Beiträge von elCaputo

    Das Problem ist nicht, dass Kinder nichts kosten. Aber normale Angestellte bekommen exakt 0 extra für ihre Kinder. Da ist die Frage, ob diese Summe angemessen sind.

    Dabei wird jedoch eine Scheindebatte geführt. Denn diese hat im Kern nicht die Ortszuschläge zum Thema, sondern die grundsätzliche Unterscheidung in verbeamtete und angestellte Lehrer.


    Es gibt gute Gründe für beamtete Lehrer und gute Gründe sie nur im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.

    Was jedoch für Inkonsistenz (und damit für Ungerechtigkeit) sorgt ist die parallele Existenz beider Systeme bei nahezu identischem Arbeitsaufwand, Verantwortung etc.


    Bei 80 Prozent der deutschen Lehrer ist das Beamtentum richtig und wichtig und bei 20 Prozent eben nicht. Das kann man keinem erklären und ist die eigentliche Debatte.

    Zunächst einmal bin ich froh, dass hier die üblichen Antworten ausbleiben, die entweder die empfundenen Belastungen als nichtig bezeichnen oder von persönlicher Wehleidigkeit und der eigentlichen Priviligierung unseres Berufsstandes fabulieren. Das kann ich nicht mehr lesen und hören.

    Was wir brauchen ist maximales Verständnis und eigentlich Solidarität. Die beschriebenen Zustände scheinen zunächst sehr schul- oder schulformspezifisch, sind es aber nur oberflächlich.

    Ein grundsätzliches Misstrauen bzgl. der Arbeitsleistung, des Engagements, der Belastungen und Arbeitszeiten von Lehrern zieht sich durch alle Ebenen.

    In der Gesamtgesellschaft sind viele bei Schröders Zitat oder den verklärten Wahrnehmungen ihrer eigenen Schulzeit hängen geblieben.

    Von den Ministerien, der KMK, den Bezirksregierungen kommen oft nur weltfremde Ergüsse, Absichtserklärungen und nicht selten Erlasse und Regelungen, die offensichtlich die Funktion von Daumenschrauben haben sollen. Wo Motivation gefragt wäre für das letzte Aufgebot, hagelt es Druck und Misstrauen.

    Aber hey, Yoga soll ja helfen.


    Wir merken doch alle, wie derzeit die Stimmung in jeder Nische des täglichen Lebens ist. Beim Bäcker, im Verkehr oder eben in Schule. Alle sind genervt, gestresst, getrieben, aufgerieben und nur die ganz überzeugten Sonderpädagogen unter den Kollegen sehen noch Licht am Horizont. Die meisten eher noch größere Düsternis.


    Ältere Kollegen fragen sich regelhaft "Und, wie lange musst du noch?". Dazu die äußeren und inneren Zustände in den Schulen. Verrohte, orientierungs-, sprach- und erziehungslose Kids, ebenso getriebene, verunsicherte, überforderte, fordernde, desinteressierte Eltern. Keine systemischen Hilfesysteme, die akut ab- und auffangen. Schulleitungen, denen häufig Dokumentation, Rechtssicherheit und der Betrieb der Schule wichtiger sind als Beistand, Rückhalt für und Erhalt der eigenen Leute. Nicht zuletzt, weil auch sie - mit knappen Ressourcen ausgestattet - im Hamsterrad hocken.


    Umso wichtiger, dass man klagen darf, ohne gemaßregelt zu werden. Dass man Zuspruch erfährt, Verständnis und die wichtigste Information - Du bist nicht allein mit deinen Problemen in und mit Schule. Es geht so vielen genau so.

    Der alte Familienzuschlag, ja.


    Der neue völlig kranke mit Geldsegen beim vermehrten Gebären und der völlig unsozialen Staffelung nach Mietstufen: Nein!

    Ah ok. Über die Variante mit den Mietstufen kann ich auch nur den Kopf schütteln. Hier sollen monetäre Ungerechtigkeiten, die sich aus der persönlichen Wohnortwahl ergeben, durch zusätzliche Gelder pauschal geglättet werden. Allein die Pauschalität, die unbeachtet lässt, ob ich in München im geerbten Häuschen wohne oder in einer teuren Wohnung kurz vor der Stadtgrenze, schafft neue Ungerechtigkeiten. Die Kosten des Pendelns innerhalb der ersten beiden Mietstufen (ebenfalls Resultat einer persönlichen Wohnortwahl) wiederum finden auf Seiten der Besoldung keinen Niederschlag.

    Der Familienzuschlag ist elementarer Bestandteil des Alimentationsprinzips, das wiederum Grundlage des Beamtenverhältnisses ist. Insofern ist die Grundlage eine Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber dem Beamten, die auch seine Existenz außerhalb der Dienstzeiten, ja sogar seine Familie umfasst. Das wiederum ist, von freiwilligen Leistungen meist kleinerer Unternehmen abgesehen, nicht die Grundlage von Arbeitsverhältnissen.


    Wer hier eine Ungerechtigkeit zu den Angestellten des ÖD sieht, der muss konsequenterweise derartiges als Forderung an seine Gewerkschaft formulieren. Nur diese könnten etwas Vergleichbares im Rahmen von Tarifverhandlungen durchsetzen.


    Eine freiwillige Übernahme dieser Leistungen durch die öffentlichen AG auch für Angestellte ist nicht erwartbar. Noch dazu, wo erstere derzeit nicht einmal Tarif-Angebote zuwege bringen.

    Das obige Zitat zum "Angebot" der TdL wird konterkariert durch die Aussagen Verdis zum Stand der Tarifverhandlungen. Demnach liegt, Stand heute, immer noch kein Angebot der Arbeitgeberseite vor. Daher die jetzt konkreteren Planungen zu Warnstreiks.

    Dressels Einlassungen sind daher wohl am ehesten als inoffizielle, ggf. persönliche Vorstellung zu verstehen, worauf das Ganze hinauslaufen soll.

    Damit wäre aber eben genau der Spielraum, den wir automatisch nach oben sehen, wenn es um AG Angebote geht, schon abgefrühstückt. Medial wollte man überdies wohl mit dieser Meldung dem fatalen Außenbild vom völlig unwilligen öffentlichen Arbeitgeber etwas entgegensetzen, ohne wirklich verbindlich zu werden.


    Ein unwürdiges Schauspiel, das hier aufgeführt wird, während wir Tag für Tag erfahren, wofür in diesem Land enorme Gelder zur Verfügung stehen.

    Auf der verlinkten Seite habe ich nur einen kurzen Passus zu Beamten gefunden. Zu Entgeltgrenzen, an denen sich die Zahl der Kindkranktage ausrichtet (bzw. die eine Gleichsetzung mit Angestellten nach sich ziehen), habe ich nichts gefunden.


    In dem kurzen Passus wird übrigens richtigerweise auf die Zuständigkeit der Länder für die Landesbeamten verwiesen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird hier also explizit verneint.

    Unterhalb einer bestimmten Grenze gelten auch für Beamte die Anzahl der Tage wie für Angestellte. Und die haben 2023 30 Tage je Kind (wenn alleinerziehend 60) und maximal 65 bei mehreren Kindern.

    Verstehe. Wobei, nein. Verstehe nicht. Wenn es grundsätzlich darum geht, Beamten bei der Problematik Betreuung von kranken Kindern entgegen zu kommen, dann sieht man ja offensichtlich von Seiten der Dienstherren die Notwendigkeit dafür. Imwiefern diese Notwendigkeit in ihrer Quantität mit steigendem Entgelt abnehmen sollte, kann ich mir nicht erklären.

    Der Gesundheitsminister plant, Kinderkranktage erst ab dem vierten Tag attestpflichtig zu machen, bzw. den entsprechenden Arztgang notwendig zu machen.

    Derzeit gilt noch, dass bereits ab dem ersten Tag eine solche kinderärztliche Bescheinung durch den AG verlangt werden kann. In diesem Licht scheinen Lauterbachs Pläne zunächst einmal familienfreundlich.


    Wie stehen die Chancen, dass diese Regelung auch auf Beamte Anwendung findet?


    Ich frage auch deshalb, weil die Lehrer bei uns zuletzt hochoffiziell dazu angehalten wurden, die Kinderkranktage rückwirkend als Sonderurlaub bei Schulleitung und Bezirksregierung zu beantragen. Mitsamt einem dreiseitigen Antragsformular. Dafür werden in diesem Procedere keine weiteren Bescheinigungen oder Atteste gefordert.


    Damit machte man von Seiten des Dienstherrn bzgl. der Kinderkranktage eine Rolle rückwärts hin zu einer Regelung, die vor Jahren (zu Recht?) aufgegeben wurde. Somit stehen sich, meiner Meinung nach, zwei Konzepte diametral gegenüber. Einerseits eine Vereinfachung, die Lauterbach anstrebt, und andererseits eine verkomplizierte Handhabung durch den Dienstherren.

    Ich persönlich störe mich dazu an der Deklaration als Sonder"Urlaub". Sie führt fehl und unterstellt implizit andere Motive, als eben die Betreuung erkrankter Kinder. Aber das nur am Rande.


    Wie wird es derzeit bei Euch gehandhabt und wie seht Ihr die Chancen für eine Regelung auch für Beamte, wie Lauterbach sie plant?

    Finnegans Wake


    Reallohneinbußen in dieser Größenordnung lassen sich am unteren Ende der Beamtenbesoldung mit dem Alimentationsprinzip, das ja ohnehin gefühlt jährlich durch Gerichte durchgesetzt werden muss, nicht vereinbaren. Und dann greift das Abstandsgebot.


    Inzwischen kommen wir auch in Regionen, wo das bewährte Prinzip, Beamte aus der untersten Besoldungsstufen einfach in die nächsthöhere Besoldungsstufe zu hieven (um Besoldungsanpassungen über das gesamte Spektrum zu vermeiden) nicht mehr wirklich kostengünstig und vermittelbar ist. Inzwischen ist man bei A5 angelangt, die man so in A6er verwandeln müsste.


    Irgendwann kollidiert das Ganze dann noch mit der Amtsangemessenheit. Spätestens wenn die Angehörigen des einfachen Dienstes (A5 und A6) flugs per Besoldung im selben Boot wie die technischen Dienste (A7 bis A9) landen.

    ^ realistisch ist, dass wir in den Ländern relativ zügig im Spätsommer/Herbst einen neuen Tarifvertrag bekommen, der sich an den Kommunen orientiert. Bzw. dann auf die Beamten/innen übertragen. *Blick in die Glaskugel*


    Ihr könnt mich gerne im Herbst als Prophet zitieren :D


    edit: Und zur Erinnerung noch mal die Übersicht über die letzte Erhöhung

    Das hege ich Zweifel. Oder anders: Man wird versuchen, das Ergebnis von Verdi für den Bund und die Kommunen auf die Länder zu übertragen. Das könnte bei der Unfähigkeit der Arbeitnehmervertreter auch gelingen. Allerdings stehen davor noch die Zustimmung der Verdi-Mitglieder und faktisch ja auch nochmal die Verhandlungen auf Länderebene (und erneute Mitgliederbefragung).


    Ich könnte mir vorstellen, dass Verdi und Co im Nachgang zu den Verhandlungen im Bund bzgl. der Mitgliederzahlen richtig bluten werden. Je nachdem, wie gut die Mitglieder rechnen können.


    Bei den Beamten dürfte es dann nochmal anders ausgehen. Einmalzahlungen und Sockelbeträge vereinbaren sich ganz schlecht mit Alimentationsprinzip und Abstandsgebot. Spätestens die Gerichte werden das dann wieder korrigieren.

    Ihr Lieben,


    ich weiß, dass es zu riskant ist. Daher würde ich umziehen.


    In meinem Bescheid stand drin, dass ich für HRSGe den Schwerpunkt Gesamtschule habe. D.h. Ich werde dann auch garantiert an einer Gesamtschule landen. In Düren sind nur 2 Gesamtschulen, soweit ich es entnehmen konnte.

    In der Stadt Düren selbst gibt es keine Gesamtschule. In Merzenich/Niederzier liegt eine Gesamtschule mit Doppelstandort. Auch im Jülicher Stadtgebiet findet sich keine Gesamtschule. Wiederum als Doppelstandort im Aufbau findet sich im Nordkreis die Gesamtschule Aldenhoven/Linnich. Beides recht weit voneinander entfernte Standorte. Dann gibt es noch die Gesamtschule Langerwehe.

    Ich weiß nicht, inwiefern die neue Primusschule in Titz ebenfalls in Frage käme.


    Die nächsten Gesamtschulen außerhalb des Kreises Düren liegen dann im Rhein-Erft-Kreis mit Elsdorf, Bergheim, Kerpen und in der Städteregion mit Stollberg und Eschweiler.


    Um zur Eingangsfrage zurückzukommen. Ich habe das ZfsL in Jülich in nicht so guter Erinnerung. Der Standort hat keine Parkplätze, teilt sich das Gebäude mit der Telekom und wirkt insgesamt wie ein Provisorium. Wenigstens stürzen keine Wände mehr ein. Der Leiter Gy/Ge ist merklich schulfern, unverbindlich und nicht sonderlich engagiert. Dafür sind die Damen im Büro ne Bank.

    Ok, jetzt wissen wir, dass es die einen eine unfreiwillige Abordnung, wieder andere eine Zwangsabordnung nennen. Ich denke - nein ich hoffe - es gibt die Abordnung, die im beiderseitigen Einverständnis oder mit Einwilligung des Abgeordneten erfolgt und dass dies auch die Regel ist.


    An meiner Frage, ob es hier Menschen gibt, die so unfreiwillig abgeordnet wurden oder wo das ggf. versucht wurde, ändert das nichts.

    Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel. Der wiederum stammt nicht von mir.


    Meines Wissens ist eine solche Abordnung schon möglich und soll nach dem jetzigen Maßnahmenkatalog dahingehend verschärft werden, als dass der Radius auf 50 km ausgedehnt wird, in dem der Einsatzort dann liegen kann.

    Ist denn schon mal jemand hier aus dem Pool zwangsabgeordnet worden? Gibt es da Erfahrungsberichte?


    Ich fürchte, der ganze Sturm im Wasserglas hier, die schlimme Aufregung steht nicht im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit der Zwangsabordnung oder gar der Zwangsabordnung an einen völlig andersartigen Schultyp.


    PS: Wenn man den Nachmittag hier so betrachtet, dann haben einige Hessels kurzes Essay zwar gekauft, aber dann nur den Einband gelesen.

    In NRW ist Deutsch und Mathe Pflicht für die Grundschule. (...)

    Das ist doch jetzt aber perdue, wenn ich den Maßnahmenkatalog richtig verstehe. Da ist noch nicht einmal mehr gefordert, dass die Lehrbefähigungen der Betreffenden ein Schulfach aus der Grundschule abbilden. Die Kombi Informatik und Wirtschaftswissenschaften wären möglich (ich weiß, sehr unwahrscheinlich).


    Von einer fachlichen Weiterbildung in Richtung D oder M ist keine Rede. Da geht es allein um Grundschulpädagogik bzw. -didaktik.

    kodi

    Stimmt, irgendwo unten in der zitierten Textstelle steht was von Einstellung. Ich hatte das Ganze auch als Angebot für bereits tätige Lehrkräfte an Gy/Ge verstanden.


    Letztere können also (auch gegen ihren Wunsch) an GS abgeordnet, aber auf Wunsch nicht dorthin versetzt werden?


    PS: Wer grundständiger Gy/Ge Lehrer ist, der kann sich doch schon immer an Gesamtschulen auf eine Sek1 Stelle bewerben. In den letzten Jahren mit nahezu 100% Einstellungschancen. Die Stellen bleiben häufig unbesetzt


    Zahlreiche Gesamtschulkollegen sind diesen Weg gegangen, auch wenn eine niedrigere Besoldung (A12) das Ergebnis war. Ihre Besoldung wird demnächst, analog zur Grundschule, ebenfalls auf A13 angehoben. Ohne, dass dafür noch Weiterbildungskurse gemacht werden müssten und bei niedrigerer Wochenunterrichtszeit als an der Grundschule.

    Weshalb sollten also angehende Gy/Ge Lehrer sich jetzt stärker für das Grundschullehramt erwärmen?

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