Beiträge von elCaputo

    Das wird die Zeit zeigen und etwaige Gerichtsurteile. Angenommen, man nähme keine Anpassungen bei Versetzungsregelungen und/oder Prüfungen vor, dann stünden folgende Fragen doch zukünftig zur Disposition:


    - Wie lassen sich erhebliche Pandemie bedingte Unterrichtsausfälle in Einklang bringen mit einer Beibehaltung der Lerninhalte, -pensen, Termine und Prüfungsinhalte?


    - Konnte zweifelsfrei sichergestellt werden, dass mittels Distanz- und Online-Lernen für alle SuS mindestens die selbe Qualität und Quantität wie im regulären Präsenzunterricht erreicht wurde? Konnte tatsächlich durch die Schulen gewährleistet werden, dass die SuS nicht aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder ihrer familiären Situation benachteiligt wurden?


    - War eine Nicht-Berücksichtigung der erheblichen psychischen Belastungen der SuS durch Corona bedingte Unsicherheiten, durch sich ständig wechselnde Unterrichtsformen, durch permanente Wechsel des Lernumfeldes, durch die erheblichen Beschränkungen des sozialen Miteinanders etc. zulässig?


    Ich bin kein Jurist, kein Richter. Wer aber bei all diesen Fragen ohne zu zögern behauptet, alles sei wie immer und von daher fänden zweifelsfrei auch die althergebrachten Regelungen zu Versetzungen und Abschlüssen Anwendungen, der lebt in einer anderen Welt als ich.

    Das sind natürlich ungelegte Eier, aber ich gehe fest von einer "schülerorientierten" Lösung aus. Soll heißen, Versetzungen werden unter Hinweis auf die Pandemie "geschenkt". Bei den Abschlüssen weicht man dann auf Nachteilsausgleiche oder angepasste Prüfungen aus.


    Der Distanzunterricht - mit all seinen technischen und anderweitigen Mängeln - und der Unterrichtsausfall (Ferienverlängerung und Schulschließungen) lassen eine reguläre Vorgehensweise unwahrscheinlich erscheinen.


    Auch bezüglich der Rechtssicherheit ist man wohl gut beraten, es so zu handhaben. Die Klagen bei Nichtversetzung oder Nichterreichen von Abschlüssen sind absehbar.

    Ich verstehe das Problem nicht so ganz: Warum setzt du nicht einfach mal verpflichtend eine Videokonferenz für die ganze Klasse an? Das ist doch ok, du siehst deine Schüler mal und bist der Förderung nachgekommen.

    Och, ich wüsste da ein paar Hinderungsgründe:

    - mein Netz ist schlecht

    - ich komm nicht rein

    - hab keine Kamera

    - mein Akku ist leer

    - fliege ständig raus

    - mein Computer ist kaputt

    - meine Schwester benutzt das Gerät

    - Stromausfall

    - mei To bric t imme weg - Kann ni hö en

    - Netzarbeiten

    - Gerät ist total heiß, muss abschalten

    - kein Datenvolumen übrig

    - isch verschteh nisch, wie man das macht

    - hab die Mail mit dem Termin nicht bekommen

    - Ich muss mich gar nicht per VK zeigen und melden, sagt Mama. Wegen Datenschutz und so.

    "Ein Schüler schreibt mir, dass seine Mutter das Internet gesperrt hätte und er eine Weile nicht online kommen kann ..."

    Mit diesem Beispiel rührst Du doch aber an einem grundsätzlichen Problem, das insbesondere dort zum Tragen kommt, wo die häuslichen Bedingungen prekär sind. Je nach Schultyp können das schonmal die Hälfte bis 2/3 der SuS einer Klasse sein.


    Denn natürlich gibt es die, ohne taugliches Endgerät und die für Online-Unterricht notwendige Bandbreite. Und es gibt die, bei denen das daran liegt, dass diverse andere Geräte parallel laufen "müssen" und Bandbreite fressen. Mama guckt Netflix, die Brüder zocken und Papa labert mit Alexa.


    Wir kennen die individuellen Bedingungen nicht und können praktisch keinerlei diesbezügliche Ausstattung voraussetzen, einfordern oder überprüfen. Endgeräte für SuS - bei uns jedenfalls Pustekuchen. Und da liegt der Hase im Pfeffer.


    Selbst der dümmste Schüler hat begriffen, dass genau deshalb die verordnete Zwangsteilnahme am Distanzlernen und die angedrohte Bewertung der hier erreichten Leistungen praktisch keinen Bestand haben können.


    Ich jedenfalls kann nicht unterscheiden, ob sich einer aktiv ausklingt oder das Netz wegbricht, ob der wirklich nichts hört oder nichts hören will, ob es wirklich Zugangsprobleme zu Lernplattformen/Daten-Clouds gibt oder derjenige nur keinen Bock hat, ob da wirklich gerade ein Erdbeben ist oder der nur am Laptop rappelt. Inzwischen höre ich wenigstens die Sprachverzerrer raus, die Tonprobleme vortäuschen sollen.


    Wenn diese Erkenntnis zusammentrifft mit einem desinteressierten (manchmal sogar fraternisierenden) Elternhaus und einer gewissen Grundhaltung des Schülers selbst, dann ist das Ergebnis klar. Schweigen im Walde, ständiges Fehlen oder plötzliche technische Probleme bei der Einforderung von Leistungen.


    In meinem Fall sind das rund 10 bis 20% der SuS. Das frustriert ungemein - zusätzlich zu der frustrierenden Situation der technisch tatsächlich gehandicapten SuS.


    Ich denke, wir machen uns was vor mit dem Glauben an eine derzeit kontrollierbare oder bewertbare Mitarbeit am Distanzlernen. Ihr werdet sehen, das läuft wie beim letzten Lockdown. Es wird über Kurz oder Lang die Order geben, dass die Inhalte und Leistungen aus dieser Phase nicht bewertbar sind.

    Und wir machen uns verrückt...

    Liebe Mitstreiter,

    ab dem 01.03.2021 wechselt ja nun die Kindergeldbearbeitung vom LBV zur Bundesagentur für Arbeit (BA).


    Auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW heißt es zu den Gründen etwas verschwurbelt:


    "Hintergrund ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die auf eine Bündelung der Aufgaben der Familienkassen bei den jeweils regional zuständigen Familienkassen abzielt."


    Ich bin ja durchaus des Lesens und auch des Deutschen mächtig, aber so eine richtige Erklärung stellt das für mich nicht dar.


    Wenn ich es recht verstanden habe, geht mit der Umstellung auch eine separate - und damit im Vergleich zur jetzigen Regelung verspätete - Auszahlung des Kindergeldes einher.


    Ich bin von Natur aus neugierig und wüsste gern, was da dahinter steckt, bzw. warum man ein funktionierendes System wechselt.


    Man merkt doch zwischen den Zeilen, dass die gute Frau eine Getriebene ist.


    Der weiße Elefant will nur von keinem gesehen werden. Eine möglichst rasche Rückkehr in die altbekannten Strukturen und Abläufe bedeutet auf ministerieller Ebene eine gewisse Arbeitsentlastung und auch eine Rückkehr zur eigenen Wichtigkeit. (Momentan sind die Macher überall, aber sicherlich nicht in Düsseldorf.)


    Die Alternative, also die Verlängerung der Schulschließungen auf unbestimmte Zeit, zöge zwingend Änderungen und Anpassungen der Lehrpläne, der zeitlichen Vorgaben, der Benotungs- und Versetzungsregelungen usw. nach sich.


    Das wiederum entspräche bzgl. des administrativen und rechtlichen Aufwands annähernd dem vollständigen digitalen Ausbau aller Schulen und der restlichen Infrastruktur NRWs auf den aktuell nötigen Stand.

    Und wie sehr man sich dieses Themas angenommen, wie engagiert man dieses Ziel verfolgt hat, erfahren wir alle doch gerade am eigenen Leib.


    Gott bewahre, wenn man jetzt auch noch aktiv, innovativ und flexibel sein müsste. Und wenn dann noch das goldene Kalb der eigenen Wichtigkeit Schaden nähme - nicht auszudenken.

    (...)Es tröppelt aber immer wer durch, dass etwas die Hälfte der Kolleginnen, das nicht hinkriegt.


    Wo genau das Problem ist, einen zugemailten Link anzuklicken, konnte mir aber niemand erklären.

    Ich kenne die Kolleginnen nicht und will mir gar kein Urteil erlauben. Vielleicht aber ist es so, dass der ganze aktuelle Wahnsinn nur als Katalysator wirkt. Zur "normalen" Überlastung wird gerade der Turbo reingehauen dann und zündet mit dem Distanzlernen auch noch das Lachgas (ohne dass jemand was zu lachen hätte).


    Wenn ich sehe, wie kompliziert und unnötig verworren der gesamte Themenkomplex Digitalisierung von Schule bereits vor Corona war, ist das absolut vorstellbar.


    Gleich mehrere Plattformen und Datenbanken für Zeugnisnoten, Klausurnoten, für Materialien, für was weiß ich alles. Eine unübersichtlicher und sperriger als die andere.

    Passwörter hier, VPN-Tunnel da, ständig neue Benutzernamen, Anbieterwechsel, beschränkte Zugriffsrechte, E-Mail Flut durch SL zu allen Tag- und Nachtzeiten, Reingefummel vom IT-Menschen der Stadt, neu gestaltete Oberflächen, selbst gestrickte Fortbildungen, DSVGO über allem, Whatsapp-Verbot, das berühmte Bein im Gefängnis...


    Da hyperventilieren einige schon, wenn nur ein neuer Drucker im Lehrerzimmer installiert wird.

    Löst euch von eurem Kontrollwahn. Ihr habt (vielleicht) euren PC und eure Kamera/Mikrofon unter Kontrolle, aber weder die der anderen Videokonferenzteilnehmer noch die große Wolke dazwischen, die sich Internet nennt.

    Du hast ja Recht und ich komme rein kognitiv auch immer wieder an diesen Punkt. Doch das Teufelchen auf der anderen Schulter ist verdammt laut.


    Und da ist die Kontrolle nur Mittel zum Zweck. Bei unserer Schülerklientel kontrolliert sonst niemand irgendwas, stellt niemand sicher, dass auch zu Hause gearbeitet wird, interessiert sich keiner für Noten, Abschlüsse oder die Zukunft der Kids.


    Da jedoch bislang keine Signale der Verantwortlichen erfolgt sind, dass situationsbedingt dahingehend Gnade vor Recht ergehen soll, ist man im Nirvana gefangen.


    Irgendwo im Nirgendwo zwischen Verantwortung für Lernerfolge und -fortschritte, Pflichtbewusstsein, Sorge um die ohnehin Benachteiligten und einer unfassbaren Ohnmacht. Eine Ohnmacht, gespeist aus der Lethargie des "Apparates" und den Unzulänglichkeiten unseres Schulsystems sowie der eigenen.


    Ehrlich, ich bin derzeit überfordert. Technisch sowieso und nervlich zusehends auch. Überall klingelt, piep oder vibriert ein anderer Kommunikationsweg und meist mit Problemen, für dich ich nur eine Universalantwort habe. "Starte neu und versuch's nochmal.


    Gern würde ich da hin kommen, dass es mir egal wird, ich Fünfe grade sein lasse und mich dem Fatalismus ergebe. Ich übe jetzt mal am Wochenende. Versprochen.

    Da hast Du Recht. Eine eigene Präsentation (so mit PowerPoint und allem Zipp und Zapp), die nur noch abgespielt werden müsste, würde ich mir auch wünschen, übersteigt nur leider die Fähigkeiten der meisten meiner SuS.


    Daher lasse ich mir die Lernplakate zusenden, stelle die in der Konferenz ein und wollte bewusst die Situation simulieren, dass die Betreffenden ihr Produkt präsentieren - und das nicht nur aus dem Off.


    Ich sehe zumindest einen Unterschied in der Kompetenz eine Sprachnachricht zu verfassen und der, eine Präsentation vor anderen zu halten. Vielleicht bin ich auch zu altmodisch...

    Verstehe ich nicht, also ich brauche für meinen Unterricht weder die Gesichter meiner Schüler noch die meines.

    Das ist sehr schön für Dich, aber keine Antwort auf meine Frage. Die hätte ja dann gelautet "Müsst Ihr für Euren Online-Unterricht die Gesichter Eurer Schüler sehen?"


    Wir benutzen nunmal ein Tool zur Videokonferenz und das wiederum beinhaltet ja die Übermittlung von Bilddaten. Zum Beispiel sollen nächste Woche Berufsfelder präsentiert werden.


    Nebenbei gibt es sicherlich eine Reihe guter pädagogischer Gründe, warum ein Unterricht Angesicht zu Angesicht (zumindest phasenweise) durchaus Sinn macht. Gerade, wo wir derzeit kaum dazu Gelegenheit haben, uns persönlich zu sehen (Masken, Distanzlernen).

    Bei uns hält die seltsame Mode Einzug, dass bei Videokonferenzen neben dem Ton auch das Bild ausgeschaltet oder die Kamera in Richtung Zimmerdecke gerichtet wird.


    Was beim Ton (wegen der Rückkopplungen) ja noch sinnvoll sein mag, sorgt bei mir und meinen KuK im Bezug auf jede Menge schwarze Schülerbilder und/oder Lampenmodelle und Rauchmelder für Verdruss. Wenn sich die Betreffenden dann auch bei Ansprache nicht rühren, weiß man endgültig nicht, ob man gerade Unterricht für leere Kinderzimmer hält.


    Häufig wurde bemängelt, dass wir Lehrer nur Materialien schicken und echten Online-Unterricht nicht könnten oder wollten. Jetzt verweigern sich zwei Drittel der Kids dem Grundprinzip 'Videokonferenz'.


    Kennt Ihr das auch und wie geht Ihr damit um?

    Sehr schön auch die Schulmail die Freistellungsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern, die erkrankt oder sich in häuslicher Quarantäne befinden betreffend. Ein ganz großer Wurf, der da den Verantwortlichen nach einem guten halben Jahr Corona-Ausnahmezustand gelungen ist.


    Wer sich gewünscht hat, dass angesichts der derzeitigen Situation eine Art Blanko-Erlass (für Angestellte und Beamte gleichermaßen gültig) erfolgt, bei dem der Nachweis einer Erkrankung des zu betreuenden Kindes oder eine Quarantäneverfügung für ein zu betreuendes Kind ausreicht, um vollumfänglich und unkompliziert einen Sonderurlaubsanspruch gewährt zu bekommen, der hat sich getäuscht. Da wird geduckt, angetäuscht, um den Busch gehauen, eingeschränkt, geschwurbelt, die FrUrlV und das Sozialgesetzbuch zu Tode zitiert und zu guter Letzt mal wieder auf die (momentan ohnehin völlig unterarbeiteten) Schulleitungen verwiesen, dass einem die Galle hoch kommt.


    Die Fürsorgepflicht ist ausdrücklich eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seiner Familie. Wenn dann der Dienstherr (das Bundesland) gleichzeitig für Härten in Form von kaum nachvollziehbaren und dennoch absolut unantastbaren Quarantäne-Regeln sorgt und dann wiederum so zögerlich und halbgar Möglichkeiten schafft, diese auch in der Familie umzusetzen, dann möchte man am liebsten in die Wand beißen.

    Mein Meckern hast Du wohl ähnlich "reingelesen", wie irgend etwas von Zwangstestungen. "Dafür" kann sowieso keiner was. Mein "Arbeitgeber" existiert nicht, nur Dienstvorgesetzte und Dienstherr. Die wiederum haben eben keine "Info für jede Eventualität bekommen", wie ich ausführlich darstellte. Und ich dachte, das mit dem Leseverstehen sei ein Problem, dass primär jenseits des Pults zu verorten sei.

    Tom 123


    Für mein Problem ist der Hinweis auf andere Berufsgruppen nicht zielführend. Erstens konnte ich diesbezüglich ebenfalls keine Regelungen finden und dann wären diese nicht ohne weiteres auf Beamte anzuwenden. Da gelten andere Maßstäbe (so werden unsere Kinder viel seltener krank als die unserer angestellten Kollegen - klingt komisch, ist aber gesetzlich so vorgesehen).

    Dass ich als Haushaltsmitglied meines Kindes aka Kontaktperson nicht automatisch in Quarantäne bin, habe ich gemerkt und ausdrücklich begrüßt. Bei mir geht es auch eher um ein Betreuungsproblem, als den seltsamen Wunsch, möglichst auch in Quarantäne gesteckt zu werden.


    Und zur Prognose bzgl. der "permanent" positiv getesteten Leute in Schulen und Kindergarten, möchte ich einwenden, dass unser Fall erst auffiel, als die erste (!) Reihentestung bei den Erziehern in NRW durchgeführt war. Davon folgen jetzt noch 5. Von den möglichen positiven Tests bei den Kindern will ich gar nicht anfangen. Trump mag ja ein Idiot sein, aber diesbezüglich hat selbst er eine einfache Wahrheit begriffen. Wer mehr testet, der findet auch mehr Infektionsfälle.


    Und ja, die Gefahr der Erkrankung des eigenen Kindes ist grundsätzlich da und deshalb auch geregelt. In meinem Fall ist aber gar niemand krank. Weder ich, noch mein Kind, noch der positiv Getestete. Die Quarantäne ist das Problem, nicht eine Erkrankung.

    In Hessen ist klar geregelt, dass Personen die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen arbeiten diese nicht BETRETEN dürfen, sobald jemand aus ihrem Hausstand in Quarantäne ist.

    Somit darf ich zB nicht arbeiten, falls mein Mann oder meine Kinder in Quarantäne sind


    Mein Problem bewegt sich ja irgendwo im Nirvana zwischen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, meiner Dienstpflicht und den Erfordernissen des Infektionsschutzes.

    Wie und wo ist das in Hessen geregelt?


    Kommt das vom Gesundheitsministerium oder vom Bildungsministerium? Vielleicht finde ich entsprechendes auch in NRW, wenn ich nur weiß, wo ich suchen oder wen ich fragen muss.

    Mein Schulleiter war zwar geplättet, aber auch ganz cool. Das nimmt etwas Brisanz raus, ersetzt aber leider nicht eine klare Regelung.


    Ich wundere mich, dass ich dazu auf Anhieb so rein gar nichts finde. Bei all den Lehrern mit Kindern müsste es doch eine Regelung geben.


    Richtig klasse wird es übrigens, wenn das Spiel so weitergeht. Das Kind muss auch ohne Infektion in Quarantäne bleiben, geht dann nach zwei Wochen wieder in die Kita und dann fällt wieder jemand positiv auf. Das Kind ist wieder Kontaktperson und muss ggf. wieder in Quarantäne. Das kann man ins Unendliche ausdehnen.


    Übrigens bin ich überzeugt, dass dieses Quarantäne-Domino auch bei überstandener und nachgewiesener Infektion des Kindes greifen würde.


    Mir wird ganz anders.

    Hallo Ihr da draußen,

    es hat uns erwischt. Das dreijährige Kind kommt aus der Kita, wo jemand im Rahmen der nun regelmäßigen Testungen positiv getestet wurde. Symptomfrei, versteht sich. Damit gilt das Kind (wie alle in der Gruppe) als Kontaktperson und wird nun abgestrichen.


    Unbhängig vom Testergebnis, bleibt das Kind zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne. Dort muss es betreut werden. Beide Elternteile sind voll berufstätig. Ich als verbeamteter Lehrer. Damit unterliege ich einer Dienstpflicht, die in ihren Grundzügen aus dem 18. Jahrhundert stammt. Da gab es noch kein RKI, Gesundheitsämter oder Corona.


    Welche beamtenrechtlichen Regelungen greifen in diesem Fall, in dem ich ja schlechterdings jemanden Haushaltsfremden zur Betreuung ins Haus holen kann?


    Wohlgemerkt, ich bin in diesem Szenario selber nicht krank und das Kind auch nicht.


    Hat jemand verbindliche Infos? Bitte keine Einschätzungen oder Bauchgefühle. Und Ihr wisst, der gesunde Menschenverstand zählt derzeit auch nicht viel.


    Danke

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