Beiträge von elCaputo

    Lieber Frosch, derzeit haben wir ja verschiedene Krisen. Man stelle sich vor, Lehrer würden in Altenheime zum Pflegen abgeordnet. Das müssen Katheter, gelegt, Vorlagen gewechselt und Stomas gereinigt werden. Vieles gar nicht weit von dem, was auch in Förderschulen geleistet werden muss. Pflegekräfte haben sich bewusst bei ihrer Berufswahl dafür entschieden. Lehrer nicht. Außer eben Förderschullehrer.


    Solltest Du mal nur bei der Reinigung einer Stoma dabei sein müssen, möchte ich gern wissen, ob Du das als nicht zutraubar oder zumutbar empfindest oder ob Du überhaupt noch so differenziert darauf blickst. Wäre dein Gefühl der Unzumutbarkeit zwingend ein Ausdruck von Alten- oder Behindertenfeindlichkeit?

    Ich möchte dann doch zum Kern des Threads zurückkehren, weil ich zugegebenermaßen noch Verständnisschwierigkeiten bzgl. der angekündigten Maßnahmen habe.


    Bleiben wir auch mal bei grundständigen Lehrern. Nehmen wir an, ein Lehrer für Gy/Ge und A13 interessierte sich für eine Stelle an einer Grundschule.

    Für diesen Fall heißt es im Maßnahmenkatalog:


    "Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen im Land Nordrhein-Westfalen weiterzu berbessern (...), erhalten zukünftig alle Lehrkräftemit der Befähigung zum Lehramt Gy/Ge die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Dabei wird die Einstellung mit einer Verpfflichtung zur Nach- bzw. Weiterqualifizierung verbunden, um diese Lehrkräfte im Bereich Grundschuldidakt und -methodik weiter zu qualifizieren. (...) Beginn wird zum 1. Mai 2023 angestrebt.


    Da ergeben sich für mich Folgefragen. Welche Fächer des Lehramts Gy/Ge bilden überhaupt ein Fach der Grundschule ab bzw. tun dies nicht?


    Wie soll die o.g. Weiterqualifizierung aussehen? In welchem Umfang und wo (Seminar)? Kommen weitere Prüfungen, Unterrichtsbesuche o.ä. auf diese Freiwilligen zu?


    Und dann die Besoldung. Frühjahr 2023 ist als Start für diese Maßnahme angepeilt. Die vollständige Besoldungsanpassung an den Grundschulen mit A13 ist erst für 2026 geplant. Wer bereits an der GS mit A12 ist, der bekommt in den nächsten Jahren ansteigende Zulagen. Ein Wechselwilliger von Gy oder Ge verfügt bereits über A13. Im Falle eines Gymnasiallehrers sogar zwingend im höheren Dienst als Studienrat (d.h. mit Strukturzulage). Diese Amtsbezeichnung und die Zugehörigkeit zum höheren Dienst ist allerdings auch weiterhin für die Grundschulen gar nicht vorgesehen. Wie soll das alles gehen?

    Krank sein wird einfach verboten. Verbote und Verschärfungen sind gerade große Mode. Man suggeriert Handeln und füllt doch eigentlich nur Aktenordner.


    Wartet mal, was aus der Beweislastumkehr in Bezug auf das Disziplinarrecht wird. An allen Ecken werden die Daumenschrauben angezogen. Gut möglich, dass demnächst Krankentage ein Dienstvergehen sind. Und wenn man sich vorher schon der gendergerechten Sprache verweigert hat, wird's richtig düster.

    Nun ja, aber so ist der Schweinezyklus. Nun gibts eben Bewerbermangel. Das ist in der Industrie nicht anders.

    In der Industrie darf der Typ mit dem BA in Industriedesign jetzt die Design-Linie für BMW vorgeben? Ick wunder mer über jar nüscht mehr.


    PS. Wir haben auch Ärztemangel. Ich möchte sehen, wie kulant der "Endverbraucher" auf eine Absenkung der Zugangsvoraussetzungen zur Facharztweiterbildung reagiert. "Nach dem Physikum aufgehört, aber hey es ist gerade Mangel. So, das sind die 5 Normalstationen, dort ist die Intensivstation und die Notaufnahme kennen Sie ja schon. Nein, Sie sind hier allein. Angenehmen Nachtdienst!"

    OBAS ist ein normales Ref mit deutlich mehr Deputat (daher auch die höhere Bezahlung), dazu kommt vorher ein halbes Jahr zusätzliches Seminar mit zusätzlichen 4 UBs (2 pro Fach) und ein Kurs zu Bildungswissenschaften mit anschließendem Kolloquium.

    Ich würde sagen, die Qualität hier steht und fällt in erster Linie mit dem Seminar. Bildungswissenschaften fand ich persönlich naja, ist halt ein Crashkurs und nach meiner >5 jährigen Tätigkeit in der Didaktik war da tatsächlich nichts Neues bei. Allerdings ist meine berufliche Tätigkeit/Vorbildung da ja auch eine Ausnahme.

    Es gibt nach den ersten zwei UBs in den ersten Monaten das sogenannte APG1, da kann man Leute, wenn man keine Perspektive sieht rausschmeißen. Nach einem Jahr nach dem APG2 ebenfalls nochmal. Und die ganz normale UPP muss man ja auch bestehen. Und nein die besteht man nicht einfach, weil Bedarf oder so. Kenne persönlich zwei Personen die das (zurecht) nicht geschafft haben.

    Das läuft doch hier in die falsche Richtung. Es gibt keinen Anlass, für die Seiteneinsteiger oder das OBAS-System in die Bresche zu springen. Also nicht wegen mir. Im Gegenteil, ich halte viele Kollegen, die auch in anderen Bereichen des Arbeitslebens bereits Erfahrungen gesammelt haben, häufig für eine Bereicherung. Neben der fachlichen Expertise hilft auch und gerade die etwas andere Perspektive auf unseren zum Jammern neigenden Berufsstand, Dinge gerade zu rücken. Mein Problem mit dem Seiteneinstieg liegt vor dem OBAS-Prozess.


    Wenn ich es richtig verstehe, sollen die Hürden, um als Seiteneinsteiger dann irgendwann über OBAS in das Lehramt wechseln zu können, noch einmal gelockert werden. Für das grundständige Lehramt, und das ist meine Referenz, gilt doch weiterhin das (erfolgreiche) Studium zweier Fächer plus Erziehungswissenschaften als obligatorisch. Zunächst erreicht man dort den bislang fürs Lehramt völlig unnützen Bachelor. Dann folgt ein paar Semester später das erste Staatsexamen/Master. Erst dann wird man zum Referendariat zugelassen. Ist das so noch richtig?


    Wenn ich es recht verstanden habe, können Seiteneinsteiger nunmehr mit einem Bachelor in nur einem Fach den Weg ins Lehramt nehmen. Nehmen wir an, ich wäre begeisterter Musiker und hätte das bis zum Bachelor studiert. Danach war die Luft raus. Dennoch eröffnet sich mir die Möglichkeit über OBAS ins Lehramt zu wechseln. Damit wäre ich, eingedenk der gesparten Studienzeit, trotz des längeren Referendariats (um ein halbes Jahr?) der OBAS-Leute früher als ordentliche Lehrkraft fertig und an der Schule, als der Studienkollege. Derjenige Studienkollege, der sich für zwei Fächer entschieden hat (was im späteren Berufsalltag vielleicht auch nachteilig sein wird), die o.g. Ochsentour macht und im Ref. auch noch deutlich weniger verdient (auch hier sollen ja die BDU Stunden aufgestockt werden). Habe ich das so richtig erfasst?

    Lieber Frosch,

    hilf mir bitte auf die Sprünge, PE?


    Bei vielen anderen Punkten liegen wir nah beieinander. Die Praxisferne des Studiums ist Allgemeingut und sollte eine erste Baustelle für jedweden Kultusminister sein.

    OBAS-Leute oder auch Vertretungskräfte mit dem richtigen Feeling, den nötigen Skills und Einstellungen, ja die gibt es. Mindestens so viele wie überforderte, ungeeignete Misanthropen mit Fakultas und allem Pipapo.


    Wenn wir also durchlässiger und kulanter werden für Seiteneinsteiger, warum dann keine systemischen Änderungen in der regulären Lehramtsausbildung?


    Das Nebeneinander von aus der Not geborener Großzügigkeit bei Seiteneinsteigern einerseits und der etablierten Engstirnigkeit und Rigidität (gibts das Wort?) im regulären LA Studium andererseits ist es, was mich fertig macht

    kleiner gruener frosch


    Wir reden glaube ich über zwei verschiedene Dinge.

    Du sprichst über Vertretungskräfte. Als solche war ich selber ein Jahr lang tätig, ohne zweites Staatsexamen (in SEK I). Das heißt, hier waren die Anforderungen ohnehin nicht hoch.


    Ich spreche aber vom Seiteneinstieg, in NRW auch OBAS genannt. Ich sehe doch deutliche Unterschiede in der Öffnung dieses dauerhaften Zugangs zum Lehramt und zur temporären und grundsätzlich zeitlich befristeten Vertretungsstelle.


    Darüber hinaus nennst Du das Argument, das man wohl auch in Düsseldorf nennen würde. "Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach". Als kurzfristige Strategie leidlich hilfreich, aber wohl kaum ein tragfähiges oder gar ideales Konzept für die Zukunft.

    Lieber Frosch, meine Einlassung nimmt nicht so sehr darauf Bezug, was da in Düsseldorf geplant ist, sondern darauf, wie es schon gehandhabt wird.


    Und wenn Du von den sogenannten Multiprofessionellen Teams sprichst, kommt mir die Galle hoch. Was ich da erlebe, wer da mit welcher Qualifikation teilweise tätig ist, da reicht das Forum, nein das Netz, nicht aus, um mir Luft zu machen. Außerdem würden sicherlich diverse Nettiquette-Regeln gebrochen. Hier, wie so oft, gilt die englische Redensart mit den Monkeys und den Peanuts.

    Ich könnte kotzen vor soviel Missachtung der Grundschulen und der Qualifikationen im Allgemeinen (Lehramtsabschluss, sprachliches Niveau, Fächer, Sonderpädagogische Qualifikation...)
    Es ist ein BWL-Plan. Mehr nicht

    Ich bin da bei Dir. Die Öffnung des Lehramts für Nachtwächter, Postboten und ehemalige Nachtschlosser halte ich, unabhängig vom Lehramt / der Fakultas für ein fatales Zeichen an alle grundständigen Lehrkräfte. Was hat man uns gegängelt mit einer Unzahl an Unterrichtsbesuchen und einem Brimborium um Studium, Scheinen, BDU, Staatsexamina, Reflexionsgesprächen und Prüfungen. Nur um jetzt Tür und Tor zu öffnen für nachgeradezu jedermann?


    Nein, meine Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Seiteneinsteiger selbst. Auch spreche ich denen nicht grundsätzlich die Eignung ab oder behaupte gar, dass jeder grundständige Lehrer diese automatisch hätte, nur weil er die Mühle durchgestanden hat.


    Mich ärgert primär die Inkonsistenz des Systems. Mal muss man's ganz genau nehmen und alles doppelt und dreifach beglaubigt nachweisen, Stempel hier, Prüfung dort. Und dann wird anderen mit einem Diplom von ner sibirischen Baumschule mit nem Schreiben des Revierförsters zugestanden, den gleichen Beruf auszuüben. Ich empfinde das als Entwertung.

    Mir fehlt bei all den Plänen mal wieder die Zukunftsfähigkeit, die lange Perspektive.


    Einzig die Anpassung der Besoldung hat diesen Charakter, wiewohl man auch hier einschränkend konstatieren muss, dass an einer Fortführung von mindestens einer Dreiklassengesellschaft festgehalten wird.

    Die Ungerechtigkeit, die sich aus der Verbeamtung bzw. dem Angestelltenverhältnis ergibt, wird überhaupt nicht angegangen. Dafür habe auch ich keine Supidupi-Lösung, außer die Verbeamtung für alle.


    Die Ungerechtigkeit, die sich bei den Beamten aus der dann erfolgenden Zuordnung in höheren oder gehobenen Dienst (Strukturzulage oder nothing) ergibt, wird nicht thematisiert. Insbesondere an Gesamt- und Primusschulen mit IDENTISCHEN Anforderungen an das Lehrpersonal ist das problematisch und steht dem Plan der Wertschätzung diametral gegenüber.


    Die langwierige und stufenweise Anpassung (bis 2026 über Zulagen) trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass die zugrundeliegenden Argumente für diese Anpassung nicht auch erst stufenweise in der Zukunft zutreffen. Das tun sie bereits jetzt, nein schon lange. "Wir schätzen Eure Arbeit erst in vier Jahren voll wert, und auch das nur nach Abzug der Strukturzulage."


    Darüber hinaus bleibt man sehr sparsam bzgl. der Pläne, wie mehr grundständige Lehrkräfte generiert oder geworben werden sollen. Und nein, Erschwernisse bei der Teilzeit oder Pläne zur Ausdehnung der Abordnung zählen sicher nicht dazu. Da ist nicht nur kein Wumms zu hören. Da herrscht das berühmte Schweigen im Walde. Auch wenn man den mit Werbeplakaten a la "I want you!" pflastert.


    Um etwas versöhnlich zu enden. Ja, es gibt Bemühungen, die nicht nur auf den Schultern des schwindenden Rests der Lehrkräfte ruhen. Man hat auch begriffen, dass Wertschätzung für den Beruf und die Lehrerschaft irgendwie abhanden gekommen ist. Man will dem entgegen steuern. Das finde ich gegenüber dem Gebauerschem Stil begrüßenswert.

    Jede normale Hofaufsicht beaufsichtigt erheblich mehr Schülerinnen und Schüler gleichzeitig....

    Ja, aber da ist es anders. Der betreffende Lehrer fasst immer nur maximal 30 Schüler in den Blick. Die sind dann in dem Moment beaufsichtig. Natürlich geschieht das alternierend, weshalb auch eine größere Gruppe scheinbar beaufsichtigt ist. Für die momentan unbeobachteten Schüler macht der Lehrer praktisch eine Art Bereitschaftsdienst.

    Wer tut das? Die Akkumulation verschiedener Faktoren, die die jetzige Situation erklären, ist Allgemeingut.


    - Lehrermangel -> massive Ausfälle und ständige Vertretungen von fragwürdigem Mehrwert

    - eine Pandemie mit dazugehörigen Quarantäne-Regeln

    - eine flächendeckende "Entwöhnung" der Immunsysteme

    - kühle Temperaturen + ggf. ungenügend geheizten Räumen

    - eine gewisse Entfremdung der Corona-Kids bzgl. regelmäßiger Schulbesuche

    - eine gewachsene Bereitschaft, auch bei geringfügigen Krankheitssymptomen, nicht die Schule zu besuchen/besuchen zu lassen/nicht zu unterrichten

    - eine entsprechende Vorsichtigkeit auf Seiten der Lehrkräfte und Schulen

    - eine wachsende Zahl von Menschen (groß und klein), die ungesund leben, sich kaum draußen aufhalten oder Sport treiben

    Ganz lieben Dank für Eure Beiträge. Vielleicht sind noch ein paar Infos hilfreich.


    Im vorliegenden Fall geht es weder um Drogen, noch um Waffen oder gar der Androhung eines Amoklaufs. Das Problem ist deutlich kleiner.

    Es handelt sich um einen Zweitklässler, der neben einer ausgeprägten Mitarbeitsverweigerung immer häufiger ausrastet. Bei kleinsten Anlässen. Seine Wut verbalisiert er deutlich und häufig geradezu inszeniert. Er wird dabei in erster Linie gegen Mobiliar und andere bereits tote Gegenstände aggressiv. Das birgt natürlich die Gefahr des Kollateralschadens. Ansonsten ist das eher ein klassischer Maulheld. Voll von Ängsten und Gefühlen der Minderwertigkeit und gaaaaaanz viel Trotz.

    Mal wieder ne Frage an diejenigen, die im Schulgesetz firm sind. Im Schulgesetz NRW §45 zur Schulgesundheit wird der Schulleitung die Möglichkeit gegeben, bei konkreter Gefahr für die psychische oder physische Unversehrtheit anderer oder des Schülers selbst, einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss vom Schulbesuch auszusprechen.


    Das ist, soweit ich es verstehe, losgelöst von den Ordnungsmaßnahmen. Welche Kriterien muss der erstgenannte Ausschluss erfüllen? Müssen hier Mittelungen/Ankündigungen und Gespräche stattgefunden haben, die eine solche Gefährdung zum Gegenstand hatten?


    Etwas nebulös finde ich den Hinweis, dass der Schulleiter diese Entscheidung "aufgrund eines regelmäßig zu überprüfendenamtsärztlichen Gutachtens" trifft. Demnach müsste zunächst ein solches Gutachten erfolgen, dann der Ausschluss.

    Wer ordnet ein solches Gutachten an, mit welcher Kompetenz?


    Es wäre super, wenn jemand diesbezüglich Erfahrungen hätte und die teilte. Idealerweise vielleich im GS-Bereich.

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