Beiträge von elCaputo

    Halli hallo,

    ich hätte gern von Euch gewusst, ob ein Lehrer, der an einer Gesamtschule in NRW mit A13 besoldet wird und über die Facultas für Sek I und II verfügt, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Studienrat führt? Bitte nicht auf die Amtsbezeichnung auf der Urkunde verweisen, denn die liegt aus recht komplizierten Gründen (noch) nicht vor.


    Anders gefragt: Gibt es Lehrer, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht als Studienrat gelten und damit nicht dem Höheren Dienst zuzuordnen sind?


    Danke für Eure Antworten!

    Du hast Recht, der Hinweis auf Unzufriedenheit, ätzende Kollegen oder Schüler ist wohl kaum geeignet, dass man Deinem Wunsch nach Versetzung entspricht.


    Eine probate Argumentation, um eine Versetzung zu begründen, wäre immer die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der neuen Stelle. Dies muss natürlich mit Substanz gefüllt werden, z.B. günstigere Arbeitszeiten oder kürzere Wege zur Arbeitsstelle. Natürlich sollte es auch eine Familie geben. So als Single hat man da wenig Erfolgsaussicht.


    Auch eine anstehende familiäre Veränderung wäre denkbar, so z.B. die eigene Schwangerschaft oder die der Ehefrau/Freundin. Ein Pflegefall in der Familie fiele mir noch ein, der hier angeführt werden könnte. Natürlich immer nur in Kombination mit den o.g. Gründen (Wege, Arbeitszeiten/geringere Präsenzzeiten > höhere Flexibilität).

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