Liebe Kolleginnnen, liebe Kollegen,
in meiner zweiten Klasse in NRW ist ein Schüler recht plötzlich in die Nachbarstadt umgezogen und hat somit auch die Schule gewechselt. Nun steht ja im Schulgesetz, dass in so einem Fall ein Vorschlagszeugnis auszustellen ist, in dem die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten festgehalten werden. Meine Frage lautet nun, ob es hierfür eine Formvorgabe gibt oder sieht dieses Zeugnis wie ein reguläres Zeugnis am Ende des Schuljahres aus? In der zweiten Klasse bekommen die Kinder an unserer Schule auch kein Zeugnis zum Schulhalbjahr. Bedanke mich für eure Hilfe!