Beiträge von Stan

    Mich wundert es tatsächlich, dass jemand seit ein paar Jahren dienstunfähig ist, aber noch Beamtin und nebenbei noch zwei Master-Abschlüsse abgelegt hat und das bei scheinbar vollen Bezügen.

    Das wundert mich auch! Wo doch jeder hier weiß, dass der Lehrer als vorbildlicher Beamter

    a) ausschließlich in den Ferien krank werden darf und

    b) spätestens ein Jahr nach Eintritt in den Ruhestand an einem Herzinfarkt o.ä. zu versterben hat, um nicht übermäßig die Pensionskasse seines Dienstherrn zu strapazieren.

    Rein aus Interesse: Kann mir eigentlich jemand ein wenig erläutern, was denn dieses bayerische Team- oder TeamS-System ist, von dem der TE spricht?

    Ich z.b. habe einen 42 Stunden-Vertrag. 27 Unterrichtsstunden werden für den "Unterricht" abgezwackt. Die restlichen ca.22 sitze ich im Büro und arbeite dort weiter.

    Demnach werden die Unterrichtsstunden als reine Zeitstunden verrechnet und man kommt auf 42,25 Wochenstunden Arbeitszeit - das geht dann aber nur mit Null Vorbereitung für den Unterricht, ohne Konferenzen oder Elterngespräche - was ja kaum realistisch ist.

    Selbst in Bayern hat der TV-L ja nur 40 h regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, oder mit welchem Vertrag steht man da sonst vor der Klasse? Dann noch "zwischendurch" zu promovieren kommt mir ziemlich sportlich vor. Wie geht das alles?

    Nur mal so (an alle, die glauben, dass man sich als Beamter keine Gedanken um seine Gehaltssituation zu machen braucht):

    Zitat

    Hessische Beamte bekamen jahrelang zu wenig Geld

    Brandmeister, Kommissare, Professoren: Viele Beamte in Hessen wurden mehrere Jahre zu schlecht bezahlt, urteilt der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Nun beschäftigt die Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht.

    https://www.spiegel.de/karrier…38-4e2d-b515-875c3ef95947


    In den einzelnen Jahren werde »bis zur Besoldungsgruppe A9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A10, der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten«, führte der zuständige 1. Senat seinen Beschluss aus.


    Durch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen sind wir davon auch mittelbar betroffen.

    Und weil wir das an allen Schulen immer wieder machen, sind sich alle Länder sicher, dass sie uns weitere Aufgaben unentgeltlich geben können.

    Ja, es ist ein Jammer...

    Demnächst wird noch beschlossen, dass alle Schulgebäude überflüssig sind und eingespart werden können, schließlich können wir Lehrer die Schüler ja auch bei uns zuhause unterrichten. Und wir machen das dann natürlich auch, "das ist nicht freiwillig, sondern notwendig, weil man sonst gar nicht arbeiten könnte."

    [aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat von Susannea, soll hier nur verdeutlichen, dass Schulbehörden und Ministerien leider immer wieder gerne unseren Idealismus ausnutzen]

    ich möchte eigentlich unbedingt die Fächerkombination bio&sport (aus Interesse und Faulheit)

    Dem Tipp von chilipaprika ("mach kein Deutsch, wenn du es nicht WILLST") stimme ich zu.

    Mein Tipp: Mach kein Bio & Sport aus Faulheit. Und wo wir gerade bei Faulheit sind: Schau doch auch einmal auf die Antworten zu deinen anderen Beiträgen, da sind viele deiner hier gestellten Fragen bereits beantwortet.

    [Sorry, aber das musste sein! Ist halt ein Lehrerforum hier...]

    Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.

    Anlage I des LBesG NRW listet klar die Ämter der Besoldungsgruppe A15 auf. "Direktorin, Direktor an einer Gesamtschule als didaktische Leiterin oder didaktischer Leiter an einer Gesamtschule" ist dort explizit genannt. Auch dieses Amt ist daher regelmäßig zu durchlaufen und erlaubt somit eigentlich generell keine Bewerbung eines A13ers.


    Aber:

    Eine Kollegin ist von A13 aus direkt Fachleiterin im Studienseminar geworden. Das ist doch A15. Das war vor 2 Jahren.

    Stimmt, war bei einem Bekannten von mir auch. Ist zwar etwas länger her als 2 Jahre, betrifft aber auch die von mir verlinkte Rechtsprechung. Wie bei vielen Ausschreibungen ist dies wahrscheinlich dem folgenden Mix aus Fragen geschuldet:

    • Wie sehr möchte man den Kandidaten bzw. die Kandidatin haben?
    • Ist man daher bereit, beide Augen im Verfahren zuzudrücken?
    • Und vor allem: Gibt es weitere Mitbewerber?

    Ein Mitbewerber mit A14 hätte dann nämlich nur einen Anwalt gebraucht, aber keine bessere dienstliche Beurteilung.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

    Oje, ich wollte hier sicher nicht als allgemeiner Bedenkenträger auftreten...

    Bei der Geogebra-App vermisse ich gegenüber der Desktop-Version zwar ein paar Sachen, aber für die Schülerinnen und Schüler, welche die App nur über das iPad kennen, ist das natürlich kein Problem.

    Es kommt mir allerdings weiterhin anachronistisch vor, auf der einen Seite iPads anzuschaffen (für ein paar Euro mehr auch mit Tastatur) aber dann immer noch bei Bedarf in einen Rechnerraum umziehen zu müssen (deswegen der Vergleich mit den Räumen aus den 80ern im Keller - nein, so sieht es natürlich auch bei mir an der Schule nicht aus!). Auch finde ich es enttäuschend, dass vonseiten der Ministerien die Bildungsoffensive nur darin zu bestehen scheint, die Tablets anzuschaffen und an's Schüler-Volk zu verteilen. Das wird dann auch in der Presse gerne als Erfolgsstory verkauft. Wie dann auch der Einsatz im Unterricht einen Mehrwert darstellt, bleibt wie immer der Schule bzw. den einzelnen Fachkollegen überlassen. Und ja: Da gibt es dann leider immer welche, die das für ihren Unterricht komplett ignorieren oder sich schon dafür feiern, wenn jetzt das Arbeitsblatt in der Cloud liegt und nicht mehr kopiert wird.

    Ich finde PC-Räume auch ein Überbleibsel aus der grauen Vorzeit. Solange das Land den SuS aber nicht ein Surface oder ein ähnliches kompaktes, aber leistungsfähiges Gerät zur Verfügung stellt (Spoiler: Wird nie passieren), bleibt nur die Alternative eines PC-Raums.


    Die iPads sind die Notlösung, weil das Land zu geizig ist, Leute vernünftig auszustatten (vergleiche dazu den Eigenanteil am Büchergeld, eine hochgradig lächerliche "Beteiligung" an Dingen, für die der Staat schon ganz grundsätzlich zuständig ist). Die sind allerdings für viele Dinge in den Bildungsgängen durchaus brauchbar.

    Ich finde, das bringt es gut auf den Punkt!

    Der Einsatzzweck für iPad und Computerräume ist halt unterschiedlich.

    Da gebe ich dir prinzipiell zwar recht, aber: Ist das nicht wieder mal typisch? Da wird eine große "Digitalisierungs-Offensive" gestartet - aber für den Informatikunterricht nutzen wir dann weiter die Computerräume im Keller aus den 80ern. Die Fachkollegen in Religion (sorry, gerne durch jedes beliebige andere Fach ersetzen!) wissen dann mit dem iPad gar nichts anzufangen und in Mathe ist die GeoGebra-App auch frickelig. Dafür hat man einen Taschenrechner mit 10 Zoll Bildschirm?

    Ist es in Ordnung, wenn ich diesen Thread mal ein klein wenig kapere und in Richtung Informatik lenke?

    Wenn jetzt für die Schülerinnen und Schüler an vielen Schulen verpflichtend iPads angeschafft werden mussten, sollte das ja eigentlich die alten Rechnerräume überflüssig machen.

    Aber wie sieht es denn in Informatik aus? Für die Anfänge zur Java-Programmierung haben sich ja Greenfoot und BlueJ etabliert - aber für's iPad? Was gibt es da denn? Kennt sich da schon jemand aus?

    Mal ganz abgesehen davon, dass es dort ohne echte Tastatur kaum geht...

    Es geht hier nicht um Argumentationen, sondern um die Besoldungspraxis vieler Bundesländer. Alle Sinnfragen und Quervergleiche (auf andere Länder, Berufe, Systeme, ...) sind dann nur Nebelkerzen und tragen auch nichts zu einer Diskussion bei.

    Im Staatsdienst ist es leider tatsächlich idR so, dass die Ausbildungsdauer über die Eingruppierung entscheidet. [...]

    Aber, wie ich schon sagte, von mir aus sollen doch alle Lehrer das Gleiche bekommen.

    Ja, darum geht es, sehe ich auch so.

    Dann beantworte doch einfach mal meine Frage, warum eine Sek 1-Kraft so lange ausgebildet werden sollte wie eine Sek1+2-Kraft, anstatt um den heißen Brei herumzureden.

    Warum sollte das hier im Forum eigentlich jemand beantworten müssen?

    Mit Erlass des Lehrerausbildungsgesetzes im Jahr 2009 sind in NRW die Ausbildungsanforderungen mit Blick auf Ausbildungsstätte, Studienabschlüsse, Vorbereitungsdienst und Ausbildungsabschluss vereinheitlicht worden.

    Seitdem ist das nunmal so, daran kann keiner hier was ändern. Seitdem wird von der Landesregierung immer gesagt, dass man auch die Besoldung anpassen müsste, aber es passiert nix...

    Auf diesen Fehlschluss [Zitat von Tommi: "Normal wird man ja mit Master im höheren Dienst eingruppiert. Hier könnte das Beamtenrecht gebrochen sein."] habe ich dich vor Kurzem bereits einmal hingewiesen. Das Laufbahnrecht formuliert Mindestvoraussetzungen (!) und keine zwingende Abhängigkeit in beide Richtungen. Auch Master-Absolventen dürfen in den gehobenen Dienst einsteigen.

    Das dürfte ein Fehlschluss sein: Selbstverständlich kann ich mich mit Mastergrad und Promotion auf eine Pförtnerstelle bewerben und verdiene dann so viel wie ein Pförtner. Ich übertreffe die Mindestvoraussetzung und habe mich auf eine Stelle mit einer geringeren Anforderung bezüglich der Qualifikation beworben.

    Für Grundschullehrer*innen wird hingegen für die Bewerbung ein abgeschlossenes Universitätsstudium vorausgesetzt - und das sollte in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt führen.


    Laut einen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine ist die Praxis der unterschiedlichen Eingruppierung verschiedener Gruppen beamteter Lehrerinnen und Lehrer in NRW verfassungswidrig. Klar, das Gutachten wurde im Auftrag der GEW erstellt, aber es sollte eben doch verdeutlichen, dass das Laufbahnrecht nicht so simpel ausgelegt werden kann wie von Seph.

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