Der Wechsel aus dem Justizvollzug in den Regelschuldienst gestaltet sich deutlich schwieriger als umgekehrt. Zunächst muss an der Dienststelle eine Freigabe beantragt werden. So soll sog. feindlichen Übernahmen vorgebeugt werden.
Entspricht die Dienststellenleitung (JVA-Leitung) dieser Freigabe, so muss man sich auf ausgeschriebene Lehrerstellen bewerben (LEO), deren Anforderungsprofil man erfüllt.
Vorsicht! Mittlerweile werden in den JVAen auch Diplom-Pädagogen als Lehrkräfte eingestellt. Ich fürchte, dass dieser Umstand nicht zum späteren Wechsel an eine Regelschule als grundständiger Lehrer befähigt. Und auch Grundschullehrkräfte können sich entsprechend aus dem Justizdienst heraus wieder nur an Grundschulen bewerben. Es folgen idealerweise eine Einladung und ein Gespräch mit einer Auswahlkommission + Zusage.
Insofern handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um eine Neubewerbung. Die Justizlehrer sind aus Sicht der Bezirksregierungen und des Bildungsministeriums praktisch Neulinge. Man durchläuft also ein reguläres Bewerbungsverfahren.
Anders verhält es sich aus beamtenrechtlicher Perspektive. Denn der Dienstherr ist und bleibt ja das Land NRW, auch wenn das zuständige Ministerium wechselt. Somit behält man i.d.R. die bestehende Besoldungsstufe und erworbenen Erfahrungsstufen. Nur die schöne Amtsbezeichnung "Oberlehrer" kann man nicht mitnehmen. Das muss man dann eben leben.
Wie gesagt, der Wechsel aus dem Justizvollzug an eine Regelschule ist eine Chimäre aus Versetzung und Neubewerbung. Da ist es günstig, die beteiligte Schule und die Ansprechpartner in BezReg und Ministerium hatten diesen Fall schon einmal. Zumeist stößt man auf Fragezeichen und völlige Unkenntnis zu dieser sehr speziellen Konstellation.
Die Beantragung einer Freigabe verpflichtet übrigens nicht zu einem irgendwie terminierten Wechsel aus der JVA. Daher kann man sich recht gelassen, aus einem bestehenden Beamtenverhältnis heraus und ohne Zeitdruck bewerben. Und wenn es nicht klappt, so bleibt man in der Justiz.