Aber bei Corona muss man doch in Anbetracht der Dunkelziffer bei vielen von einem Genesungsstatus und damit mit Antikörpern gerechnet werden. Trotzdem wird das doch bei niemandem vor der Impfung überprüft. In dem Einwilligungsbogen, den ich unterschreiben musste, steht sogar explizit, dass das nicht nötig sei.
Das Szenario, auf das ich Bezug nahm, war ja ein gänzlich anderes. Da ging es um die Masernschutzimpfung.
Diese muss mittlerweile auch durch die Lehrkräfte nachgewiesen werden. In diesem Fall liegt die Impfung häufig 25 und mehr Jahre zurück. Ebenso verhält es sich mit einer eventuellen Erkrankung.
Da ist sich so mancher unsicher, ob er geimpft wurde oder mal Masern hatte. Manchmal fehlt der Impfausweis oder, und das ist aktuell bei vielen Kollegen so, der Nachweis über die obligatorische Zweitimpfung.
Bevor diese nun nachgeholt wird, würde ein guter Arzt zunächst eine Titer-Bestimmung machen. Ist der Wert über 16, so kann von einem Impfschutz ausgegangen werden. Das wird so im Impfpass vermerkt. Eine weitere Impfung ist unnötig. Der Masernschutz hält i.d.R. ein Leben lang.
