Beiträge von elCaputo

    Bin ich der einzige, der die Bezügemitteilung mitsamt der jeweils einzeln aufgeführten Familienzuschläge ein wenig unübersichtlich findet? Zumindest aber redundant.

    Komme übrigens mit einem Kind und Mietstufe III auf gute 200,- Euro als Nachzahlungssume. Alles eher ernüchternd.

    laleona

    Nein, das war so nicht gemeint. Das Problem bleiben die Elternhäuser. Bezüglich des Grundproblems sehe ich uns alle da in einem Boot, ob Grundschule, weiterführende Schule oder BK.


    Und ja, ich erlebe oft genug Kinder, die ich nach 5 Minuten als maximal auffällig erlebe, ohne dass in den GS je etwas diesbezüglich angestoßen oder unternommen wurde. Und ja, ich verstehe das zugrundeliegende Dilemma. Ein Schüler, der diagnostiziert wurde, ist damit ja nicht weniger problematisch. Die Ressourcen werden auch nicht unbedingt mehr.

    Die weiterführenden Schulen am unteren Saum unseres Schulsystems sind auch nicht frei von dieser Erkenntnis und diesem Umgang damit.

    Marhei81

    Klingt alles gut, ist allerdings wohl schulformabhängig sehr unterschiedlich in Umsetzung und vor allem Wirkung.


    Die Schüler, von denen ich spreche, starten mit etlichen 5en und 6en bereits im fünften Schuljahr, kommen entsprechend schwach schon von den GS. Auch dort wird durchgeschoben. "Vier Schuljahre, komm das geht schnell. AOSF- Verfahren, LRS-Testung, womöglich noch gegen den Widerstand der Eltern, ach nö. Lohnt nicht."


    So vorgeprägt geht's weiter in der weiterführenden Schule. Miese Leistungen, all die schlechten Noten bleiben ohne Konsequenz. Zu hause ebenso wie in der Schule. Immer munter weiter bis in die 9.

    Das sind dann aber 5 Jahre (!) für Lehrkräfte und Mitschüler. Kräftezehrende, energieraubende und vor allem fruchtlose Jahre. Bei vielen vom ersten Tag an absehbar.


    Abholen lassen, wenn man niemanden erreicht? Tadel, die keiner liest? Androhung von Zwangsgeldern, wo nichts zu holen ist? Einbestellen von Eltern, die sich jeder Integration verweigern oder sich vor der Welt, der Polizei und Gläubigern verstecken? Hinweise auf zukünftige Perspektivlosigkeit, wo Perspektive tradiert aus einer monatlichen Überweisung vom Amt besteht? Rausschmiss, wenn der Betreffende sich weigert zu gehen? Und ab wievel Störern geht das Rausschmeißen nach hinten los? (mein Rekord waren mal 8 in einer Stunde)

    Gerade die Kollegen an den Standorttypen 4 und 5 nennen es Alltag, für mich aber ist und bleibt es inakzeptabel. Eine massive - und nicht nur gefühlt zunehmende - Verweigerung von allem, was Schule so mit sich bringt, durch Schüler und Eltern gleichermaßen. Bei weitem nicht alle, aber immer mehr. Und immer offener und aggressiver.


    Verweigerung von Arbeitsaufträgen, Verweigerung von Klassendiensten, Verweigerung von mündlicher Mitarbeit, Verweigerung gegenüber Schul- und Klassenregeln, Verweigerung elementarster Sozialisationsstandards wie grüßen, Türen offen halten, Siezen, sich entschuldigen, Hand vor den Mund halten oder schlicht Augenkontakt suchen.

    Keinerlei Einsicht oder Verhaltensänderung nach Ansprache, unabhängig vom Ton.

    Die dazugehörenden Eltern sind zumeist nicht erreichbar, überfordert, gar nicht erst existent, über alle Berge, völlig uneinsichtig, ebenso unerzogen, desinteressiert, maximal fordernd oder vollkommen kaputt. Häufig sind Kombinationen aus o.g.


    Die oben beschriebene Ablehnungshaltung ist nicht personenspezifisch und wird offen kommuniziert. "Nein, mach ich nicht!"

    Wird man etwas bestimmter, entziehen die Betreffenden sich per Flucht, übelste Beschimpfungen oder Unverschämtheiten inklusive.


    Im Kollegium nehme ich eine zunehmende Resignation wahr. Man nimmt es hin und schiebt die "Härtefälle" durch die Jahre. Die Vertretungspläne werden täglich länger. Drohungen verpuffen an den o.g. Elternhäusern, die null kooperieren und oft die Kids noch bestärken. Die offiziellen Eskalationsstufen und Sanktionen prallen an einem gewissen Millieu völlig wirkungslos ab. Der nackte Mann und die Taschen... Der Aufwand ist zumeist durch den ausbleibenden Erfolg nicht gerechtfertigt.


    Was bleibt, ist der dringende Wunsch, in der dann akuten Situation nicht völlig allein gelassen zu werden.


    Doch genau das passiert. "Deine Klasse, dein Unterricht, dein Problem." "Du musst Beziehungsarbeit leisten und das Gespräch suchen." "Da ist eh Hopfen und Malz verloren, da kann man nichts machen." "Das musst du verstehen, total schlimm zu hause."


    Ich persönlich wünschte mir da mehr Hilfesysteme, nein überhaupt eines. Ich weiß, das Trainingsraumkonzept mag seine Macken haben. Aber ab und an möchte ich mich und die anderen Kinder um die Unrettbaren entlasten. Bin ich da allein? Ist das nur bei uns so?

    Ich wiederhole mich:

    Ich bin - und das wird hoffentlich in meinen Beiträgen klar - kein Fan dessen, was da inzwischen aus dem Beamtenrecht und den Besoldungen geworden ist. Von der Föderalismusreform angefangen, über das Ausscheiden Hessens aus dem TV-ÖD, die Auseinanderentwicklung der einzelnen Besoldungsordnungen der Länder und des Bundes, die Janusköpfigkeit beim Lehramt (mal angestellt, mal beamtet im selben Lehrerzimmer), über die spontane und bislang nicht zurückgenommene Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die allgemeine Arbeitsverdichtung bis hin zu den merkwürdigen Möglichkeiten, als Lehrer tätig zu sein ohne grundständiges Lehramtsstudium, gehört meinetwegen ganz ganz viel rückabgewickelt. Oder vollkommen neu gedacht. Wäre für mich auch ok.


    Derzeit erhalten wir eine Kulisse aufrecht, die äußerlich ganz klare Normen und Rahmenbedingungen propagiert, von innen her aber unter der Last der verschiedenen Ausnahmeregelungen, Besonderheiten, Feinheiten und Ungerechtigkeiten plus zusammengeschusterter und billiger Notreparaturen und Flickwerk immer instabiler wird.

    Die Zurückstufung stellt eine solche disziplinarische Maßnahme dar. ABER das liegt ganz sicherlich nicht im Vermögen einer Schulleitung. Da ist mindestens die Mittelbehörde im Boot. Die dafür notwendigen Verfehlungen müssen allerdings gravierend sein. Schließlich stellt die Zurückstufung die vorletzte Eskalationsstufe dar. Ein einfaches Nichterfüllen bestimmter Funktionsaufgaben erfüllt das m.E. nicht.

    Das ließe sich ohne große Änderungen umsetzen, da Besoldungsstufe A13 ohnehin zwei Formen kennt. Einmal als Eingangsamt der Laufbahn 2.2 mitsamt der Amtsbezeichnung "Studienrat" und dem Anrecht auf die Strukturzulage (vormals allgemeine Stellenzulage) von rund 100,- Euro.

    Dann gibt es da noch die A13er zweiter Wahl in der Laufbahn 2.1 mitsamt der profanen Amtsbezeichnung "Lehrer" und natürlich keinem Anrecht auf die Strukturzulage (ihre Ausnahme ist in Paragraph 47 etwas sperrig verpackt).

    @fossi 74

    O contraire. Insbesondere bei den unteren Besoldungsstufen kommt es immer wieder zu Kollisionen mit den oben beschriebenen Vorgaben bzgl. des Mindestabstands zur Grundsicherung. Nahezu jährlich kommt ein Verwaltungsgericht in Deutschland zu dem Urteil, dass die Besoldung in den unteren Besoldungsstufen rechtswidrig ist.


    Die Reaktion ist seit Jahren immer gleich. Der betreffende Dienstherr passt die Besoldung nicht etwa an (das Abstandsgebot führte schließlich zu einer Kaskade über das gesamte Besoldungsspektrum), sondern aus A6ern werden flugs A7er gemacht.

    Die Zahl der Besoldungsstufen nimmt stetig ab und nach oben raus ist das Beamtentum monetär nicht mehr konkurrenzfähig.


    Amtsärzte, Polizeiärzte, Gefängnisärzte, Staatsanwälte, Richter - in den Spitzenämtern ringt man um Bewerber, die über Einstiegsämter wie A13 nur müde lächeln können, wenn sie die privatwirtschaftlichen Verdienstmöglichkeiten kennen.

    (...)

    Außerdem sollte der Zuschlag dann steuerfrei sein, aber in der Höhe exakt dem "Bedarf" eines Kindes im Hartz-IV-Bezug entsprechen. Das sind schließlich vom BVerfG bestätigte Beträge, die ausreichen, um die Lebenshaltungskosten eines Kindes abzudecken.(...)

    Hierbei handelt es sich um Berechnungen, die sich am Mindestmaß für Leistungsbezieher orientieren. Die hier festgelegten Beträge dürfen nicht unterschritten werden.


    Der Alimentation von Beamten liegt jedoch keine Berechnung am Mindestmaß zugrunde. Da gibt es sogar Vorgaben, wie weit die Alimentation über der Grundversorgung liegen muss.


    Hinzu kommt das Prinzip der Amtsangemessenheit. Das bedeutet, dass die Kinder eines studierten verbeamteten Lehrers in Vollzeitbeschäftigung einen anderen Bedarf haben und haben dürfen, als die Kinder eines ALG2- Beziehers.


    Eine gleiche Behandlung (Outcome) aller, unabhängig von Arbeitstätigkeit und Bildung ist (bislang) nicht erklärtes Staats- oder Gesellschaftsziel.

    Das Zauberwort dürfte "Alimentationsprinzip" lauten. Ein Mehr an Kindern bedeutet höhere Ausgaben (Essen, Wohnen, Kleidung, KV etc.) und damit ein Anstieg der zu alimentierenden Lebenshaltungskosten des Beamten durch den Dienstherrn. Das ist kein Goodwill, sondern Pflicht des Dienstherrn. Das Alimentationsprinzip wiederum ist eine Eigenheit des Beamtentums.


    Dass es derartige Systeme außerhalb des Beamtentums nicht gibt, ist der eigentlich beklagenswerte Umstand. Allerdings könnte man ähnliche Kompensations-Mechanismen für Familien erstreiten. Da wiederum hat man Möglichkeiten, die den Beamten nicht offen stehen. Das gilt auch und gerade in Zeiten von Fachkräftemangel.

    Habe jetzt auch versucht, das Gewirr zu entspinnen. Wenn ich's recht verstehe, richtet sich der Zuschlag, der neben den bestehenden Familienzuschlägen ausgezahlt werden soll, nach der Mietenstufe der Wohngeldverordnung. Die finde ich für NRW hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html


    Soweit so gut. Bei den meisten NRW Kommunen steht dahinter "Stadt". Nun wohne ich z.B in einem Stadtteil außerhalb. Gilt jetzt also die Mietenstufe nur für den Innenstadtbereich? Oder ist hier nur der Fall berücksichtigt, dass ein Kreis nach einer Stadt benannt ist, ohne dass für alle in diesem Kreis befindlichen Städte dieselbe Mietenstufe gelten soll?


    In meinem Falle wäre das Mietenstufe III. Jetzt versuche ich mal herauszufinden, was das monetär bedeutet.


    PS: Was bitteschön sind das für gravierende Sprünge oberhalb der Stufe 4? Darunter sind die wohnortabhängigen Zuschläge ja eher homöopatisch.

    Habe mir jetzt hier im Ort die teuerste Mietwohnung besorgt, im besten Viertel. Dafür muss ich jetzt echt weit pendeln, ÖPNV ist nicht und auch zum Einkaufen muss ich ewig fahren. Kita ist 5 km weg. In den Regionalklassen wird dieses Szenario nicht abgebildet. Bei wem kann ich die Subventionierung meiner Wohnortentscheidung beantragen?

    ...und wieder gehen die Angestellten bei der ganzen Diskussion leer aus....

    Was in Anbetracht des Titels des Unterforums und der Thematik "Besoldung" irgendwie in der Natur der Sache liegt.


    Welche Wechselwirkungen es hinsichtlich der E-Vergütungen und -Einstufungen geben könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Der gesunde Menschenverstand würde eine entsprechende Anhebung auch im Angesteltenverhältnis logisch erscheinen lassen. Allerdings lässt der gesunde Menschenverstand unterschiedliche Bezahlung für gleiche Leistung (jaja andere Wochenstundenzahl und Streikrecht) auch nicht wirklich gerecht erscheinen.

    Und schon offenbart sich das eigentliche Dilemma. Nach oben ist dieses System mit A16 gedeckelt. Andererseits wurden seit Jahrzehnten - meist nach Urteilen der Verwaltungsgerichte - die unteren Besoldungsstufen gekappt. Inzwischen sind wir da bei A5 oder A6 angelangt. Die Ämter wurden kurzerhand der jeweils höheren Besoldungsstufe zugeschlagen.


    Grund war, dass das Lohnniveau so zaghaft angehoben wurde, dass es regelmäßig zur höchstrichterlich festgestellten Unter-Alimentation dieser Besoldungsgruppen kam und kommt. Was hat das mit A13 oder gar A14, A15, A16 zu tun? Nun, da sieht das Beamtenrecht ein sog. Abstandsgebot vor. Die Besoldungsstufen müssen zueinander gewisse Abstände einhalten.


    Eine angemessene Alimentation in den unteren Besoldungsstufen hätte also eine entsprechende Kettenreaktion bis hin zu A16 nach sich gezogen. Das hat man sich auf Seiten der Dienstherren gespart. Die Entwicklung der Löhne wurde so über das gesamte Spektrum nach unten nivelliert.


    Ergo sitzen wir hier über der Debatte zur Besoldung von Grundschullehrkräften nach A13. Hätte A12 das Niveau des heutigen A13 (oder höher) ohne die beschriebenen Tricksereien erreicht, gäbe es das Problem nicht.


    Und ein weiteres Problem gäbe es auch nicht - die des fehlenden Spitzenpersonals. Denn in den Regionen des höheren Dienstes kann die Besoldung schon lange nicht mehr mit der Welt außerhalb des Beamtentums mithalten. Für Lehrer bzw. Schulleiter uninteressant, da im System zementiert. Aber Ärzte, Juristen, Ingenieure sind mit dem, was die A-Besoldung zu bieten hat (selbst mit all den Vorzügen des Beamtentums), nicht mehr erreichbar.


    Ich gönne dem Grundschulleiter die A15. Die wäre, eine Eingangsbesoldung mit A13 vorausgesetzt, auch logisch. Allerdings kommt das System spätestens dann in Erklärungsnöte gegenüber Behördenleitern mit deutlich höherer Verantwortung, mehr Angestellten und größerer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung als der einer Grundschule.


    Dann bliebe die Aufstockung der Besoldungsstufen mit A17, A18 etc.

    Aber über die Auswirkungen auf die, teilweise verzahnte, Besoldung in der R-, der B-Besoldung etc. möchte ich dabei gar nicht nachdenken. Wie in so vielen Bereichen derzeit holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun mit Macht heim.

    Was sollen Ausbildungsunternehmen denn gegen hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten unternehmen? Das schärfste Schwert ist die Kündigung und krankheitsbedingt kommst Du da bei Azubis kaum mit durch, außer in der Probezeit.

    Das stimmt nur bedingt. Als Faustregel gelten 10% als Höchstzahl an (krankheitsbedingt) nicht erbrachten Stunden/Arbeitstagen, ab der davon ausgegangen werden kann/muss, dass die Ausbildung nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies sicherzustellen ist jedoch elementarer Vertragsbestandteil für beide Seiten. Ist diese Erfolgsaussicht nicht mehr gegeben, kann auch ein Ausbildungsverhältnis beendet werden (eine Begründung übrigens, die im Arbeitsverhältnis nicht mehr verfängt). Außerdem gibt es ziemlich klare Regelungen bei der Häufung sog. Kurzkrankheitstage und auch im Falle einer Langzeiterkrankung.


    Die o.g. 10% an Fehlzeiten erreichten in meiner Abschlussklasse, also derjenigen SuS, die nun in Ausbildung gehen, mindestens ein Drittel locker. Übertragen auf die Ausbildungszeit sehe ich daher für einige ziemlich schwarz.


    Übrigens wäre es auch während der Probezeit angezeigt, zu viele Krankentage nicht als Kündigungsgrund anzugeben. Auf dieses dünne Eis muss sich der Betrieb nicht begeben, denn er kann gänzlich ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis beenden.

    Beobachtungen Mitte Juni 2022


    1. Stadtfest > Die Stadt quillt über, Abstände sind relativ, Masken im Promillebereich.


    2. Schule > Die Masken, die noch getragen werden, werden als Accessoires getragen. Mindestens unter der Nase, zumeist unter dem Mund, nicht selten als Halskrause. Je nach Stufe sind das rund 1/3 einer Klasse. Davon einer oder zwei, die die Maske korrekt tragen. Der Rest macht was er will und äußert das auch so. "Kann Ihnen doch egal sein..."

    Kannst du kurz erklären, was du mit dieser Gegenfrage bezweckst? Danke.

    Ach komm, das kriegst Du nicht raus?


    Alle Fische können schwimmen. Nicht alles, was schwimmt ist ein Fisch. Laleona und gingergirl fabulieren sich einen Zusammenhang aus der Intelligenzminderung ihrer Schützlinge und deren Verzicht auf MNS zusammen. Ganz super lustig erklären sie das zur offensichtlichen Eigenschaft aller Nicht-Maskenträger. Übrigens völliig unwidersprochen durch die Moderation.

    laleona


    Welche Erfahrungen kannst Du bzgl. der Intelligenz von gingergirls SuS oder Kollegen beitragen?


    Du bist Förderschullehrerin und stimmst in den Kanon ein, dass es Nicht-Maskenträgern offenbar an Intelligenz mangele. Was sagt das über Dich?


    Kleine Gegenfrage: Tragen Deine Förderschüler, die mit der Intelligenzminderung, im Augenblick Sombreros? Und wenn sie Schuhe tragen, ist das dann ein Ausdruck derselben?

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