Beiträge von Anonymi135

    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Man wird also zwischen E6 bis E11 eingruppiert. Jetzt ist die Frage wonach es entschieden wird.
    Ein Praktikum erhöht das Minimum, aber bestimmt nicht genau die Entlohnung.




    Was sind Tätigkeitsmerkmale?

    Bei den „Tätigkeitsmerkmalen“ handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff (Erläuterung siehe unten).

    Den Begriff der Tätigkeitsmerkmale gab es schon im BAT (§ 22 Absatz 1 BAT):


    Die Eingruppierung des Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung

    Im TVöD wurde dieser Begriff übernommen, sodass die bisher auf der Grundlage des BAT ergangene Rechtsprechung zum Tätigkeitsmerkmal weiterhin Gültigkeit hat (§ 12 Absatz 1 TVöD):


    Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltordnung VKA.

    Der Tarifvertrag bezeichnet die tariflichen Anforderungen einer jeweiligen Entgeltgruppe als Tätigkeitsmerkmale. Dabei handelt es sich (nicht immer) um unbestimmte Rechtsbegriffe oder um Berufsbezeichnungen, wie z.B.

    • Einfache Tätigkeit
    • Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
    • Selbstständige Leistungen
    • Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

    Berufsbezeichnungen als Tätigkeitsmerkmal:

    • Bezügerechner
    • Techniker
    • Beschäftigte in Bäderbetrieben
    • Schulhausmeister

    Nach dem Wortsinn „Tätigkeitsmerkmal“ handelt es sich um zu erfüllende Merkmale für eine bestimmte Tätigkeit. Dabei ist immer Voraussetzung, dass für die Ausübung der Tätigkeit die betreffenden Kenntnisse erforderlich sind und dass der Stelleninhaber in der Lage ist, die übertragene Aufgabe auszuüben.

    Erforderlich heißt in diesem Fall, dass nicht die tatsächlich nachgewiesenen Fähigkeiten und Ausbildungen maßgeblich sind, sondern welche Kenntnisse für die übertragenen auszuübenden Tätigkeiten erforderlich sind. Wichtig ist hier, dass es „auszuübende Tätigkeiten“ sind und nicht „ausgeübte Tätigkeiten“.

    Es ist grundsätzlich nicht von Bedeutung, welche Art von Qualifikationen beziehungsweise Ausbildungen der Beschäftigte noch vorzuweisen hat. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen sich das Tätigkeitsmerkmal auf eine bestimmte Berufsausbildung oder Hochschulbildung bezieht.




    Wenn ich das hier lese und die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen mir angucke, sollte jede Lehrkraft mindestens mit E9 entlohnt werden. Die VSS-Kräfte können mit E6 entlohnt werden, da sie kein Unterricht oder weiteres selbstständig vorbereiten müssen.



    Hast du die Merkmale dir mal durchgelesen? Prinzipiell unterstützt dein Hinweis meine Recherche.

    Aber das ist ja TVöD. Du bist doch im TV-H

    Auch bei der TV-H habe ich die Tätigkeitsmerkmale mir durchgelesen... kein Unterschied.



    "Grundlage für die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe sind die übertragenen Aufgaben und deren Wertigkeit nach der Entgeltordnung. Die „Wertigkeit“ bedeutet, dass nach Zusammenfassung der Tätigkeiten in Arbeitsvorgänge zu prüfen ist, welche Tätigkeitsmerkmale die einzelnen Arbeitsvorgänge erfüllen. Aufgrund der erfüllten Merkmale erfolgt die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe."


    So wie ich es verstanden habe, wird nicht nach dem Abschluss in eine EG zugeordnet, sondern nach der "Stelle".

    PR muss bei deiner Einstellung und bei Vertragsverlängerungen zustimmen. Ich nehme an, dass er auch bzgl. der Eingruppierung zustimmen muss, kenn mich da aber in Hessen nicht aus. Deshalb würde ich da nochmal nachhaken und mich nicht abwimmeln lassen.

    Nächster Schritt ist eine schriftliche Anfrage an den zuständigen Sachbearbeiter im Schulamt - also nicht "nur" an den Schulleiter, aber natürlich auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch des Schulleiters.

    Und parallel würde ich bei der GEWerkschaft nachfragen, wenn du da denn Mitglied bist.

    Ich bin kein Mitglied bei der GEW, aber werde mich demnächst bei einem Anwalt beraten lassen. Nach stundenlanger Recherche kann ich die Eingruppierung in E6 nicht nachvollziehen. Zudem wird meine schriftliche Anfrage seit Monaten nicht beantwortet.
    Die Schule ist ein bisschen besonders... werde bei Möglichkeit auch eine andere aufsuchen.

    Hallo zusammen,


    ich arbeite seit Ostern letzten Jahres als "Teilzeitbeschäftigter Aushilfslehrkraft" ohne sachlichem Grund und unterrichte mehr als 20h die Woche ohne Unterstützung.

    Bereits im Herbst wollte ich wissen wieso ich in E6 eingruppiert bin, aber leider wurde ich von Person zu Person weitergeschickt. Im Tarifvertrag werden die Entgeltgruppen und ihre Tätigkeiten genau beschrieben. Demnach sollte ich mindestens mit E9 entlohnt werden. Auf meine schriftlichen Anfragen kamen nur abweisende und hinhaltende mündliche Antworten (keine schriftlichen!) seitens des Schulleiters.

    Nun habe ich von einer Freundin, die an einer anderen Schule unterrichtet, dass Sie mit E9 entlohnt wird. Personalrat wurde auch schon angesprochen, aber ich sah dort keine Bemühungen und eine Antwort erhielt ich auch nicht mehr. Wie würdet Ihr vorgehen und habt ihr Kollegen, die genauso niedrig entlohnt werden?


    Meine nächste Frage ist: In der Wirtschaft dürfen die Unternehmen maximal zwei mal die Verträge befristet verlängern. Gibt es hierzu Ausnahmen? Ich laß hier mehrmals fünf Jahre was die Entfristung angeht...

    Die Eingruppierung erfolgt doch nach Tätigkeit und nicht nach dem Abschluss?


    Vergütungsgruppen
    Je nach Tätigkeitsfeld wird ein Mitarbeiter bei der Einstellung in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingeordnet; meist wird eine Stelle bereits für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausgeschrieben. Die Vergütungsgruppe bestimmt wesentlich die Höhe des Gehalts.
    Die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe ist, abhängig von den Merkmalen einer Stelle,


    Eingruppierung
    Eingruppierung ist im deutschen Arbeitsrecht die Zuordnung der von einem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Vergütungsgruppen des für ihn einschlägigen Vergütungstarifvertrages.

    Wenn die Schule an deinem Wohnort ist - ja.Das ist nicht schön, keine Frage, aber eine Stunde finde ich tatsächlich zumutbar.


    Ich hab früher halt immer so gerechnet: hin und zurück 60 min, also bitte mindestens 90 min an dem Tag Unterricht.
    Wenn der Unterrichtszeit kürzer als die Fahrtzeit ist, finde ich das unzumutbar.
    Seit September unterrichte ich an meinem Wohnort, da stellt sich die Frage nicht mehr.

    Ich glaube dass es hier eine Regelung gibt. Diese eine Stunde an einem Tag verhindert mich und blockiert andere mögliche Tätigkeiten die ich nachgehen könnte.
    Hier geht es nicht darum dass ich 45min Unterricht gebe und dafür 10min Anfahrtszeit habe.

    Hast du nur zwei verschiedene Klassen? (Das klang im amderen Thread so)
    Das könnte durchaus ein Grund sein, da man dir nicht alle Stunden in einer Klasse auf einen Tag legen möchte.
    Obwohl ich es schon ungewöhnlich finde, wenn man 14 Stunden an 5 Tagen hat, bei uns hättest du einen freuen Tag.
    Erkundige dich doch gleich morgen mal, ob es kein Konzept bei euch gibt.

    Deshalb habe ich mein Stundenplan mit anderen Lehrern verglichen.
    Einige haben zwei Tage frei und viele Doppelstunden.

    Was sagst du dazu?


    Entgeltgruppe 9
    1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit sich dadurch aus der
    Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 heraushebt, dasssie besonders verantwortungsvoll ist.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
    2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 3 und 4)
    3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5und 6)(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 4 und 5)


    Entgeltgruppe 8
    Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittelselbständige Leistungen erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 4 und 5)


    Entgeltgruppe 6Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,Seite | 11deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2 und 5)

    Jetzt muss ich aber doch mal nachfragen - wohnst du denn arg weit weg von der Schule?Ich meine, wenn du 50km oder mehr für die einfache Strecke benötigst, dann verstehe ich deinen Unmut.
    Aber je nachdem, wie nah dran deine Schule ist, kaue ich gerade ein bisschen an dem Begriff "unzumutbar" herum... :/

    Nein, ich wohne nicht weit weg, aber ich kenne es von anderen Arbeitgebern so.
    Findest du eine Stunde an einem Tag zumutbar?

    Das Schuljahr läuft ja schon eine Weile. Hast du bis jetzt noch nichts gesagt? Jetzt ist es wohl ein bisschen spät, darauf eingehen zu können. Wir sehen die Stundenpläne idealerweise bereits vor den Sommerferien, bzw. doch spätestens einige Tage vor Schuljahresbeginn.

    Die zuständige Person hat vor den Ferien von drei Tage die Woche gesprochen.
    Zwei Tage vor Schulbeginn durfte ich mein Stundenplan sehen. Ich war geschockt und als ich ihn ansprach hieß es: "Geht halt nicht anders."
    Ich habe alles hingenommen und dachte sowas wäre "normal". Später konnte ich mir die Stundenpläne anderer Lehrer ansehen.


    Die Leitung weiss das ich unerfahren bin. Es ärgert mich sehr dass die SL versucht meine Unwissenheit auszunutzen.

    Bei uns gibt es auch interne Richtlinien, die von der Konferenz so beschlossen wurden, ABER am Ende haben die Schülerstundenpläne Vorrang.
    Heißt ein schlechter Stundenplan ist nicht unbedingt nur aus "Bosheit" oder Willkür oder Missachtung entstanden, sondern vielleicht auch bewusst, weil es so besser für eine Klasse ist.


    Gibt es bei euch Beschlüsse? Wie ist es bei anderen Kollegen?
    Ich würde da erst einmal auch das Gespräch mit dem Stundenplanerteam suchen.

    Ich habe mir die Stundenpläne anderer Lehrer angesehen. Niemand hat eine ungünstigere Verteilung.
    14h/Woche und jeden Tag anwesend sein ist meiner Meinung nach nicht zumutbar, aber ich werde mich weiter informieren.
    Ich halte euch auf dem Laufenden.

    Bist du Angestellt, dann gilt der Tarifvertrag, aber bei Beamten ist das Bundeslandssache und da macht jedes Bundesland, was es will.


    Berlin hat eine ähnliche Regelung wie Hamburg.

    Ich bin Angestellter.



    Danke für die Links.
    Gilt das auch für Angestellte?

    Hallo Leute,


    ich arbeite 14h die Woche und muss jeden Tag in der Schule anwesend sein wie zum Beispiel Dienstags nur für die 6. Stunde.
    Nachdem ich bisschen im Internet recherchiert habe und entdeckte ich ein Infoblatt von GEW-Hamburg.


    Infoblatt [Klicken]


    Hier ist zu lesen das Beschäftigte mit einem Vertrag von unter 66% zwei unterrichtsfreie Tage zustehen.
    Leider konnte ich diesbezüglich nichts für das Bundesland Hessen finden und bitte um eure Hilfe.


    Bedanke mich im Voraus.

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