Das wird die Zeit zeigen und etwaige Gerichtsurteile. Angenommen, man nähme keine Anpassungen bei Versetzungsregelungen und/oder Prüfungen vor, dann stünden folgende Fragen doch zukünftig zur Disposition:
- Wie lassen sich erhebliche Pandemie bedingte Unterrichtsausfälle in Einklang bringen mit einer Beibehaltung der Lerninhalte, -pensen, Termine und Prüfungsinhalte?
- Konnte zweifelsfrei sichergestellt werden, dass mittels Distanz- und Online-Lernen für alle SuS mindestens die selbe Qualität und Quantität wie im regulären Präsenzunterricht erreicht wurde? Konnte tatsächlich durch die Schulen gewährleistet werden, dass die SuS nicht aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder ihrer familiären Situation benachteiligt wurden?
- War eine Nicht-Berücksichtigung der erheblichen psychischen Belastungen der SuS durch Corona bedingte Unsicherheiten, durch sich ständig wechselnde Unterrichtsformen, durch permanente Wechsel des Lernumfeldes, durch die erheblichen Beschränkungen des sozialen Miteinanders etc. zulässig?
Ich bin kein Jurist, kein Richter. Wer aber bei all diesen Fragen ohne zu zögern behauptet, alles sei wie immer und von daher fänden zweifelsfrei auch die althergebrachten Regelungen zu Versetzungen und Abschlüssen Anwendungen, der lebt in einer anderen Welt als ich.