Hatte ich behauptet, dass es sich dabei um ein exklusiv deutsches Problem handelte? Wieso also sollte ich mich dahingehend erklären?
Beiträge von elCaputo
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Die Probleme unseres Schulsystems, die durch PISA mal wieder offenbar wurden, liegen nicht in einer mangelnden Durchlässigkeit. Wenn wir ehrlich sind, kennen wir die größten Probleme des Systems.
- zunehmend dysfunktionale Familien mit all ihren Begleiterscheinungen
- zunehmend verhaltensauffällige Kinder, die nicht selten früher als unbeschulbar gegolten hätten
- zunehmende Bildungsferne der Elternhäuser
- Desinteresse am schulischen Erfolg der Kinder
- ausufernde Anspruchshaltung gegenüber den "Dienstleistern" Schule und Lehrer
- Zahnlosigkeit des Systems bei der Durchsetzung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages oder der Schulpflicht
- zunehmende Zahlen bei ausländischen, der deutschen Sprache nicht mächtigen Schüler bei gleichzeitiger dramatischer Unterausstattung der Schulen, um diese Aufgabe zu bewältigen
- eine Inklusion, die in ihrer Umsetzung nur als Unverschämtheit gegenüber Lehrern, Eltern und vor allem den Kindern bezeichnet werden kann
- das ständige und lähmende Gefühl bei den Akteuren, sich rechtlich absichern zu müssen
- eine maximal abschreckende Lehramtsausbildung, geprägt von Eitelkeiten, utopischen Idealvorstellungen, massivem Druck, Hybris, mangelnder Kollegialität und Praxisferne
- fehlende zentrale und verbindliche Standards in der deutschen Bildungslandschaft
- Arbeitsverdichtung
- Verzicht auf Mindestleistungen/Mindestkompetenzen
- der unbedingte Primat des Elternwillens
- weitestgehende Abkehr vom Leistungsgedanken
- bauliche und technologische Mängel vor Ort
- die vielfältige Zuständigkeit für Schule aus Landesregierung, Bezirksregierung, Schulamt, Schulträger, Schulleitung
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OT: Meine Kinder wollten eigentlich am Wochenende zur Oma fahren - daraus wird nun nichts. Danke, Weselsky - leg dich gehackt!
Na Du hast ja auch so richtig verstanden, wie sehr Du selbst vom Tun der Gewerkschaften profitierst. Ein Weselsky bei Verdi und wir säßen in der dritten Verhandlungsrunde ganz sicher nicht ohne ein einziges Angebot der AG da.
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Lehrer, einfach nur Lehrer bzw. Lehrerin.
NRW richtig? Die Besoldungsstufe, und erst recht die Entgeltgruppe, haben mit der Amtsbezeichnung nichts zu tun, sie sind allenfalls ein Indiz.
Die vorgebrachten Ämter bzw. Dienstbezeichnungen sind allesamt an die Verbeamtung gekoppelt.
Eine Ausnahme stellt hier der Begriff "Lehrer" dar, der auch für verbeamtete Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst) verwendet wird.
Einfach gesagt, wenn Du in NRW nicht verbeamtet bist, bist Du einfach Lehrerin. Damit kann man aber prima leben.
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Sollte der Versetzung durch bisherige Schulleitung und die entsprechenden Gremien der BezReg zugestimmt werden, so wird nach Personal- und Fachbedarf (der erst im Frühjahr durch die Schulen mitgeteilt wird) entschieden, welche Schule(n) für Dich in Frage kommen. Du hast ja wiederum Kreise und Kommunen sowie deine bevorzugten Schulformen angegeben. Dem muss jedoch nicht entsprochen werden.
Nach Mitteilung der möglichen neuen Schule(n) musst Du schauen, ob diese in Frage kommen oder für Dich ggf. sogar eine Verschlechterung darstellen. Sollte letzteres der Fall sein, kannst Du Deinen Versetzungsantrag zurückziehen und bleibst an Deiner bisherigen Schule.
Die BezReg erhält von Dir ja die Gründe für die Versetzung. In der Regel sind das weite Fahrwege. Entsprechend wird natürlich versucht, diesem Motiv folgend, dass die neue Schule nicht in ebenso großer oder sogar größerer Entfernung vom Wohnort ist.
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Das Problem ist nicht, dass Kinder nichts kosten. Aber normale Angestellte bekommen exakt 0 extra für ihre Kinder. Da ist die Frage, ob diese Summe angemessen sind.
Dabei wird jedoch eine Scheindebatte geführt. Denn diese hat im Kern nicht die Ortszuschläge zum Thema, sondern die grundsätzliche Unterscheidung in verbeamtete und angestellte Lehrer.
Es gibt gute Gründe für beamtete Lehrer und gute Gründe sie nur im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.
Was jedoch für Inkonsistenz (und damit für Ungerechtigkeit) sorgt ist die parallele Existenz beider Systeme bei nahezu identischem Arbeitsaufwand, Verantwortung etc.
Bei 80 Prozent der deutschen Lehrer ist das Beamtentum richtig und wichtig und bei 20 Prozent eben nicht. Das kann man keinem erklären und ist die eigentliche Debatte.
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Konnte ich mir nicht verkneifen. Die sind oft so grundzufrieden und beneidenswert optimistisch. Oder sie können es gut verkaufen...
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Zunächst einmal bin ich froh, dass hier die üblichen Antworten ausbleiben, die entweder die empfundenen Belastungen als nichtig bezeichnen oder von persönlicher Wehleidigkeit und der eigentlichen Priviligierung unseres Berufsstandes fabulieren. Das kann ich nicht mehr lesen und hören.
Was wir brauchen ist maximales Verständnis und eigentlich Solidarität. Die beschriebenen Zustände scheinen zunächst sehr schul- oder schulformspezifisch, sind es aber nur oberflächlich.
Ein grundsätzliches Misstrauen bzgl. der Arbeitsleistung, des Engagements, der Belastungen und Arbeitszeiten von Lehrern zieht sich durch alle Ebenen.
In der Gesamtgesellschaft sind viele bei Schröders Zitat oder den verklärten Wahrnehmungen ihrer eigenen Schulzeit hängen geblieben.
Von den Ministerien, der KMK, den Bezirksregierungen kommen oft nur weltfremde Ergüsse, Absichtserklärungen und nicht selten Erlasse und Regelungen, die offensichtlich die Funktion von Daumenschrauben haben sollen. Wo Motivation gefragt wäre für das letzte Aufgebot, hagelt es Druck und Misstrauen.
Aber hey, Yoga soll ja helfen.
Wir merken doch alle, wie derzeit die Stimmung in jeder Nische des täglichen Lebens ist. Beim Bäcker, im Verkehr oder eben in Schule. Alle sind genervt, gestresst, getrieben, aufgerieben und nur die ganz überzeugten Sonderpädagogen unter den Kollegen sehen noch Licht am Horizont. Die meisten eher noch größere Düsternis.
Ältere Kollegen fragen sich regelhaft "Und, wie lange musst du noch?". Dazu die äußeren und inneren Zustände in den Schulen. Verrohte, orientierungs-, sprach- und erziehungslose Kids, ebenso getriebene, verunsicherte, überforderte, fordernde, desinteressierte Eltern. Keine systemischen Hilfesysteme, die akut ab- und auffangen. Schulleitungen, denen häufig Dokumentation, Rechtssicherheit und der Betrieb der Schule wichtiger sind als Beistand, Rückhalt für und Erhalt der eigenen Leute. Nicht zuletzt, weil auch sie - mit knappen Ressourcen ausgestattet - im Hamsterrad hocken.
Umso wichtiger, dass man klagen darf, ohne gemaßregelt zu werden. Dass man Zuspruch erfährt, Verständnis und die wichtigste Information - Du bist nicht allein mit deinen Problemen in und mit Schule. Es geht so vielen genau so.
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Der alte Familienzuschlag, ja.
Der neue völlig kranke mit Geldsegen beim vermehrten Gebären und der völlig unsozialen Staffelung nach Mietstufen: Nein!
Ah ok. Über die Variante mit den Mietstufen kann ich auch nur den Kopf schütteln. Hier sollen monetäre Ungerechtigkeiten, die sich aus der persönlichen Wohnortwahl ergeben, durch zusätzliche Gelder pauschal geglättet werden. Allein die Pauschalität, die unbeachtet lässt, ob ich in München im geerbten Häuschen wohne oder in einer teuren Wohnung kurz vor der Stadtgrenze, schafft neue Ungerechtigkeiten. Die Kosten des Pendelns innerhalb der ersten beiden Mietstufen (ebenfalls Resultat einer persönlichen Wohnortwahl) wiederum finden auf Seiten der Besoldung keinen Niederschlag.
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Der Familienzuschlag ist elementarer Bestandteil des Alimentationsprinzips, das wiederum Grundlage des Beamtenverhältnisses ist. Insofern ist die Grundlage eine Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber dem Beamten, die auch seine Existenz außerhalb der Dienstzeiten, ja sogar seine Familie umfasst. Das wiederum ist, von freiwilligen Leistungen meist kleinerer Unternehmen abgesehen, nicht die Grundlage von Arbeitsverhältnissen.
Wer hier eine Ungerechtigkeit zu den Angestellten des ÖD sieht, der muss konsequenterweise derartiges als Forderung an seine Gewerkschaft formulieren. Nur diese könnten etwas Vergleichbares im Rahmen von Tarifverhandlungen durchsetzen.
Eine freiwillige Übernahme dieser Leistungen durch die öffentlichen AG auch für Angestellte ist nicht erwartbar. Noch dazu, wo erstere derzeit nicht einmal Tarif-Angebote zuwege bringen.
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Das obige Zitat zum "Angebot" der TdL wird konterkariert durch die Aussagen Verdis zum Stand der Tarifverhandlungen. Demnach liegt, Stand heute, immer noch kein Angebot der Arbeitgeberseite vor. Daher die jetzt konkreteren Planungen zu Warnstreiks.
Dressels Einlassungen sind daher wohl am ehesten als inoffizielle, ggf. persönliche Vorstellung zu verstehen, worauf das Ganze hinauslaufen soll.
Damit wäre aber eben genau der Spielraum, den wir automatisch nach oben sehen, wenn es um AG Angebote geht, schon abgefrühstückt. Medial wollte man überdies wohl mit dieser Meldung dem fatalen Außenbild vom völlig unwilligen öffentlichen Arbeitgeber etwas entgegensetzen, ohne wirklich verbindlich zu werden.
Ein unwürdiges Schauspiel, das hier aufgeführt wird, während wir Tag für Tag erfahren, wofür in diesem Land enorme Gelder zur Verfügung stehen.
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Auf der verlinkten Seite habe ich nur einen kurzen Passus zu Beamten gefunden. Zu Entgeltgrenzen, an denen sich die Zahl der Kindkranktage ausrichtet (bzw. die eine Gleichsetzung mit Angestellten nach sich ziehen), habe ich nichts gefunden.
In dem kurzen Passus wird übrigens richtigerweise auf die Zuständigkeit der Länder für die Landesbeamten verwiesen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird hier also explizit verneint.
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Unterhalb einer bestimmten Grenze gelten auch für Beamte die Anzahl der Tage wie für Angestellte. Und die haben 2023 30 Tage je Kind (wenn alleinerziehend 60) und maximal 65 bei mehreren Kindern.
Verstehe. Wobei, nein. Verstehe nicht. Wenn es grundsätzlich darum geht, Beamten bei der Problematik Betreuung von kranken Kindern entgegen zu kommen, dann sieht man ja offensichtlich von Seiten der Dienstherren die Notwendigkeit dafür. Imwiefern diese Notwendigkeit in ihrer Quantität mit steigendem Entgelt abnehmen sollte, kann ich mir nicht erklären.
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Das habe ich jetzt nicht verstanden. Inwiefern gibt es einen Bezug zwischen Kinderkranktagen und Entgeltgrenzen?
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Der Gesundheitsminister plant, Kinderkranktage erst ab dem vierten Tag attestpflichtig zu machen, bzw. den entsprechenden Arztgang notwendig zu machen.
Derzeit gilt noch, dass bereits ab dem ersten Tag eine solche kinderärztliche Bescheinung durch den AG verlangt werden kann. In diesem Licht scheinen Lauterbachs Pläne zunächst einmal familienfreundlich.
Wie stehen die Chancen, dass diese Regelung auch auf Beamte Anwendung findet?
Ich frage auch deshalb, weil die Lehrer bei uns zuletzt hochoffiziell dazu angehalten wurden, die Kinderkranktage rückwirkend als Sonderurlaub bei Schulleitung und Bezirksregierung zu beantragen. Mitsamt einem dreiseitigen Antragsformular. Dafür werden in diesem Procedere keine weiteren Bescheinigungen oder Atteste gefordert.
Damit machte man von Seiten des Dienstherrn bzgl. der Kinderkranktage eine Rolle rückwärts hin zu einer Regelung, die vor Jahren (zu Recht?) aufgegeben wurde. Somit stehen sich, meiner Meinung nach, zwei Konzepte diametral gegenüber. Einerseits eine Vereinfachung, die Lauterbach anstrebt, und andererseits eine verkomplizierte Handhabung durch den Dienstherren.
Ich persönlich störe mich dazu an der Deklaration als Sonder"Urlaub". Sie führt fehl und unterstellt implizit andere Motive, als eben die Betreuung erkrankter Kinder. Aber das nur am Rande.
Wie wird es derzeit bei Euch gehandhabt und wie seht Ihr die Chancen für eine Regelung auch für Beamte, wie Lauterbach sie plant?
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Reallohneinbußen in dieser Größenordnung lassen sich am unteren Ende der Beamtenbesoldung mit dem Alimentationsprinzip, das ja ohnehin gefühlt jährlich durch Gerichte durchgesetzt werden muss, nicht vereinbaren. Und dann greift das Abstandsgebot.
Inzwischen kommen wir auch in Regionen, wo das bewährte Prinzip, Beamte aus der untersten Besoldungsstufen einfach in die nächsthöhere Besoldungsstufe zu hieven (um Besoldungsanpassungen über das gesamte Spektrum zu vermeiden) nicht mehr wirklich kostengünstig und vermittelbar ist. Inzwischen ist man bei A5 angelangt, die man so in A6er verwandeln müsste.
Irgendwann kollidiert das Ganze dann noch mit der Amtsangemessenheit. Spätestens wenn die Angehörigen des einfachen Dienstes (A5 und A6) flugs per Besoldung im selben Boot wie die technischen Dienste (A7 bis A9) landen.
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^ realistisch ist, dass wir in den Ländern relativ zügig im Spätsommer/Herbst einen neuen Tarifvertrag bekommen, der sich an den Kommunen orientiert. Bzw. dann auf die Beamten/innen übertragen. *Blick in die Glaskugel*
Ihr könnt mich gerne im Herbst als Prophet zitieren
edit: Und zur Erinnerung noch mal die Übersicht über die letzte Erhöhung
Das hege ich Zweifel. Oder anders: Man wird versuchen, das Ergebnis von Verdi für den Bund und die Kommunen auf die Länder zu übertragen. Das könnte bei der Unfähigkeit der Arbeitnehmervertreter auch gelingen. Allerdings stehen davor noch die Zustimmung der Verdi-Mitglieder und faktisch ja auch nochmal die Verhandlungen auf Länderebene (und erneute Mitgliederbefragung).
Ich könnte mir vorstellen, dass Verdi und Co im Nachgang zu den Verhandlungen im Bund bzgl. der Mitgliederzahlen richtig bluten werden. Je nachdem, wie gut die Mitglieder rechnen können.
Bei den Beamten dürfte es dann nochmal anders ausgehen. Einmalzahlungen und Sockelbeträge vereinbaren sich ganz schlecht mit Alimentationsprinzip und Abstandsgebot. Spätestens die Gerichte werden das dann wieder korrigieren.
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Ihr Lieben,
ich weiß, dass es zu riskant ist. Daher würde ich umziehen.
In meinem Bescheid stand drin, dass ich für HRSGe den Schwerpunkt Gesamtschule habe. D.h. Ich werde dann auch garantiert an einer Gesamtschule landen. In Düren sind nur 2 Gesamtschulen, soweit ich es entnehmen konnte.
In der Stadt Düren selbst gibt es keine Gesamtschule. In Merzenich/Niederzier liegt eine Gesamtschule mit Doppelstandort. Auch im Jülicher Stadtgebiet findet sich keine Gesamtschule. Wiederum als Doppelstandort im Aufbau findet sich im Nordkreis die Gesamtschule Aldenhoven/Linnich. Beides recht weit voneinander entfernte Standorte. Dann gibt es noch die Gesamtschule Langerwehe.
Ich weiß nicht, inwiefern die neue Primusschule in Titz ebenfalls in Frage käme.
Die nächsten Gesamtschulen außerhalb des Kreises Düren liegen dann im Rhein-Erft-Kreis mit Elsdorf, Bergheim, Kerpen und in der Städteregion mit Stollberg und Eschweiler.
Um zur Eingangsfrage zurückzukommen. Ich habe das ZfsL in Jülich in nicht so guter Erinnerung. Der Standort hat keine Parkplätze, teilt sich das Gebäude mit der Telekom und wirkt insgesamt wie ein Provisorium. Wenigstens stürzen keine Wände mehr ein. Der Leiter Gy/Ge ist merklich schulfern, unverbindlich und nicht sonderlich engagiert. Dafür sind die Damen im Büro ne Bank.
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Wenn ich ehrlich bin, habe ich die Frage gar nicht verstanden. Adressat sind angestellte Lehrer, die auf dem Weg zu A13 (also einer Beamtenbesoldung) sind?
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Ok, jetzt wissen wir, dass es die einen eine unfreiwillige Abordnung, wieder andere eine Zwangsabordnung nennen. Ich denke - nein ich hoffe - es gibt die Abordnung, die im beiderseitigen Einverständnis oder mit Einwilligung des Abgeordneten erfolgt und dass dies auch die Regel ist.
An meiner Frage, ob es hier Menschen gibt, die so unfreiwillig abgeordnet wurden oder wo das ggf. versucht wurde, ändert das nichts.
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