Beiträge von Stan

    Mit den Zahlen ist es nahezu sicher, dass die Tests unbrauchbar sind. Mathematisch völlig unmöglich. Das muss bekannt gemacht werden.

    Hmmm: Die Inzidenz bildet die Fälle pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen ab. Das sind also 150/100000. Nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten Corona-Infizierte frühestens 14 Tage nach Beginn ihrer Symptome als genesen. Die Anzahl der aktiven Fälle muss demnach mehr als doppelt so hoch wie die 150 sein. Verdreifachen(*) wir einfach und nehmen dies als Wahrscheinlichkeit an, eine Person mit einer Corona-Infektion anzutreffen. Die Wahrscheinlichkeit ist dann 450/100000.

    Unter Annahme der Binomialverteilung ist damit die Wahrscheinlichkeit, keinen einzigen positiven Test bei insgesamt n = 1400 Testungen zu erhalten bei rund 0,18%.


    Das spricht also für eine äußerst umsichtige, gesundheitsbewusste und stets die Hygieneregeln beachtende Schülerschaft! Damit dürfte euch der Yvonne-Gebauer-Preis für die sichere Schule nicht mehr zu nehmen sein (war doch NRW, oder?)!


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    (*)Tatsächlich ist der Faktor für die Anzahl der aktiven Fälle weitaus höher.

    LPVG §62 ist ja nun sehr allgemein, Mehrarbeit hatte ich auch genannt.


    Mir ist auch klar, das in den seltensten Fällen der Lehrerrat wirklich alle Informationen erhält oder erwartet alles zu erhalten. Wenn es jedoch Probleme zwischen Schulleitung und Kollegen gibt, sollte der Lehrerrat einer der ersten Ansprechstellen sein.

    Ja, ich denke, darauf können wir uns einigen! ^^


    Wie pepe ja auch geschrieben hat: Die Mitglieder des Lehrerrats kennt man wenigstens persönlich.

    Wenn das nicht zum Erfolg führt, ist ja immer noch der Personalrat da.

    Wahrscheinlich ist es lediglich einer, den er kennt, der an Covid erkrankt ist. Da ist die Quote tatsächlich top 🙄

    Und du kennst ihn nicht und damit ist für dich die Quote in Ordnung? Und was bitteschön soll daran lustig sein???

    edit: Bitte ignorieren, ich hatte die Aussage völlig falsch in den Kontext eingeordnet...

    Erst heute auch wieder. Alle, die ich kenne, die es hatten, überstanden es gut.

    Himmel! Wie kann man als Lehrer nur mit solchen Scheuklappen durch die Welt gehen? Was ich nicht sehe, existiert auch nicht? Echt jetzt?

    Ich z.B. habe einen Todesfall im Bekanntenkreis - und nein, der war nicht 120, sondern im besten Alter.

    Außerdem noch wichtig: Der Lehrerrat "vor Ort" gehört dem Kollegium an, womit die SL als Dienstvorgesetzte gilt. Der (Beziks-)Personalrat regelt seine Aufgaben unabhängig und selbstständig, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Dienststellenleitung zu unterliegen. Die Personalratsmitglieder werden für die Personalratsarbeit vom Dienst freigestellt, insbesondere von der Unterrichtsverpflichtung. Jedes Personalratsmitglied erhält eine umfassende Fortbildung - für die Aufgaben des Lehrerrates gibt es keine Fortbildung.


    In dienstrechtlichen Angelegenheiten ist daher der Personalrat die bessere Anlaufstelle.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Schulministeriums vom 21.1.2013, in der die Schulleitungen Dienstvorgesetzte mit neuen Funktionen wurden (siehe BASS 10-32 Nr.44). Damit sind die Schulleitungen Leiter einer Dienststelle im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Sie übernehmen also Funktionen, die bisher die Schulaufsichtsbeamten und Bezirksregierungen für die Schulen hatten. So nehmen sie z.B. eigenverantwortlich folgende Aufgaben wahr:

    • Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe,
    • Entlassung auf eigenen Antrag,
    • Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen,
    • Anordnung und Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit,
    • Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub.

    War hierfür bisher immer die Einbeziehung des Personalrates erforderlich, fällt dies nun den Lehrerräten zu. Der Begriff "Mehrarbeit" deckt hierbei übrigens *nicht* direkt die Übernahme weiterer Tätigkeiten ab.

    Aus §69 Schulgesetz:

    "(2) Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören."

    Dann müsste der Lehrrat ja über jede Krankmeldung aller Kolleginnen und Kollegen informiert werden und in jede Personalakte Einsicht haben!


    Einfach mal weiterlesen:

    § 69 Schulgesetz

    (4) Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend.


    Da sind die Kompetenzen dann wieder arg zusammengestaucht.

    Bolzbold: Laut Eingangspost erhält die TE keine Entlastungsstunden.


    Nachverhandeln ist wohl auch nicht drin - daher ging mein Rat in genau die gleiche Richtung: Das Ganze mit sofortiger Wirkung sein lassen.


    Ich bin StuBo (Studien-und Berufsorientierung) und A 12

    Öhm, ich bin nicht im Eingangsamt. Ich bin SEK I- Lehrerin und ich mache den StuBo-Job seit 11 Jahren.

    A12 ist doch das Eingangsamt für die Sekundarstufe I, oder nicht?!

    Sorry Stan, aber das stimmt erkennbar nicht, wenn man sich §10 ADO anschaut. [...]

    In gewissem Rahmen kann der Arbeitgeber in Ausübung seiner Weisungsbefugnis zudem weiterführende Aufgaben übertragen, die dem Amt angemessen sind.

    Sorry, aber da muss ich widersprechen: Die Vorstellung von der allmächtigen Weisungsbefugnis ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Welche Tätigkeiten sollen das denn sein? Übernahme einer Klassenleitung? Ja, das ist drin. Die Studien- und Berufsorientierung ganz sicher nicht...

    Und er/sie ist deutlich qualifizierter als die allermeisten Lehrkräfte (und verdient dennoch nicht mehr).

    Eine Promotion in Physik qualifiziert niemanden als Lehrkraft. Ja - ich weiß, was du meinst, aber fachlich ist das bereits überqualifiziert und über die weitere Eignung als Lehrer sagt es gar nichts.


    aber die Bezahlung der Lehrer ist sehr gut

    Klar, gingergirl sprach ja auch von A14 in *Bayern*!

    Meine Meinung: Der Lehrerrat ist ein zahnloser Tiger! Gut, um bei Dienstjubiläen und Geburtstagen Blumensträuße zu überreichen, aber das war's. Der Lehrerrat hat Einsicht, wie viele Anrechnungsstunden zur Verfügung stehen, über die Grundlagen der Verteilung darf die Lehrerkonferenz abstimmen - aber letztlich entscheidet die SL. Und die SL hat dir ja schon gesagt, dass du nichts weiter bekommst.


    Aber: Du bist im Eingangsamt, deine Arbeitszeit "beschränkt" sich damit auf den Unterricht (das gilt insbesondere für § 10 ADO!). Also einfach die zusätzliche Tätigkeit als StuBo einstellen und wenn dir die Haltung der SL dazu nicht passt, dann kannst du zusätzlich den Versetzungsantrag einreichen. Klar: SL drohen gerne damit, dass alle möglichen Zusatztätigkeiten quasi Pflicht sind - ignorier das! Auch in der BR kannst du nicht immer auf Rückhalt hoffen. Melde dich bei deinem Verband und beim Personalrat, nicht beim Lehrerrat.


    Eine ziemlich ähnliche Situation habe ich mit meiner SL erlebt: Die Rahmenbedingungen für meine Zusatztätigkeiten wurden immer schlechter und irgendwann habe ich zu meiner SL gesagt, dass sie sich mal jemand anderen dafür suchen soll. Das Geschrei war groß, die Drohungen auch ("Dienstvergehen!") - aber es waren nur leere Drohungen. Passiert ist natürlich nichts, meine Versetzung läuft.


    Noch etwas zum Tipp "Mach die Aufgabe so miserabel, dass sie dich freiwillig keiner mehr machen lässt". Meiner bescheidenen Erfahrung nach kümmert es die SL überhaupt nicht, *wie* eine Aufgabe erledigt wird, die Hauptsache ist, irgendjemand macht es irgendwie. Die Beratung den Schülern gegenüber miserabel zu gestalten wird nur dir an die Substanz gehen, aber nicht der SL. Die einfachste Alternative: Es einfach nicht mehr machen! "Tut mir leid, liebe Schülerin / lieber Schüler! Aber ich bin für die Studien- und Berufsorientierung nicht mehr zuständig. Frage doch bitte bei der SL nach, wer jetzt der neue Ansprechpartner ist!"

    Jawoll, widerlich!

    Ich weiß zwar nicht, worum es O. Meier geht, aber das trifft jedenfalls voll meine Stimmungslage und mein Empfinden der Gesamtsituation!

    Auf der Startseite von LOIS - Online.NRW findet man:

    "

    Einstellungschancen ergeben sich in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Technik, Englisch, Französisch und an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau/Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.

    "

    Das dürfte also schwierig werden...

    Mir wurde das mit 6 Unterrichtsstunden genehmigt und ich bekomme eine Vergütung nach Unterrichtsstunde (45 min)

    Aber damit ist doch alles gesagt: Du hast einen Vertrag über 6 Unterrichtsstunden, das ist als Nebentätigkeit genehmigt und das wird dir bezahlt. Wenn du aus deinem persönlichen Engagement heraus das Doppelte (oder auch das Dreifache) an Zeit aufwendest, so ist das deine Entscheidung - es kümmert keinen, aber es bezahlt dir auch keiner.


    Also, es sei denn, du kommst ab jetzt jeden Morgen zu spät in den Unterricht und du sagst deinem Schulleiter, dass du an akutem Schlafmangel leidest, weil deine Nebentätigkeit dich zu sehr beansprucht...

    Ach, für NRW schon wieder alles hinfällig:

    Zitat

    Ab Dienstag sollen die ersten Tests an den Schulen ankommen. Viele Detailfragen sind allerdings noch offen, etwa die nach den genauen Testorten oder auch der korrekten Entsorgung. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) musste deshalb angesichts der kurzen Vorbereitungszeit am Freitag einräumen: "Es kann durchaus sein, dass es in der kommenden Woche nicht zu Testungen für die Schülerinnen und Schüler kommen kann."

    https://www1.wdr.de/nachrichte…rona-test-schule-100.html

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