Beiträge von elCaputo

    Also darf/sollte ich Ordnungswidrigkeiten nicht melden? Wenn jemand (unabhängig von Corona) nachts eine mega laute Party feiert, soll ich das einfach ignorieren?

    Wie wäre es denn, wenn sich die Leute einfach an die Regeln halten?

    Hey, Du darfst alles melden. Wer bin ich, Dir das zu verbieten? Da gibt's doch sogar so ne nette Redensart. Wie ging die noch...

    Wenn ich also meinen Nachbarn anzeige, der ein Drogenlabor hat, dann handele ich aus niederen Beweggründen und denunziere ihn?

    Das machst Du dann mit dem Hinweis auf die Volksgesundheit? Da dürfte doch eindeutig etwas Kriminelles vorgehen.


    Und nein, Corona Partys etc. erfüllen das nicht. Sie stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

    Du hast Recht. Ich hatte nicht bedacht, dass ja die Volksgesundheit im Fokus steht und sich von daher automatisch der Verdacht auf niedere Beweggründe bei denen, die da ihre Nachbarn anzeigen, freilich verbietet. Ich muss da wohl auch noch etwas wachsamer sein.

    Ich wundere mich auch über den seltsamen Katalog an Gründen für die Verweigerung des Tests. Die Gründe dafür müssen nämlich gar nicht genannt werden.


    Die Eltern erklären gegenüber der Kita ihr Nichteinverständnis und fertig ist die Laube.

    Ist wohl ein bisschen wie bei der Krankmeldung am Arbeitsplatz, wo etliche Zeitgenossen, ohne Notwendigkeit, recht plastisch schildern, was sie so plagt.

    Die Eingangsfrage des Threads lautet ja "Wie geht Ihr dem Corona-Virus entgegen". Insofern sind mir persönlich Mitmenschen lieber, die sich mit Pokemon beschäftigen und ablenken als diejenigen, die ständig schreien, uns fiele bald der Himmel auf den Kopf oder man solle fleißig der Denunziation nachgehen.


    Es gibt so viele Dinge, die man tun, an die man denken, die man planen kann, die produktiver, positiver und damit besser für's Gemüt sind. Wäre wirklich wichtig für so manchen hier.

    Der Wechsel aus dem Justizvollzug in den Regelschuldienst gestaltet sich deutlich schwieriger als umgekehrt. Zunächst muss an der Dienststelle eine Freigabe beantragt werden. So soll sog. feindlichen Übernahmen vorgebeugt werden.


    Entspricht die Dienststellenleitung (JVA-Leitung) dieser Freigabe, so muss man sich auf ausgeschriebene Lehrerstellen bewerben (LEO), deren Anforderungsprofil man erfüllt.


    Vorsicht! Mittlerweile werden in den JVAen auch Diplom-Pädagogen als Lehrkräfte eingestellt. Ich fürchte, dass dieser Umstand nicht zum späteren Wechsel an eine Regelschule als grundständiger Lehrer befähigt. Und auch Grundschullehrkräfte können sich entsprechend aus dem Justizdienst heraus wieder nur an Grundschulen bewerben. Es folgen idealerweise eine Einladung und ein Gespräch mit einer Auswahlkommission + Zusage.


    Insofern handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um eine Neubewerbung. Die Justizlehrer sind aus Sicht der Bezirksregierungen und des Bildungsministeriums praktisch Neulinge. Man durchläuft also ein reguläres Bewerbungsverfahren.


    Anders verhält es sich aus beamtenrechtlicher Perspektive. Denn der Dienstherr ist und bleibt ja das Land NRW, auch wenn das zuständige Ministerium wechselt. Somit behält man i.d.R. die bestehende Besoldungsstufe und erworbenen Erfahrungsstufen. Nur die schöne Amtsbezeichnung "Oberlehrer" kann man nicht mitnehmen. Das muss man dann eben leben.


    Wie gesagt, der Wechsel aus dem Justizvollzug an eine Regelschule ist eine Chimäre aus Versetzung und Neubewerbung. Da ist es günstig, die beteiligte Schule und die Ansprechpartner in BezReg und Ministerium hatten diesen Fall schon einmal. Zumeist stößt man auf Fragezeichen und völlige Unkenntnis zu dieser sehr speziellen Konstellation.


    Die Beantragung einer Freigabe verpflichtet übrigens nicht zu einem irgendwie terminierten Wechsel aus der JVA. Daher kann man sich recht gelassen, aus einem bestehenden Beamtenverhältnis heraus und ohne Zeitdruck bewerben. Und wenn es nicht klappt, so bleibt man in der Justiz.

    Wenn man diesem Quark nicht mit Galgenhumor nimmt, was dann? Und die Besorgung eines Gewerbescheins fasse ich mit einem Galgenhumor-Lächeln tatsächlich ins Auge.

    Ich stehe gerade vorm Baumarkt und fühle mich wie im Haus, das Verrückte macht.

    Zunächst gibt es zwei Eingänge. Durch den einen geht man ohne Voranmeldung ins Gartencenter, wobei man ein "Besuchskärtchen" erhält und einen Schrieb mit seinen Daten ausfüllen muss. Man erreicht leider nur die Gartenabteilung und dort sind auch eine Vielzahl gartenspezifischer Produkte nicht zugänglich.


    Aber da war ja noch der zweite Eingang.


    Über dem steht "Warenabholung". Dort stehen Leute an, die online Dinge bestellt haben und nun abholen wollen - sollte man meinen. Also fast schon wieder kehrt gemacht, doch halt, was sagt diese sonst so seltene Spezies von einem Baumarktmitarbeiter da?


    "Mit Gewerbeschein dürfen Sie rein. Mit einem negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist auch. Dann brauchen Sie auch keinen Gewerbeschein. Achso, die mit Gewerbeschein dürfen auch ohne Testnachweis rein. Nein, ein privater Schnelltest reicht nicht aus."


    Also muss ich jetzt erst zum Arzt, damit der den selben Test an mir durchführt, den ich zuhause habe, und der diesen attestiert, damit ich dann mit ungetesteten Kiosk- oder Solaranlagen-Besitzern durch den Baumarkt latschen darf?


    Wer denkt sich sowas aus? Und wieso sind Gewerbetreibende scheinbar grundsätzlich immun?

    Dennoch können auch immungeschwächte SuS oder Lehrkräfte in Schulen sein.

    In einer Schule gibt es auch Fernseher und doch ist es nicht der Mediamarkt. Es gibt Fahrräder und doch ist es nicht die Tour de France. Es gibt ein Skelett, und doch ist es kein Gruselschloss.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Immungeschwächte Menschen konnten "skandalöserweise" immer schon in einer Schule sein, ohne dass jemand gefordert hätte, eine derartige Einrichtung müsse den Anforderungen einer "Station für Immungeschwächte" entsprechen.

    Nicht wenige Teilnehmer hier stellen ja nun seit geraumer Zeit darauf ab, dass die Schulöffnungen insofern übereilt seien, als Schule grundsätzlich nicht die Kriterien erfüllen kann, die sie an einen gefahrlosen Arbeitsplatz in Pandemie-Zeiten stellen.


    Eine Schule ist per definitionem ein Ort, an dem sich tagtäglich Massen an Menschen begegnen. Menschen mit teils fragwürdiger Hygiene. Und dann die Schüler erst...

    1. Eine Schule ist keine "Station für Immungeschwächte". Das Gegenteil dürfte der Fall sein - immer schon.


    2. Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit wird nicht mit Tests gewährleistet. Das würde ja bedeuten, dass bisherige Schulöffnungen (ohne Test) diese gefährdet hätten.


    3. Eine Nichtbeschulung von SuS stellt unmittelbar und unzweifelhaft die Verweigerung des Rechts auf Bildung dar.


    4. Die Verweigerung eines anlasslosen Schnelltests stellt keine unmittelbare Gefahr für irgendjemanden oder seine Rechte dar. (Mal abgesehen von all den anderen Maßnahmen, die in Schule ja auch weiterhin gelten.)


    5. Die Distanzbeschulung stellt einen - zumindest zeitweiligen - Kompromiss aus Recht auf Schule, Schulpflicht, Gesundheitsschutz und Selbstbestimmungsrechten dar.


    6. Die Gründe, weshalb sich jemand einem Test, einer medizinischen Untersuchung oder einer Behandlung nicht unterzieht, sind völlig unerheblich. Sie gehen niemanden, ja sogar Lehrer, nichts an. Da können wir Corona-Leugner, Nazis, Reichsbürger, Scheibenweltler oder Reptilienmenschen vermuten, allein, es ist egal.

    Und wie kommt es dann, dass es in Sachsen sowie Bayern legitimiert ist? In Hessen besteht sogar immer noch Präsenzpflicht. D.h. Eltern dürfen ihr Kind nicht daheim beschulen, auch nicht wenn ihr Kind in der Klasse neben einem ungetesteten Kind sitzt (welches-nur eine Annahme- am Wochenende Geburtstagsparty in der Großfamilie gefeiert hat, weil die ganze Familie nichts von "diesem Corona" hält).

    Das ist doch jetzt ein gänzlich anderer Fall. Es wurde die Behauptung aufgestellt, eine Testung sei für SuS verpflichtend. Der von Dir beschriebene Fall stellt genau das Gegenteil dar und ist eine Selbstverständlichkeit. Ein wie auch immer gearteter Test ist ja nun auch keine Garantie, mal abgesehen von all den anderen Maßnahmen, die in den Schulen immer noch gelten und bislang auch gut genug waren.

    Naja, damit haben die Eltern in Grundschulen die Wahl zu testen oder selber Lehrer zu spielen, denn in den Bundesländern sind soviel ich weiß ähnlich wie aktuell in Berlin, die Kollegen dann nicht verpflichtet das Material für zu Hause aufzubereiten, also ist es doch eine versteckte Pflicht, formuliere es,, wie du willst.

    Das wiederum halte ich nicht für statthaft. Wie soll so der Wissens- und Kompetenzerwerb des Schülers durch die Schule sichergestellt werden? Das ist ihre ureigenste Aufgabe und zwar bedingungslos.


    Die Verweigerung eines medizinischen Tests, der wiederum pauschal und ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden soll, dürfte kein hinreichender Grund sein, dieser Aufgabe dauerhaft nicht nachzukommen.


    Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht erfolgt ja aufgrund von Ausschluss-Kriterien, die nicht im Verschulden des Schülers liegen. Eine völlige Nichtbeschulung, nach dem Motto "Ätsch bätsch" lässt das Recht auf Bildung meines Erachtens nicht zu. Wir reden hier schließlich nicht über das Betretensverbot für einen Swinger-Club. Es geht um ein hohes Rechtsgut.


    Und gerade in Berlin sollte man sich darüber bewusst sein, dass ein selektiver Zugang zu Bildung als Repressionsinstrument eine leider lange und unrühmliche Tradition in Deutschland hat.

    Sehr sachlicher Kommentar.

    Komm schon, es ist ein ganz prächtiger Tag. Das mit dem sich einsperren , in den Keller gehen zum Lachen, alles bierernst zu nehmen, sich vor allem Bange machen lassen, das kann es doch jetzt nicht für immer sein. Nimm die Sachen etwas lockerer und überlass die hängenden Mundwinkel der Kanzlerin. Damit sind wir doch auch voll beim Thread-Thema.


    Das hier ist doch Zeitvertreib, soll Spaß machen und ist doch nicht die Tauschbörse für Depressionen. Lächle mal. Das geht ungefähr so. 🙂

    Man sieht es zuletzt leider so selten.


    😉

    Du wiederholst, was ICH bereits schrieb. Die Testung bleibt insofern freiwillig, weil der Schüler auf den Schulbesuch in diesem Fall verzichten darf.


    Eine Kaskade der Zwänge, also Schulpflicht > verpflichtender Präsenzunterricht > verpflichtende Impfung existiert insofern nicht, da der Schulbesuch in diesem Fall nicht verpflichtend gemacht werden kann.

    Oder siehst Du Dich unmittelbaren Zwang anwenden und einem Schützling den Wattestab in die Nase rammen?


    Die Erschwernisse sehe ich in diesem Fall nicht so sehr beim Schüler, sondern vielmehr bei der Schule und den Lehrern. Und über das Potential zum legitimen Blaumachen (nichts anderes ist in meinen Augen Distanzunterricht in bestimmten Schultypen) will ich da gar nicht nachdenken.

    DA sind sie aber nicht freiwillig.

    Die Testungen sind IMMER freiwillig. Eine Zwangstestung ist nicht grundgesetzkonform und kann und darf nicht vorgenommen werden.


    Hier ist lediglich der Zugang zu den Gebäuden bzw. die Teilnahme am Präsenzunterricht an eine vorherige Testung gekoppelt. Die Schule ist entsprechend verpflichtet, dem testunwilligen Schüler die Teilnahme am Unterricht bzw. die Erarbeitung der Unterrichtsinhalte anderweitig zu ermöglichen.


    Nochmal - Ein Test-Zwang existiert nicht. Nirgendwo.

    Überhaupt KuK, die in ihrer "Hilfsbereitschaft" für neue Kollegen oder Referendare ihren Habitus und/oder Duktus, den sie gegenüber Schülern pflegen, nicht ablegen können.


    Gilt auch und besonders für Seminarleiter/innen. Zum Speien, mit welcher Attitüde da manch einer Erwachsenen gegenüber auftritt.

    Das Thema ist spannend und gehört auch dringend in einem Forum für Lehrkräfte diskutiert. Wie ja insgesamt das Thema Verbeamtung von Lehrern und die Ungerechtigkeiten, die sich daraus und aus Eingruppierungen etc. ergeben.


    Aber langsam verlassen wir doch deutlich das Thema bzw. den Titel des Threads. Ich fänd es schade, wenn Teilnehmer zum Thema nichts schrieben, nur weil sie hier einen anderen Gegenstand vermuten.

    Die eigenen Emotionen sind in der Regel kein Maßstab und aus ihnen erwächst auch kein Handlungsbedarf für andere Menschen. Nur, weil suh jemand bedeoht, unzumutbar eingeschränkt, unverstanden oder diskriminiert fühlt, ist das faktisch noch lange nicht der Fall.

    Lebst Du in der selben Welt wie ich?


    Wo Schüler nicht nachsitzen dürfen, weil sie das Freiheitsberaubung empinden. Wo Strafarbeiten verboten sind, weil das als eine ungerechtfertigte Härte empfunden wird. Wo Gutachten geschrieben und Noten minutiös nachgehalten werden müssen, weil sich sonst jemand übervorteilt fühlt. Wo sich aufgeregt wird über fehlende Gender-Sternchen, über die Verwendung antiker Sinnsprüche, den SUV des Nachbarn, den Inhalt klassischer Kinderbücher, über die bewusst provokativen Äußerungen von Satirikern, über jeden dümmlichen Altherrenwitz, ja sogar über Wolfgang Thierse.


    Unsere heutige Welt ist geprägt von Aufgeregtheit, von Empörung, moralischer Selbstüberhöhung, Belehrung und Verklagen. Corona ist da nur ein weiteres Betätigungsfeld.

    Was stellt sich Spahn denn vor, alles noch zuer machen?

    Ist mal wieder eine Idee, die das Machen, das Aushalten, das Organisieren und Zähne zusammen beißen anderen, nämlich uns, überlässt.


    Ist ja auch prima. Daran kann man nicht so spektakulär scheitern, als würde man sein eigenes Handeln als politisch Verantwortlicher in den Mittelpunkt stellen.


    Wenn die Mehrheit in unserem Land ihr Handeln bzgl. Corona daran ausgerichtet hätte, wie konsequent, stringent und engagiert unsere Polit-Elite ihren Job ausübt, dann trügen wir unsere Masken als Hüte, leckten ständig Treppengeländer ab, rieben uns zum Spaß Desinfektionsmittel in die Augen und die Lieblingsbeschäftigung unserer Altenheimbewohner wären Butterfahrten unter dem Titel "Fischer-Chöre go Sauna" auf Mallorca.


    PS: Und natürlich würden wir unsere Omas verkaufen. Keine Probleme mit Besuchen mehr.

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