Beiträge von Larson


    Tatsächlich sehe ich im Nachhinein auch, dass der Amtsarzt mit seinem Gutachten etwas gemacht hat, was die Bezirksregierung wohl garnicht gerne sieht. In dem Untersuchungsauftrag steht genau wie calmac schreibt geschrieben "In dem Gesundheitszeugnis muss bescheinigt sein, dass der Bewerber aufgrund des derzeitig festgestellten Gesundheitszustandes für die Übernahme in das 1) Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist und bei ihm nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit einer 2) Dienstunfähigkeit oder häufigen erheblichen 3) krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist." (Hervorhebungen und Nummerierungen von mir)


    Dann heißt es weiter unten: "Wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgrund des derzeitig feststellbaren Gesundheitzustandes nicht befürwortet so bitte ich, von einer weiteren Aussage hinsichtlich der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe abzusehen. In diesem Fall bitte ich jedoch, eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Dauerbeschäftigung in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich ist."

    Was hat der Amtsarzt bei mir also gemacht? Er schreibt in sein Gutachten, dass eine Vorerkrankung im Bereich der Psyche vorliege, bei der allerdings nicht mit einer dienstrestlichen Relevanz zu rechnen sei. Die Punkte 2) [Dienstunfähigkeit] und 3) [krankheitsbedingte Fehlzeiten] schließt er tatsächlich wie im Untersuchungsauftrag gewünscht aus, bestätigt aber anstelle der Eignung für Punkt 1 [das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit] nur eine Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe mit dem Hinweis vor der Lebenszeitverbeamtung nocheinmal zu untersuchen.


    Heißt also konkret: Punkte 2 und 3 erfüllt das Gutachten. Bei Punkt 1 macht er jedoch genau das, was der Untersuchungsauftrag sagt, was er bitte nicht tun solle, er spricht die Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe aus.


    Post vom Anwalt ist jedenfalls raus.

    Mensch, danke euch allen für die Rückmeldungen.


    Nach euren Hinweisen habe ich nun diverse Gespräche mit dem LBV, der privaten Kasse und der AOK geführt. Ihr, Susannea und Kiggie, habt völlig Recht. Mit der Post durch das LBV, dass sie mich bei der gesetzlichen Kasse angemeldet haben, ist die private (die ich wissend, dass ich nun keine Beihilfe habe auf 100% zu einem Kulanztarif geupdatet hatte) hinfällig. Bin mal gespannt, was die mir morgen beim Hautarzt sagen, wenn ich denen verklickern muss, dass ich jetzt gesetzlich versichert bin.


    Dir, dasHiggs, stimme ich völlig zu. Das ist alles total intransparent. Vor allem frage ich mich, ob die in der Bezirksregierung sich nur ansatzweise Gedanken machen, welche Anreizwirkung von dieser Praxis ausgeht. Sobald einmal das Wort "Psyche" in der Krankenakte auftaucht, empfiehlt der Amtsarzt die Verbeamtung auf Probe und daraufhin schickt die Bezirksregierung grundsätzlich nur einen Tarifvertrag?


    Von dem Gehaltsplus, das die verbeamteten im Vergleich zu den angestellten Kollegen haben, kann man im Jahr bei nem Sitzungstarif von 70€ ja fast 100 Sitzungen Therapie aus eigener Tasche erwerben.


    Bei mir warens 14 Sitzungen Therapie und minimal was aus der Apotheke. Soll also heißen, lieber im Vorhinein einen Kredit aufnehmen und bei Krankheit alle Kosten im Bereich der Psyche selbst übernehmen? Was ich an Kosten bei der Kasse eingereicht habe, ist ein Witz im Vergleich zu dem, was mir jetzt in einem Jahr an Gehalt entgeht.



    Welcher Anreiz geht davon wohl aus?!?! Alles nur verrückt.

    Hallo zusammen,


    zunächst einmal danke an euch alle für das Antworten und dir Bolzbold für das Raussuchen der Rechtslage.


    Mit dem Dezernat 47 der Bezirksregierung habe ich bereits telefoniert und bin dort von der Sacharbeiterin weitergeleitet worden an eine Dezernentin. Nach Darstellung meines Falles antwortete die Dezernentin, man schicke grundsätzlich nur einen TLV Vertrag, wenn die Empfehlung des Amtsarztes eine Verbeamtung auf Probe sei.


    Das Gespräch endete dann so:


    ______________


    "Soll also heißen, ich habe eine gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung auf Probe und darf nun nicht Beamter auf Probe werden?"

    "Ob Sie die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung haben, entscheiden wir."


    "Sie haben mich nie gesehen!"


    "Wir entscheiden das aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens."


    "Und der empfiehlt mich in das Beamtenverhältnis auf Probe zu versetzen und vor der Lebenszeitverbeamtung nocheinmal zu untersuchen."

    "Das machen wir nicht. Wir nehmen nur Lehrer in das Beamtenverhältnis auf, die eine Eignung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit haben."


    ______________


    Ich finde die Sache unglaublich dreist. Vorallem ist das Ganze überhaupt nicht transparent. Da sollte die Bezirksregierung direkt auf das Aufforderungsschreiben zum Gesundheitsamt zu gehen schreiben, dass auf eine Empfehlung für eine "Verbeamtung auf Probe" nur ein TLV Vertrag geschickt werde. Und das muss dann auch den Amtsärzten offen kommuniziert werden.


    Es kann nicht sein, dass man zur Amtsarztuntersuchung geht, man rausgeht mit den Worten "Ich werde reinschreiben, dass Sie vor Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zur Nachuntersuchung kommen sollten." und dann alles in die Wege leitet und am ersten Arbeitstag dann die "Beamter auf Probe" Urkunde vor der Nase liegen hat, sie nicht ausgeteilt bekommt und stattdessen ein TLV Vertrag geschickt wird.


    Da steht man ganz schön doof dar mit der abgeschlossenen privaten Versicherung. Für den Monat November zahle ich jetzt doppelt, eine private Versicherung und darüber hinaus wird mir die gesetzliche dann vom Lohn abgezogen.


    Und genau wie ihr geraten habt, läuft das jetzt alles über die Gewerkschaft und einen Anwalt. Absolute Unverschämtheit.



    Euch allen beste Grüße,
    Larson

    Guten Tag zusammen,


    ich würde gerne wissen, ob jemand Erfahrung hat, wie hoch die Chancen bei folgender möglichen Klage gegen Nichtverbeamtung sind.


    Habe das Referendariat mit Bestnoten und ohne irgendwelche besonderen krankheitsbedingten Ausfälle bestanden. Dann die Planstelle bekommen und ab gings zum Amtsarzt. Obwohl ich eine leichte Vorgeschichte im Bereich der Psyche habe, zeigte sich der Amtsarzt nach einem längeren Gespräch und dem üblichen Prozedere aber durchaus überzeugt von meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit. Abschließend sagte er "Ich schreibe in Ihr Gutachten dann rein, dass Sie dann vor Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit nocheinmal untersucht werden sollen." und auf meine Nachfrage, was das bedeute, sagte er, dass dann geschaut würde, ob bis dahin extreme Fehlzeiten aufgetreten seien.


    So stand dann in meinem Gutachten drin, dass ausgehend von den jetzigen Befunden keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die die Annahme rechtfertigen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit bzw. häufige oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. "Gegen die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bestehen jetzt in gesundheitlicher Hinsicht keine Bedenken. Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sollte die gesundheitliche Eignung überprüft werden."


    So fährt man dann zum ersten Arbeitstag und denkt in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden. Die Urkunde zur Erhebung in das "Beamtenverhältnis auf Probe" liegt gedruckt und fertig auf dem Schreibtisch der Schulleitung, aber diese erfährt dann telefonisch, dass sie mir diese nicht aushändigen dürfe. Man schicke aber gerne einen TLV Vertrag. Begründung der Bezirksregierung: In das Beamtenverhältnis auf Probe würde man keine Lehrer übernehmen, die eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe haben. Um in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden, sei eine amtsärztliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit notwendig.

    Kennt sich da jemand aus wie hoch die Chancen einer Klage sind?



    Liebe Grüße,
    Larson

    Habe über das Thema viel gelesen. Leider kann ich nicht bestätigen, dass der Umgang heute lockerer wäre. Mir wurde vom Amtsarzt bescheinigt, dass nicht mit Frühpensionierung oder hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen sei. Aufgrund der Vorbelastung jedoch, solle ich vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zur Untersuchung kommen. Alles gut!


    Denkste! Am ersten Arbeitstag durfte mir die in dem Moment bereits vor mir liegende Urkunde zum Beamten auf Probe nicht ausgeteilt werden. Die Bezirksregierung weigerte sich die Gesundheitsfreigabe dafür zu geben. Begründung: Um in das Beamtenverhältnis auf Probe versetzt zu werden, sei eine gesundheitliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (NICHT: eine gesundheitliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe) nötig.

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