähnliches hinter mir, die Konstellation bei uns war fast wie bei dir, verbeamtet in NRW, mehrere Ländertauschanträge nach BW erfolglos, dann schwanger, in Mutterschutz und Elternzeit gegangen und weiterhin Anträge gestellt. Es stimmt, dass man in der Elterzeit nicht versetzt wird. Ich habe diese dann auch erst einmal verlängert, weil das Ende der Elternzeit und der Stichtag der Versetzung nicht übereinstimmten. Zwischenzeitlich hatte ich immerhin eine Freigabe vom Schulleiter, was zumindest den einen Teil des Versetzungsantrages erleichtert hat.


    Was ich dann noch gemacht habe: Personalrat ins Boot geholt, im RP im Referat 73 angerufen und meine Situation geschildert und Schulen in der Nähe kontaktiert. Hier hieß es allerdings immer, sie könnten nichts entscheiden... Ich habe dann eine Vertretungsstelle angenommen in BW. Das musste ich mir von meinem Arbeitgeber NRW genehmigen lassen. Und dann hat es auch zum 1.2. mit dem Ländertausch geklappt, im 5. Anlauf.


    Viel Erfolg dir!

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