Dann besteht auch die Gefahr, dass es abgelehnt wird.
Beiträge von smalleid
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Liebe Kollegen,
vielleicht kann mir bei meinem Anliegen jemand weiterhelfen:
Ich bin Referendar an einer Gesamtschule in NRW. Aus dem Studium kenne ich einen Professor, der mich für meine Expertise gerne weiter anstellen möchte. Allerdings als wiss. Mitarbeiter an einer Hochschule in Bayern. Der Umfang soll 3 Stunden / Woche im Homeoffice bei freier Zeiteinteilung betragen.
Frage: ich werde aus dem §9 NtV NRW nicht schlau. Dort steht unter Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
"(1) Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW). Mit den dienstlichen Interessen können aber vertragliche Bindungen des Beamten für einen längeren Zeitraum zur fortlaufenden Fertigung von schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten unvereinbar sein"Gehört die Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter dazu oder muss/sollte ich mir die Tätigkeit genehmigen lassen?
Besten Dank -
Da hier so eifrig diskutiert wurde, pushe ich den Thread auch nochmal.
Hat die intensive Recherche der vergangenen Monate dazu geführt, dass du dir ein Gerät angeschafft hast und welches ist es geworden?
Ich habe ebenfalls all meine U-Planungen digital und will eigentlich auch ausschließlich so unterrichten, die Schule verfügt aber leider noch immer nicht über zeitgemäße Ausstattung. Daher werde ich mir auch privat einen Beamer anschaffen, Preis erst mal egal. Aber folgende Bedingungen sollte er erfüllen:
- Akkubetrieb für min 90 Minuten (keine Kabel in der Sporthalle extra sichern müssen)
- ausreichend Leuchtstärke auch in semi-hellen Räumen
- nach Möglichkeit kompakte AbmessungenIch habe schon mit dem BenQ GV1 geliebäugelt, allerdings scheint mir die Helligkeit nicht ausreichend für den Einsatz in der Schule.
https://www.youtube.com/watch?v=_xc0IDchpHk
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