Beiträge von elCaputo

    Ich glaub unser Kreis ist heute auch bei 180, also so weit entfernt von 200 auch nicht mehr. Ich weiß nicht, ob es überhaupt Sinn macht, wenn man sich so die Entwicklung der Zahlen in dieser Woche anschaut, überhaupt in der nächsten Woche die Schulen aufzumachen, wenn man sie dann wieder zu macht. Man kommt sich vor wie in einer Drehtür.....

    Noch einmal.

    Es gibt keine nennenswerte Verbindung zwischen Schulschließungen und Inzidenzwerten!

    Und erst recht gibt es keinen Automatismus. Weder nach dem geplanten Bundesgesetz, noch nach der derzeit gültigen Regelung für NRW. Der Inzidenzwert 200 wird zwar genannt, allerdings sieht das Bundesgesetz eine fortgeführte Schulöffnung auch jenseits dieses Wertes vor, wenn eine Testung sichergestellt ist. Eine weitere endgültige Obergrenze wird wohlweislich nicht genannt. Der Inzidenzwert könnte bei fantastischen 100000 liegen und die Schulen blieben auf, wenn nur die Testungen gewährleitet wären. Das wäre in NRW derzeit der Fall.

    Die aktuellen Regelungen für NRW wiederum nennen auch den Inzidenzwert 200, daraus resultiert aber rein gaaaaaaar nichts. Man behält sich in Düsseldorf eine Prüfung (Kriterien und Dauer unbekannt) einer Schließung vor, wenn die betreffende Schule bzw. der Kreis dies anregt. Noch mehr Wischiwaschi, noch mehr Bauernfängerei ging nicht.

    Eine Vertretung ist per definitionem immer befristet, weil der Vertretende ja jemanden vertritt, der für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum nicht unterrichten kann. Das betrifft primär Schwangere, Menschen in Elternzeit und Langzeiterkrankte.


    Bei den beiden Ersteren setzt die planbare Rückkehr ein Fristende, bei letzterem Fall die Rückkehr oder Stellenneuausschreibung.


    Man kann jedoch Glück haben und seine Vertretungsstelle immer wieder verlängern. Aber auch hier gibt es eine Höchstdauer (meines Wissens 2, in besonderen Fällen maximal 3 Jahre), die nicht überschritten wird, da sonst automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

    Nö. Wir haben es immer noch mit einer potenziell lebensbedrohlichen Erkrankung zu tun. Da hat die schuke auch eine Verantwortung gegenüber den anderen jungen Menschen und dem Personal. Da kann sich Zikke21 mit „Ich schieb mir doch keinen Wattebausch in die Nase.“ ganz weit hinten anstellen.


    Mir ist's lieber, dass uns die Gerichte zurückpfeifen, weil wir die Testerei ernst genommen haben, als das wir einen auf den Deckel kriegen wegen hoher Infektionszahlen, weil mir das Testen nicht ernst genug genommen haben.

    Du bist ja ohnehin raus. Es ging ja darum, dass da eine BezReg in NRW ( welche eigentlich?) Bußgelder angedroht hat, für den Fall, dass jemand die - formal ja immer noch freiwillige -Testung verweigert. Das dann über den Umweg des Unterrichtsausschlusses, der wiederum ein Verstoß gegen die Schulpflicht darstellt.

    Da Du nicht in der Lage bist, derartige Bußgeldverfahren anzudrohen oder gar einzuleiten, hast Du damit ohnehin keine unmittelbaren Berührungspunkte. Wir sind maximal diejenigen, die derlei rechtlich fragwürdige Androhungen weiterreichen.

    Immer ruhig. Hier ist ja ne Stimmung...


    Eine kleine Bedingung an die Sommerferien hätte ich noch. Nämlich eine Perspektive, wie es danach weitergeht. Eine, mit der man fest planen kann. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Stundenplanung, sondern mehr so ums allgemeine Seelenheil. Vielleicht meldet sich ja auch der innere Autist. ICH merke jedenfalls, dass ich zunehmend genervt und frustriert bin von dem Lavieren und Herumhängen im luftleeren Raum. Wie sieht der Unterricht nächste Woche aus? Keine Ahnung. Es ist ja auch erst Mittwoch.

    Ich verstehe, was mit der Androhung bezweckt wird, gehe jedoch fest davon aus, dass dieser Testzwang durch die Hintertür recht bald kassiert wird.


    Ansonsten wünsche ich mir zur Durchsetzung der Schulpflicht hiermit ein jederzeitiges Zutrittrecht zu allen Wohnungen meiner Schützlinge während des Distanzlernens. Klar ist die Wohnung eigentlich besonders geschützt, aber im Sinne der Schulpflicht....

    Auf die Frage, warum er nicht am Online-Unterricht teilgenommen hat, obwohl er doch wusste, dass dieser nach den Ferien wieder starten würde, bekomme ich folgende Antwort: "Ich hab gedacht, wir müssen nur jeden zweiten Tag da sein."

    🤯

    Das Schlimme daran ist, dass mir gleich ein paar meiner Schüler einfallen, bei denen selbst ein Blick ins heimische Bücherregal den Irrtum nicht korrigieren würde.

    Ist zwar OT weil Sachsen, aber hier gilt das "Vieraugenprinzip", nix mit zu Hause testen. Da muss man sich gegenseitig bestätigen, dass der andere ordentlich getestet hat und negativ war. Das sind wohl die guten alten Misstrauensgewohnheiten.

    Wobei die Gewohnheiten, auf die Du anspielst, durchaus dergestalt waren, dass auch die Dinge, die zu Hause vorgingen, recht gut erfasst und dokumentiert waren.


    Wer hat nur die ABVs und Hausbücher so leichtfertig abgeschafft?


    😉

    Redet Ihr jetzt echt seit vielen Seiten über Müllbeutel und wie man Selbsttests entsorgt?


    Es passiert mir immer wieder, dass ich so eine Art außerkörperliche Erfahrung mache und auf unseren Berufsstand nur noch mit Kopfschütteln schaue. Ist wohl unvermeidliche Folge, wenn Menschen aus dem System Schule in das System Uni und dann wieder in das System Schule wechseln...

    Die gute Julia beschreibt doch sehr anschaulich ein Phänomen, das in unserer Gesellschaft enorm an Wirkung gewonnen hat. So in den letzten 20 Jahren, schätze ich.


    Es geht darum, dass niemand Fehler begehen kann und darf, weil er mit teils harschen Konsequenzen rechnen muss. Es geht um den Komplex Verantwortung und Schuld. Glaubt denn jemand, diesen ganzen Unfug des letzten Jahres hätte es so vor 40 Jahren gegeben?


    Es will niemand an was Schuld sein aus Angst vor - in erster Linie finanziellen - Konsequenzen. Angst vor Jobverlust, Strafgeldern, Defamation und sozialem Abstieg sind die Triebfedern unserer Gesellschaft. Das alles lähmt.


    Was haben wir nicht über die verrückten Amis gelacht, die auf heiße Kaffeebecher schreiben müssen, dass es heiße Kaffeebecher sind. Da sind wir doch längst auch angekommen.


    Darf ich dem Schüler seine 25. Pinkelpause verwehren? Darf ich das Handy wegnehmen und wie lange? Darf ich einen Schüler anfassen? Kann ich mich nach dem Klingeln mit der Gitarre in die Tür setzen, um die verbummelte Unterrichtszeit nachzuholen? Darf ich vielleicht doch Noten zu Hause auf dem Rechner speichern? Oder sag ich lieber nix? Wie kann/darf/muss ich mich verhalten, wenn Schüler gewalttätig werden?


    Gerade wir Lehrer bewegen uns doch ständig in diesen Denkschleifen. Aber wir sind nicht allein. Polizisten lassen sich lieber Radkreuze ins Gesicht zimmern, als von ihrem Gewaltmonopol Gebrauch zu machen. Politiker überbieten sich in der Veranlassung immer absurderer Maßnahmen. Nicht weil sie davon überzeugt wären, sondern weil sie nicht Schuld, nicht verantwortlich sein wollen. Fernsehsender kanzeln Wettermänner oder Satiriker ab, damit sie sich nicht mitschuldig machen.


    Ärzte, Altenheime, Kindergärten, Schulen, Ämter - wir alle ersticken in Dokumentation und Einverständniserklärungen, nur damit wir uns schadlos halten. Nicht angreifbar sein, heißt das Gebot der Stunde.

    Mich deucht, dass alle möglichen Sachverständigen in letzter Zeit immer dann einen zweifelhaften Ruf zugesprochen bekommen, wenn ihre Ergebnisse nicht mit den politischen Entscheidungen korellieren.


    Wo kann man etwas zu dem zweifelhaften Ruf der (gleich mehreren) Gutachter lesen, das aus der Zeit von vor einem Jahr stammt? Und stehen auch die Macher der österreichischen Studie, auf die verwiesen wird, im Verdacht, zweifelhafte Motive oder Methoden zu haben?

    Wieso haben die sich eigentlich in DD getroffen? Wahrscheinlich damit der Großteil nicht mehr als 2 Stunden Anfahrtsweg hatte :flieh:

    Sind eben alles doofe Ossis. Der Meuthen aus Essen, Weidel aus Gütersloh, Brandner aus Herten, von Storch aus Lübeck, der Höcke aus Lünen und der Hütter aus Unna. Nur der Gauland muss wohl inzwischen als Wessi gelten, war der doch noch 1959 von Chemnitz aus in den Westen gegangen.


    Mir fällt gerade auf, dass das Treffen wohl besser in Wanne-Eickel stattgefunden hätte, wenn die Herkunft der AfD-Obermotzriege eine Rolle gespielt hätte.

    Grundsätzlich ist eine Aufhebung der Priorisierung ja wünschenswert. Die Priorisierung selbst sorgt für einen erheblichen Mehraufwand in Form von Prioritätslisten, Einladungen, Terminvergabe, Impf-Überschneidungen > neue Liste etc.


    Man muss sich vor Augen führen, dass die Priorisierung das Ergebnis eines Mangels ist. Erst der Impfstoffmangel macht dieses umständliche Procedere nötig.


    Eine ausreichende Versorgung mit Vakzinen bedeutete ein ähnlich unbürokratisches Vorgehen wie in den USA, wo man praktisch im McDrive geimpft wird. Wer kommt, wird geimpft - aus die Maus.


    Wer genau liest, erkennt jedoch, wo bei uns der Hase im Pfeffer liegt.

    Kurze Frage - irgendwo hatte ich dies einmal irgendwo gelesen ;)


    Inzidenzwert - einer Stadt - über 200 - in NRW - und Konsequenz für die Schulen?

    Grundsätzlich Distanzunterricht - auch in Abschlussklassen - oder?

    Die aktuell gültigen Regeln in NRW - auch der berühmte Stufenplan - sieht KEINERLEI Inzidenz-abhängigen Konsequenzen für Schulen vor. Einen Automatismus gibt es schonmal gar nicht.


    Das war ja das Dilemma von Düren, Dortmund und Duisburg, die auf eigene Faust eine solche Kopplung von Inzidenzwerten und Schulöffnung durchsetzen wollten.


    Schulschließungen oder die Entscheidungen zum LaD obliegen allein dem Ministerium, das mit seinen Erlassen unabhängig von Inzidenzen regelt - oder auch nicht.

    Wer schonmal mit jemandem gesprochen hat, der auf einer Intensivstation tätig ist, der hat erfahren, dass volle IS in den Wintermonaten der Normalzustand sind - seit Jahren.


    Daraus resultierte immer wieder das, was Moebius völlig richtig beschreibt. Ein Triage-System, bei dem eigentlich noch Intensivpflichtige ihren Platz für einen noch dramatischeren Fall freimachen müssen und auf Normalstation verlegt werden. Ganz normal und Alltag.


    Nur hat das bislang niemanden gekümmert und das Wehklagen aus den Kliniken wurde entweder überhört oder bei den dort tätigen Ärzten als Klagen auf hohem Niveau abgetan. Schließlich verdienen die sich ja dumm und dusselig.


    Ein Instrument zur Erfassung der Intensiv-Auslastung ist wohlweislich erst letztes Jahr installiert worden. Vorher galt das Drei-Affen-Prinzip.


    Überhaupt dürften die meisten Infos zu den Normalzuständen in unseren Kliniken die allermeisten erschrecken. Es ist beispielsweise in den kleinen Kliniken üblich, dass nachts ein Assistenarzt für 5 Normalstationen, die Notaufnahme und die Intensivstation zuständig ist.


    Was passiert, wenn zwei lebensbedrohliche Notfälle reinkommen und gleichzeitig jemand auf Intensiv abschmiert, kann man sich ohne viel Fantasie ausmalen. Aber sowas wollten wir lieber gar nicht wissen und nach dem ganzen Spuk wird es wieder so sein.


    Wie kurzlebig das Schlaglicht ist, das Corona auf lange bestehende Missstände wirft, sehen wir am Umgang mit Pflegekräften (klatscht noch wer?). Uns in den Schulen wird es ebenso ergehen.


    Oder glaubt hier irgendwer, Lüftungssysteme, Glasfaser, W-LAN, Endgeräte oder auch nur austeichend Seife interessiert in einem Jahr noch jemanden? Da ist sicherlich ein toter Royal, ein umgekippter Baum im Dschungelcamp oder ein Krokodil in der Müritz wichtiger.

    Ich würde aus der Info, dass es für die Abileute kein Distanzunterricht angeboten werden muss, wenn diese sich von der Präsenz befreien lassen, schließen, dass das erst recht für die Testverweigerer gilt.

    Die Info, die ich meine, findet sich hier unter Abitur https://www.schulministerium.n…ulen-ab-dem-12-april-2021

    Der kleine aber entscheidende Unterschied ist jedoch, dass es sich bei den allermeisten SuS, die nicht gerade im Abiturjahrgang sind, um noch Schulpflichtige handelt. Die Pflichten der Schulen sind hier wesentlich enger gefasst.


    Mal abgesehen davon, dass diese SuS die Tests teilweise nicht eigenverantwortlich ablehnen, sondern dies durch die Eltern erfolgt.


    Auch die Möglichkeiten, sich selbst um Lerninhalte und -materialien zu kümmern, dürften bei den allermeisten Unter- und Mittelstufenschülern deutlich von denen der Abiturienten abweichen.

    "Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schullei-
    ter von der schulischen Nutzung auszuschließen."


    Soweit, so gut. Leider findet sich keine Regelung, wie in der Folge mit denjenigen SuS verfahren werden soll, die den Test verweigern. Die Teilnahme ist und bleibt ja formal weiter freiwillig. Welche Pflichten entstehen aus dem Ausschluss von der schulischen Nutzung der Schule bzw. den betreffenden Lehrkräften?


    Ist die "schulische Nutzung" begrenzt auf das Gebäude oder dehnt sich diese auf das schulische Angebot im Allgemeinen aus?


    Muss also ein paralleles Dinstanz-Beschulungs-Modell für diese wenigen Fälle vorgehalten werden? Wenn ja in welchem Umfang und aus welchen Ressourcen?

    Oder kann man auf ein solches Angebot verzichten und darauf verweisen, dass es nun in der Verantwortung von Schülys (ja, ich hab's getan) und Eltern liegt, sich zu kümmern?

    Ich wusste ja, dass hier einige in der Erwachsenenbildung tätig sind, aber das erstaunt mich schon.

    Dass es Fälle gibt, die von gleich mehreren "Risikopatienten" zu berichten wissen, die sie betreuen, kenne ich bisher nur von befreundeten Altenpflegern und Ärzten.

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