Beides leider überholt. Siegburg ist nur noch eine JVA des Erwachsenenvollzugs und Mädchen sind inzwischen zentral in Iserlohn untergebracht.
Beiträge von elCaputo
-
-
Für männliche Jugendliche hält NRW 4 Jugendstrafanstalten des geschlossenen Vollzugs vor:
- JVA Heinsberg (BK-Geilenkirchen)
- JVA Herford (BK-Herford, BK-Löhne, BK-Bielefeld)
- JVA Wuppertal-Ronsdorf (BK-Werther Brücke Wuppertal)
- JVA Iserlohn (BK-Menden)
In allen vier Anstalten arbeiten die oben beschriebenen Justizlehrer. Daneben werden die Insassen durch Lehrer ortsnaher Berufskollegs unterrichtet. Für die stellt die JVA eine Art Nebenstandort ihres eigentlichen Berufskollegs dar. Damit unterliegen die BK-Lehrer natürlich auch nicht den besonderen Regelungen der Justizlehrer. Entsprechend müsste man sich an eines der o.g. Berufskollegs versetzen lassen und dort dann die Bereitschaft zum Dienst in der JVA signalisieren.
-
Du brauchst in NRW zwingend eine Freigabeerklärung durch Deine Dienststelle (Schule), bevor Du das Ministerium wechseln kannst. Damit will man sog. Raubernennungen vorbeugen. Der Dienstherr bleibt das Land NRW, weshalb Dein beamtenrechtlicher Status unangetastet bleibt. Ausnahme wäre, wenn Du bislang unter A13 besoldet würdest. Im Justizvollzug NRW werden verbeamtete Justizlehrer grundsätzlich mit A13 besoldet, unabhängig von Schulform oder Facultas (Angestellte entsprechend mit E13).
Ansonsten entspricht das Verfahren keiner klassischen Versetzung (weil anderes Ministerium), sondern vielmehr einer Neueinstellung. Das ist aber in DIESER Richtung kein großer Nachteil. Mit der Freigabeerklärung in der Hand bei der entsprechenden JVA oder Arrestanstalt direkt bewerben und schon kann es los gehen. Du durchläufst ein Bewerbungsgespräch (Auswahlgespräch) vor einem recht einschüchternden Gremium, das Dir aber aufgrund der derzeitigen personellen Situation grundsätzlich gewogen sein dürfte. Dann folgt im besten Falle die Zusage.
Um ein Versetzungsverfahren, wie es bei einem Schulwechsel innerhalb eines Bundeslandes üblich ist, handelt es sich aber wie gesagt nicht. Und auch die Mittelbehörden (Bezirksregierungen) sind weitestgehend raus. Die Justiz ist anders organisiert.
Tipp: Dringend vorher mal in einer JVA hospitieren! Entsprechende Anfragen werden eigentlich nie abgelehnt. Die Arbeitsbedingungen, das Umfeld und die Klientel sind nicht jedermanns Sache und man sollte nicht zu blauäugig da ran gehen. Es ist schon gaaaaanz schön anders. Eine solche Hospitation wiederum ist beim o.g. Gespräch ein Pfund zum Wuchern.
-
Erwischt! Gut, also im beschriebenen Fall handelt es sich nicht um Sonderpädagogik. Danke trotzdem.
-
Halli hallo,
ich hätte gern von Euch gewusst, ob ein Lehrer, der an einer Gesamtschule in NRW mit A13 besoldet wird und über die Facultas für Sek I und II verfügt, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Studienrat führt? Bitte nicht auf die Amtsbezeichnung auf der Urkunde verweisen, denn die liegt aus recht komplizierten Gründen (noch) nicht vor.
Anders gefragt: Gibt es Lehrer, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht als Studienrat gelten und damit nicht dem Höheren Dienst zuzuordnen sind?
Danke für Eure Antworten!
-
Du hast Recht, der Hinweis auf Unzufriedenheit, ätzende Kollegen oder Schüler ist wohl kaum geeignet, dass man Deinem Wunsch nach Versetzung entspricht.
Eine probate Argumentation, um eine Versetzung zu begründen, wäre immer die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der neuen Stelle. Dies muss natürlich mit Substanz gefüllt werden, z.B. günstigere Arbeitszeiten oder kürzere Wege zur Arbeitsstelle. Natürlich sollte es auch eine Familie geben. So als Single hat man da wenig Erfolgsaussicht.
Auch eine anstehende familiäre Veränderung wäre denkbar, so z.B. die eigene Schwangerschaft oder die der Ehefrau/Freundin. Ein Pflegefall in der Familie fiele mir noch ein, der hier angeführt werden könnte. Natürlich immer nur in Kombination mit den o.g. Gründen (Wege, Arbeitszeiten/geringere Präsenzzeiten > höhere Flexibilität).
Werbung