Beiträge von elCaputo

    Ganz ausnahmsweise hat man wohl mal die Realität berücksichtigt, in der sich ein Schüler mit mehr als 8 oder 9 Fünfen wohl kaum in einen solchen Nachprüfungsmarathon stürzt.


    Sollte es diesen Fall dennoch geben, rate ich den betreffenden Kollegen sofort Lotto spielen zu gehen. Gewittern würde ich allerdings aus dem Weg gehen.

    Oh mit dem "sollte" dürfte ich gar keine Förderempfehlung formulieren. Das müsste dann eher so aussehen.


    "Yvonne versucht immer häufiger, die Schulen pünktlich über ihre Pläne zu unterrichten."


    Das wäre wohl die schärfste Formulierung.

    Dass das so nicht stimmt, habe ich hier bereits geschrieben. Es gilt nur für Lehrkräfte, die nach 1970 geboren wurden, und bei uns in Nds. nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen.

    Ich vergaß, LEHRER. Die erwarten natürlich, dass jede Eventualität, jede Ausnahme Erwähnung findet, wiewohl aus dem Kontext klar wird, dass eben genau auf den Fall der Nachweispflicht abgestellt wurde und nicht auf den (selteneren) gegenteiligen Fall.


    Aber freilich, Du hast Recht. Es gibt den Fall, dass man nicht nachweispflichtig ist. War aber wie gesagt nicht mein Thema.

    Erst mal: mein Beileid und Glückwunsch, dass alles gut verlaufen ist. Möge alles folgenlos abheilen.


    Aber echt, es gibt Kollegen, die sich Gedanken darum machen, dass man vor lebenserhaltenden Maßnahmen unterschreiben sollte? Und das ist Gesprächsthema, wenn jemand dem Tod von der Schippe gesprungen ist und wieder zur Arbeit kommt? Leute gibt's :weissnicht:

    Ich sehe darin vielmehr einen Hinweis darauf, welche Dämonen unseren Berufsstand (und vielleicht auch die Gesamtgesellschaft) treiben.


    Ist das legal? Ist das auch rechtssicher? Ist mein Handeln konform mit der Erlasslage, der OBAS, dem Schulgesetz, dem schulinternen Curiculum, dem Beschluss der Konferenz, der Mail der Schulleitung, der Political Correctness, den Umweltschutzauflagen, den Menschen-, Kinder- und sonstwas für Rechten? Kann ich haftbar gemacht werden? Bin ich dann an was schuld? Muss ich Konsequenzen befürchten? Muss ich mir von Eltern, Kollegen, Schulleiter, Anwälten, Rechtsabteilungen u.ä. dann was anhören. Und stelle ich dann fest, dass ich allein und verlassen auf weiter Flur bin, weil mir keiner den Rücken stärkt?


    Warum sehe ich in den Notenlisten allenthalben eine 4-, wobei klar ist, dass das mindestens Fünfen, eher Sechsen sind? Warum die verklausulierten und positivierten Zeugnisbemerkungen, für deren Entzifferung man eine Enigma braucht? Wozu all die Dokumentation von Elterngesprächen, von Testungen, von jedem Toilettengang? Weil sie in sich einen Wert haben? Nein!


    Wir sichern uns alle tausendfach ab, weil wir unsicher sind und weil wir in einer Welt leben, die kleinste Fehler nicht verzeiht oder gar deckt. Das findet eben auch Eingang in alle möglichen anderen Lebensbereiche.

    Aber bei Corona muss man doch in Anbetracht der Dunkelziffer bei vielen von einem Genesungsstatus und damit mit Antikörpern gerechnet werden. Trotzdem wird das doch bei niemandem vor der Impfung überprüft. In dem Einwilligungsbogen, den ich unterschreiben musste, steht sogar explizit, dass das nicht nötig sei.

    Das Szenario, auf das ich Bezug nahm, war ja ein gänzlich anderes. Da ging es um die Masernschutzimpfung.


    Diese muss mittlerweile auch durch die Lehrkräfte nachgewiesen werden. In diesem Fall liegt die Impfung häufig 25 und mehr Jahre zurück. Ebenso verhält es sich mit einer eventuellen Erkrankung.


    Da ist sich so mancher unsicher, ob er geimpft wurde oder mal Masern hatte. Manchmal fehlt der Impfausweis oder, und das ist aktuell bei vielen Kollegen so, der Nachweis über die obligatorische Zweitimpfung.


    Bevor diese nun nachgeholt wird, würde ein guter Arzt zunächst eine Titer-Bestimmung machen. Ist der Wert über 16, so kann von einem Impfschutz ausgegangen werden. Das wird so im Impfpass vermerkt. Eine weitere Impfung ist unnötig. Der Masernschutz hält i.d.R. ein Leben lang.

    Interessant dabei die Argumentation Wielers, der zwar keine Anzeichen dafür sieht, dass die zugelassenen Impfstoffe gegenüber der Delta-Variante unwirksam sein könnten, jedoch "Befürchtungen" hinsichtlich weiterer (und sehr wahrscheinlicher) Mutationen äußert.

    Sinngemäß heißt es da, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, und man weiß ja nie. Damit macht er die Maskenpflicht nicht mehr abhängig von der Durchimpfung, der Herdenimmunität, der Inzidenz, der Intensivbettenauslastung oder überhaupt einer realen und akuten Gefahr, die ja messbar wäre, sondern koppelt sie an MÖGLICHE zukünftige Virusmutanten und deren MÖGLICHEN Eigenschaften.


    Ich jedenfalls betrachte das als Einstimmung auf eine nie endende Maskenpflicht im Unterricht. Schöne neue Welt.


    PS: Mal ehrlich, an eine Änderung der Lüftungssituation im Klassenraum glaubt doch wohl keiner mehr.

    Nur Neugierde: Würde denn was passieren, Wenn man auffrischen lässt obwohl man noch genug Antikörper hat? Gibtes sowas wie Überantikörperung?

    Eine Impfung stellt IMMER ein Risiko und im juristischen Sinne eine Körperverletzung dar. Insofern ist es ärztliche Pflicht, eine unnötige Impfung zu vermeiden. Dafür wird, sollte der Impf- oder Genesungsstatus unbekannt sein, von einem verantwortungsvollen Arzt eine Titer-Bestimmung veranlasst.


    Und ja, auch diese ist als Blutabnahme invasiv, allerdings ohne Injektion körperfremder Substanzen. Ergo ist sie risikoärmer.

    Dein Wort in Gottes Ohr8)

    Naja, die Deutungshoheit bzgl. Sexualmoral, Homosexualität u.ä. ist der Katholischen Kirche ja zuletzt doch ziemlich abhanden gekommen. Um nicht zu sagen, dass man da jedwede Reputation und Mitspracherechte verwirkt hat.

    Dass die sich überhaupt noch trauen, diesbezüglich hin und wieder noch was rauszurülpsen, ist bewundernswert konsequent und selbstzerstörerisch.

    Zwischen dem Vatikan und dem italienischen Staat existiert ein Staatsvertrag, dessen Regelungen durch die "neumodischen" Gesetze der italienischen Regierung aus Sicht des Vatikans berührt oder gar ausgehebelt werden. Wer um die Komplexität und schwierige Vorgeschichte der Lateranverträge sowie der Staatsgründung des Vatikanstaates weiß, der wundert sich wenig. Letztendlich handelt es sich um eine reflexartige und erwartbare Reaktion des Vatikans, dessen schwindende Strahlkraft auch in Italien dazu führen wird, dass man den Protest zur Kenntnis nimmt. Sonst nichts.

    Es gibt mehrere Impfungen, die nicht von der Stiko empfohlen werden. Natürlich darf ein Arzt diese impfen! Wieso sollte er deswegen seine Approbation verlieren?

    Den Mechanismus erkläre ich gern.


    Eine, durch die Stiko nicht empfohlene Impfung, die dennoch durch den Arzt durchgeführt wird, liegt voll und ganz in dessen Haftungsbereich. Das heißt, dass er für jedwede negative Impffolge (vom Abszess, über den anaphylaktischen Schock bis hin zum berühmten Impfschaden) haftbar grmacht werden kann undcerfahrungsgemäß auch gemacht wird. Die Klientel, die auf Impfung wider ärztlichen Rat oder eben Impfempfehlung drängt, ist die selbe, die gern klagt.


    Ein entsprechend erfolgreiches Verfahren wiederum kann die kassenärztliche Zulassung oder die Approbation kosten.


    Wie wichtig die Stiko Empfehlung ist, zeigt der Umstand, dass Impfungen erst nach der Empfehlung zur Kassenleistung werden. Zuvor gelten sie als medizinisch nicht notwendig.


    Bzgl. der Zulassung war ich davon ausgegangen, dass es an der Zulassung für eine bestimmte Altersgruppe scheiterte.

    Ich stehe eben beim Arzt und die Sprechstundenhilfe telefoniert die Liste ab, weil 4 Portionen übrig sind, aber mein Asthmakind nehmen sie nicht, weil noch keine 16:wacko:

    Nun denn, ich vermittle mal weiter, wer dran kommt, ist letztlich egal. Nur der Satz "zu schade zum Wegschmeißen, ist ja so teuer" ist schon irgendwie...

    Eine Verimpfung durch den Arzt, ohne StIKo Empfehlung oder gar Zulassung, kostete den Arzt im Zweifel die Approbation und/oder die Zulassung als Kassenarzt. Von den Haftungsfragen mal ganz abgesehen. Beides entspricht einem unternehmerischen Harakiri. Ein Risiko, das kein Arzt bei Vernunft eingeht, nur um ein enttäuschtes Patientengesicht zu vermeiden.

    Gott sei's gelobt. Wenn bald noch die Maskenpflicht im Klassenzimmer fällt, dann kann man wieder von Normalität sprechen (und das Gegenüber versteht es auch).

    Kein Genuschel, keine juckenden Fasern mehr an der Nase und dann die Hitze. Gesichter! Was freue ich mich auf Gesichter.


    Erst einmal würde ich mir jedoch einen Erlass oder ein Gesetz wünschen, dass es verbietet, während der Vormittagsstunden näher als 100 Meter vom Schulgebäude mit Rasenmähern, Laubbläsern u.ä. zu arbeiten. Ich versteh's nicht. So viele Grünflächen, die Schule nachmittags menschenleer, aber bei zwangsweise voll geöffneten Fenstern drehen hier diverse Forrest Gumps unmittelbar vor der Schule mit Inbrunst ihre Runden.

    Ich würde ebenfalls der Beibehaltung der Schulbesuchspflicht das Wort reden. Und zwar nicht trotz, sondern gerade wegen der Erfahrungen des letzten Jahres.


    Nur die Schulbesuchspflicht stellt sicher, dass auch Kinder aus Familien, bei denen Schulbildung aus den unterschiedlichsten Gründen ("Ich hab auch keinen Abschluss und aus mir ist was geworden", "Wieso Schule? Du sollst heiraten!", "Und wer passt auf deine Geschwister auf?", "Wie morgens um 7 aus den Federn?", "Die Lehrer sind alles Satanisten und die Mitschüler latente Lüstlinge und Vergewaltiger!") eher abgelehnt wird, dennoch teilhaben können und müssen.


    Spätestens seit Corona ist mir bewusst, für wie viele meiner Schüler die Schule die einzige strukturgebende, interressierte, fordernde und fördernde, soziale Kompetenzen und Wissen vermittelnde Instanz ist. Die Eltern sind diesbezüglich in einer gewissen sozialen Schicht häufig Totalausfälle. Eine Nichtbeschulung in der Schule endete bei denen auch nicht etwa beim gemeinsamen Lernen mit Mama und Papa, sondern beim Chillen am Busbahnhof, der Shisha-Bar, dem Einkaufszentrum oder beim Zocken.


    Wer schon einmal den Prozess mitgemacht hat, wie schwer, zäh und langwierig bereits jetzt die Durchsetzung der Schulpflicht bei schulverweigernden Eltern ist, der mag sich gar nicht vorstellen, was wäre, wenn es die Pflicht nicht mehr gäbe. Eine Kontrolle oder gar Sanktionierung des Homeschoolings halte ich für nicht umsetzbar.

    Mich erstaunt Eure Verbissenheit. Der Versuch, den jeweils anderen in dieser Sache zu bekehren, belehren, umzustimmen oder zu läutern ist doch von Anfang an zum Scheitern verurteilt.


    Wenn die Einen den Anderen ihre persönliche Meinung ebenso gönnen würden, wie sie deren jeweiligen persönlichen Umgang mit dem Gender-Thema in Wort und Schrift tolerierten, dann wären wir an einer offenen, pluralistischen, toleranten und vielleicht auch gleichberechtigten Gesellschaft näher dran, als wenn man hier die Keule schwingt und sich aufregt.


    Und enorm viel Energie, Lebenszeit und Nerven würden überdies geschont.

    Gemacht oder machen lassen?

    (Je nach Bundesland ist man als Lehrkraft ja gleichzeitig "Testzentrum". Präzise Formulierungen sind manchmal sehr wichtig.)

    Anfangs durften das ja nur Fachkräfte machen, so mit richtig tief drin und lange. Inzwischen machen wir ja die Selbsttests, wo man nur so ein zwei Zentimeter rein muss.


    Wer jetzt Bilder hat, der darf sich bei seiner eigenen Fantasie bedanken.

    Heute durfte ich vom Schulleiter (ja sein Geschlecht ist eindeutig) sinngemäß folgendes lesen: "Die SuS wurde getestet und nach Hause geschickt."


    Und bei DIESEM Schulleiter weiß ich nicht, ob das die Macht der Gewohnheit oder nicht vielleicht ein stiller Protest war.

Werbung