Hallo Ihr Lieben,
hier eine Frage an diejenigen von euch, die sich mit dem Rückkehrerverfahren aus der Elternzeit in NRW gut auskennen. Hoffentlich kann mit jemand helfen, da ich gerade zwischen und Weihnachten und Silvester niemanden auf der Bezirksregierung erreiche.
Ich hatte eigentlich vor, nach den Sommerferien meine Elternzeit (zu diesem Zeitpunkt insgesamt 1 Jahr und vier Monate) zu beenden und dann in den Schuldienst zurückzukehren. Ob ich an meine alte Schule zurückgehe oder versetzt werde ist mir eigentlich relativ egal. Ich muss jedoch möglichst schnell zurück in den Schuldienst, da wir auf mein Gehalt angewiesen sind. Leider habe ich die Frist auf OLIVER verpennt (https://www.schulministerium.n…eis/hinweiseRueckkehr.jsf), da ich sie mit den Fristen des Ländertauschverfahrens (31.01.2021) verwechselt habe. Kann mir jemand beantworten, was nun mit meinem Fall passiert? Gibt es noch die Möglichkeit, dass ich nach den Sommerferien einfach so zurück an meine alte Schule komme? Oder verstehe ich es richtig, dass meine nächste Möglichkeit zur Rückkehr in den Schuldienst dann der 01.12.2021 wäre? Muss ich meine Elternzeit offiziell verlängern, da sie ja eigentlich nur bis zum Ende der Sommerferien beantragt war?
Vielen Dank für eure Hilfe.