Beiträge von Anonymi135

    Damit hast du dir doch selbst die Frage beantwortet ob es unangemessenes Verhalten wäre. Nachdem es keine Vorgaben bei euch gibt, wo die SuS sich aufhalten sollen bei Regen ist es zwar möglicherweise etwas kurzsichtig (oder eine Taktik eine Klassenarbeit nicht mitschreiben zu müssen), sich komplett nass regnen zu lassen, aber weder unüblich in dem Alter- auch Siebtklässler vergessen beim Spielen in der Pause noch gerne alles um sich herum-, oder unangemessen, noch ein großes, unlösbares Problem.


    Hat der betroffene Schüler Sportzeug dabei an dem Tag bzw. im Spind, dann kann er sich direkt umziehen, nasse Klamotten auf die Heizung/ in eine Plastiktüte, fertig. Hat er keine Wechselkleidung da, dann werden kurz die Eltern benachrichtigt, ob sie etwas vorbeibringen können, damit das Kind weiter beschult werden kann. Das hatte ich auch schon bei Mädchen, die ihre Tage bekommen haben, dass jemand eine neue Hose vorbeigebracht hat.


    Was genau erscheint dir denn so problematisch an dem Fall und wie hast du diesen ganz konkret gelöst?

    Ich denke, dass ich eine Fürsorgepflicht habe, wenn ein Schüler nass im Unterricht sitzt und dadurch krank wird. Ich befürchte, dass ich dann zur Rede gestellt werde. Ansonsten nehme ich es genauso „locker“ hin. In diesem Fall habe ich lediglich eine Notiz an die Eltern gesendet. Sie sind natürlich empört darüber und sehen kein falsches Verhalten.

    Bei Sek I seid ihr auf der sicheren Seite, wenn das Sekretariat kurz zuhause anruft und fragt, ob Ersatzklamotten vorbeigebracht werden können.


    Wetter ist unberechenbar, aber normalerweise sollten Schüler nicht unnötig lange draußen im Nassen sein. Bei einem längeren Ausflug vorher die Wettervorhersage checken und in der Pause/Outdoorsport im Sportunterricht kann man spontan entscheiden, die Pause/den Unterricht nach drinnen zu verlagern.

    Die Schüler entscheiden bei uns selbst wo sie die Pause verbringen.
    Hierzu gibt es in der SO keine Regelung. Die Möglichkeit die Pause überdacht/trocken zu verbringen hatte er.

    Frage mich auch, ob die Frage ernst gemeint ist. Wenn er so durchnäßt ist, muss er halt kurz heim und sich umziehen. Wo ist das Problem?


    Einige argumentieren, dass es nicht unangemessen ist, wenn ein Schüler nass im Unterricht erscheint und dass er einfach im Klassenraum bleiben sollte, ohne dass dies als problematisch angesehen wird (siehe primarballerina).

    Andere betonen die Fürsorgepflicht der Lehrkräfte und wenden diese unterschiedlich an. Wenn ein Schüler nass ist und möglicherweise gesundheitliche Risiken bestehen, könnte es sinnvoll sein, ihn nach Hause zu schicken, um seine Gesundheit zu schützen.

    Keine Ahnung über welche Reglungen du sprichst... es war Pause... die Schüler befinden sich draußen und plötzlich regnet es.
    Einzelne Kinder haben sich trotzdem draußen aufgehalten und haben die Tropfen "genossen" .
    Später kam er wie aus der Dusche in den Klassenraum... und über welche Sportsachen wird hier gesprochen?

    Hallo zusammen,

    ein Schüler kam nach der Pause völlig durchnässt zurück.

    Wie sollte eine Lehrkraft in diesem Fall handeln?

    Kann der Schüler nach Hause geschickt werden?

    Ist es unangemessenes Verhalten, wenn Schüler trotz starkem Regen im Außenbereich bleiben?

    Herzliche Grüße

    Falls das hier jemanden interessiert und eine Antwort haben möchte:

    Eine Entfristungsklage KANN nach zwei Jahren Befristung ohne Sachgrund sinnvoll, MUSS aber nicht :)
    Es kommt sehr häufig vor, dass fehlende Stunden doppelt vergeben werden und die Befristung gar nicht rechtens ist,
    Solange sich niemand beschwert, muss man sich auch nicht sorgen.

    Zudem ist es auch sehr häufig, dass einige Kollegen erst in der zweiten Woche im Schuljahr ihren neuen Vertrag unterzeichnen.
    Falls diese Personen bereits zwei Jahre tätig waren und wieder in der Schule ohne eine weitere schriftliche Vereinbarung ihren Dienst aufnehmen, entsteht still ein unbefristeter Arbeitsvertrag, Dieser kann mit dem Stundenplan nachgewiesen werden.

    Ich empfehle nicht die Rechtsberatung einer Gewerkschaft und behaupte, dass diese entweder keine Interesse haben Quereinsteiger auf diesem Wege zu entfristen ODER einfach keine Ahnung haben :)

    Ich bin hier zwar nicht sehr oft online, aber kann bei weiteren Fragen gerne auch per DM antworten (falls es hier geht) :)

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu Deputatsstunden und möchte eure Meinung dazu hören.

    Vorerst: Diensstelle ist in Hessen, Angestelltenverhältnis (unbefristet) 27,5h sind 100%.

    In meinem Stundenplan sind im 1. Halbjahr 29 Unterrichtsstunden und im 2. Halbjahr 27 Stunden vorgesehen, was im Schnitt 28 Stunden ergibt. Zusätzlich wird mir jede 2. Woche eine Bereitschafts-Stunde erlassen, sodass ich auf 27,5 Stunden pro Woche komme, wie es im Vertrag steht.

    Ich finde es außergewöhnlich und erschöpfend, dass diese Vorgehensweise ohne Absprache mit mir festgelegt wurde. Weiß jemand, ob mir für das erste Schuljahr Mehrarbeitszahlungen laut TV-H zustehen? Könnte ich mit irgendwelchen Gesetzen diesem Vorhaben widersprechen?

    :tot:

    Laut meinem unbefristeten Arbeitsvertrag ist mein Arbeitgeber das Land Hessen.... also ich muss nirgendswohin.
    Dieser wird dann vertreten durch X und Y und so weiter...

    Befristete Lehrkräfte kriegen erst keine Verlängerung und dann kann man über Abordnungen sprechen.
    Natürlich gibt es auch Klausel in Arbeitsverträgen die dann bei Angestellten irgendwie halbrechtlich Ausformulierungen haben, dass sie als erstes die Schule wechseln müssen. Wer unbefristet ist, sollte sich keine Sorgen machen.

    Hmmm was ich alles an deiner Stelle so machen würde.
    Direkt mit der Mutter ins Gespräch kommen und ihr mitteilen, dass ihr Tochter den Unterricht stört und für Unruhe sorgt.

    Du musst sicher an deinem Selbstbewusstsein arbeiten. So labil wie du wohl bist, wird es sicher nicht.
    Kündigen würde ich nicht, aber vielleicht kannst du andere Schulen anschreiben und sie könnten dich aufnehmen.
    Vielleicht bist du auch in einer Grundschule besser aufgehoben?

    Ich habe mit 26 angefangen vor 16 Jährigen zu unterrichten. Am Anfang wurde ich immer gefragt, ob ich wirklich eine Lehrkraft bin. Nach zwei Sätze wussten alle in der Klasse was bei der nächsten Störung passieren wird.

    Schulleitungsmitglieder könnten eigentlich mit ihrer Rolle dich unterstützen, aber es scheint so, als ob du in einer miesen Schule gelandet bist.
    Meine Theorie ist, dass nicht 1A ausgebildete Lehrkräfte immer in"Nimmerlandsschulen" landen.

    Die eingruppierung erfolgt nach vorhandener Qualifikation.

    Das ist falsch! Die Qualifikation kann ein Einstellungskriterium sein, aber nicht zur Bestimmung von Entgelthöhe festgelegt werden.
    Wie es erfolgt hat keine Aussagekraft OB es rechtswidrig ist oder nicht.. Die Schulämter erlauben sich so viel, das ist nicht normal.
    Die GEWerkschaften sind natürlich am schlafen!

    Drei Beratungen habe ich in Anspruch genommen. Zwei von denen sahen keine Erfolgsaussicht und der letzte war sich nicht gewiss, aber trotzdem bereit zu versuchen. Ich habe nicht viel Geld, aber setze andere Prioritäten. Viele meiner Fragen konnten nicht beantwortet werden und ich habe beim Entwurf der Klage stark nachbessern müssen. Dies ist alles nicht die Aufgabe eines Mandanten. Eine große Erfahrung. Wünsche dir viel Glück und Erfolg.

    Auch wenn dieses sicher rechtens sein wird, liest es sich für mich trotzdem nach einer Retourkutsche. Eine Entfristungsklage ist im System nicht gewollt. Du hast trotzdem eine angestellt UND auch noch gewonnen. Damit sagt sich das Schulamt jetzt: Gut, wenn die/der nun dauerhaft eingesetzt werden muss, dann tun wir das eben, aber eben da, wo WIR es für richtig halten. (Was dienstrechtlich durchaus begründet sein kann, aber eben nicht unbedingt der Wunsch des Betreffenden ist.)


    Und ja, mich würde auch interessieren, wie bzw. aufgrund welcher Bedingungen Du die Entfristung erhalten hast? Mir wurde damals vom Rechtsbeistand gesagt, es hätte in meinem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

    Hallo Catania,

    in den letzten Monaten habe ich mit sehr vielen Anwälten gesprochen. Leider ist auch hier meine Erfahrung sehr traurig, denn die meisten haben keine Ahnung. Selbst der Anwalt der mich bei im Prozess begleitet hat, sah keine Chance Erfolg. Ich wurde mehrmals angerufen und man bat mich meine Entscheidung zu überdenken.
    Ich kann nur Jedem raten sich selber zu informieren. Vielleicht kann ich dir helfen. Kannst gerne eine Nachricht senden.

    Hallo zusammen,


    leider habe ich soviel um die Ohren und habe völlig vergessen hier vorbeizuschauen.

    Ich arbeite für das Land Hessen. In dem Vertrag steht nichts vom Einsatzort.


    Über die Entfristung und wie alles verlaufen ist, kann ich gerne mit einer privaten Nachricht antworten.

    Gesamtpersonalrat und die GEW ist bereits benachrichtigt. Leider ist die "Hilfe" keine wirkliche Hilfe.
    Vom GPR bekomme ich einfach keine Rückmeldung mehr. PR ist nur empört und reagiert wird gar nicht... Die Situation überfordert wohl alle :-/

    Meine Versetzung direkt nach der Klage ist nicht rechtens. Ich habe mehrere Anwälte hierfür beauftragt. Bei einer Versetzung muss der Gesamtpersonalrat zustimmen. Diese darf ohne die Befürwortung des Betroffenen die Versetzung nicht akzeptieren.
    Im TV steht, dass der Arbeitgeber nach billigem Ermessen versetzen kann, aber ich wurde nicht einmal angehört und das Gesamtpersonalrat wusste bis ich mich bei Ihnen gemeldet habe nichts. All diese Fragen müssten dann im Stufenverfahren geklärt werden, aber hier ist zu betrachten. Durch das Vorgehen und weiteren Aktionen, die ich hier nicht erwähnen möchte, ist eine Benachteiligung meiner Person erkennbar. Beispielweise hatte die vorherige Schule akuten Fachlehrer-Mangel (genau die Fächer, die ich unterrichte), zudem wurden neue Kräfte eingestellt, die mit meiner Fächerkombination unterrichten.

    Die GEW hat mich sehr enttäuscht und meine Mitgliedschaft habe ich dort nur angefangen, damit ich mich von Spezialisten beraten lassen kann. Die Beratung war miserabel.

    So wie es aussieht ist dieser Fall einzigartig und ich glaube nicht, dass mir jemand hier helfen kann...
    Aber meine Erfahrung teile ich gerne weiter, denn die Vorgehensweise des Schulamtes ist...

    Hallo zusammen,


    nach dem für mich positiven Gerichtsentscheid habe ich einen Anruf erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nun an zwei anderen Schule eingesetzt werde.
    Dies ging sehr schnell und ohne Anhörung per E-Mail. Das Gesamtpersonalrat wurde ebenso nicht benachrichtigt..
    Die Rechtsstelle der GEW antwortete (genervt) am Telefon, dass der Arbeitgeber Weisungsrecht hat.. widersprüchlicher Weise sind die Informationen aus dem Ratgebern der GEW ganz anders.

    Da dies aktuell ist, möchte ich nicht mehr dazu schreiben und bitte um hilfreiche Tipps.

    Ist die vom TdL beschlossene Lehrerentgeltordnung in Hessen nicht wirksam? Hiernach ist E9 die niedrigste mögliche Eingruppierung und für NRW kann ich sagen, dass dies hier auch so gehandhabt wird. Ich empfehle hier dringend sich fachlich versierte Hilfe zu holen.

    (Gewerkschaft oder Rechtsschutz)

    Die Tatsache das mein Sachbearbeiter kein Zwischenzeugnis erstellt oder keine Stellenbeschreibung zukommen lässt, der Schulleiter mir aus dem Weg geht und der Personalrat mir aus dem Weg geht, ist doch sehr seltsam... Ich soll doch froh sein 22€/h zu bekommen. Die Vorbereitungen und vieles mehr wird irgendwie nicht wahrgenommen. Bin kein Mitglied bei der GEW, aber bin Rechtsschutz versichert.

    Ich glaube, dass man mir keine höhere Eingruppierung "gönnt", weil ich die Qualifikationen nicht bringe. Demnach sollte ich dann auch nicht unterrichten? Es kann doch nicht sein, dass die Schulleitung meine Tätigkeiten wahrnimmt, aber nicht akzeptiert und dementsprechend nicht entlohnt?

    Eine Bezahlung nach E6 bedeutet tiefe Fachkenntnisse und E7 ist 1/3 selbstständige Arbeit E8 2/3 selbstständige Arbeit E9 ganz selbstständige Arbeit und dann komm die Klassifizierung nach Verantwortung.

    Wann muss den ein Sachbearbeiter eine Antwort auf meine Frage geben? Seit 10 Tagen habe ich nichts zu hören bekommen. (Nein, er ist nicht weg...)

    Ich komme aus Hessen. Bei uns befristet eingestellte Lehramtsstudenten bekommen auch E6. Die Varianz von E5-E11 liegt eben an den Qualifikationen. Und die liegt bei dir eben am unteren Ende (wenn Student ohne Examen).

    Ich finde das auch mehr als nachvollziehbar. Studium, Examen 1 und 2 würden ja sonst total entwertet werden.

    Die Eingruppierung führt das zuständige Schulamt durch, nicht dein SL

    Aber die VSS-Kräfte werden auch mit E6 entlohnt. Diese Personen müssen kein Unterricht vorbereiten oder an irgendwelchen Sitzungen teilnehmen. Als Lehrer habe ich doch viel mehr zutun und werde gleich entlohnt? Dann arbeite ich wohl mehr als ich sollte? Ich habe sehr oft gelesen das nach Tätigkeiten die Entlohnung festgelegt wird. Die Qualifikationen sind Anforderungen für eine Einstellung... so macht das auch Sinn. Irgendwas stimmt hier absolute nicht. Meine Freundin wohnt in NRW und hat dieselben Qualifikationen. Sie wird mit E9 entlohnt?


    Nachtrag:
    Ungelernte Lehrer E6 kriegen
    Gelernte Lehrer A13
    Quereinsteiger E12
    Wer kriegt dann alles zwischen E6 und E12? Wonach wird entschieden? So viele Qualifikationen gibt es gar nicht die man unterscheiden kann? Die Stellenbeschreibung entscheidet die Entlohnung. Dann mache ich wohl mehr als ich machen muss?

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