Beiträge von elCaputo

    Also gut, konstruieren wir ein Fallbeispiel: Zwei gleich alte Covid-19-Patienten benötigen das gleiche (weil letzte) Intensivbett. Wer soll es bekommen - der Geimpfte oder der Ungeimpfte? Einfache Der-oder-jener-Antwort reicht.

    Geimpft, ungeimpft - das spielt bei einer Infektion mit Covid und einem intensivpflichtigen schweren Verlauf medizinisch keine Rolle. Das Prinzip, das hier greifen würde, wäre die Frage nach den besseren Erfolgsaussichten. War immer so und wird immer so bleiben.

    Und da ja das Beispiel der Blutentnahme hier bereits angeführt wurde, ist der Hinweis auf die dafür erforderliche richterliche Anordnung (Einzelfallentscheidung) wohl angebracht.


    Zunächst einmal wird bei diesem drastischen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Unversehrtheit des Körpers auf die unmittelbare Gefahr im Verzug hingewiesen. Die Fremdgefährdung ist ebenso klar gegeben, wie auch die Gefahr, dass Beweismittel "verschwinden". Eine Übertragung dieses Prinzips der Gefahr im Verzug auf jemanden, der nicht zwingend infektiös, sondern nur ungeimpft ist, wird rechtlich nicht haltbar sein.


    Neben dieser grundsätzlichen Problematik, ergäben sich aus der Idee von Zwangsimpfungen durch Vollzugsbeamte weitere Schwierigkeiten.


    Die Kapazitäten unseres Justizsystems sind seit Jahren ausgereizt. Woher die zusätzlichen personellen, baulichen und organisatorischen Strukturen kommen sollen, die eine Zwangsimpfung bei Justiz, und der ebenso gebeutelten Polizei bedeuteten, ist unbeantwortet.


    Dann muss die Blutentnahme durch einen Polizei-Arzt erfolgen. Bereits heute haben die meisten Polizeidienststellen Probleme, diese Positionen zu besetzen (die Besoldung für Mediziner im Staatsdienst sind im Vergleich zur "freien" Wirtschaft schlicht indiskutabel). Man greift dann auf Honorarkräfte aus der umgebenden Hausärzteschaft zurück. Doch auch hier sind die Kapazitäten schwindend, insbesondere im ländlichen Raum. Das sind die selben Kräfte, die dann impfen müssten. Menschen, die sich dagegen wehren werden, wohlgemerkt.

    Arm rumdrehen, zwangsimpfen, Fantasien vom unmittelbarer Zwang (der im Übrigen auch für Vollzugsbeamte enge Grenzen hat) und dann als Motto ein wohlfeiles Sprüchlein zum Faschismus. Die Dissonanzen kann man doch mehr als deutlich riechen, schmecken, sehen, hören, fühlen...

    Karl-Dieter


    Der Mechanismus, auf den im verlinkten Artikel verwiesen wird, ist allerdings ein anderer. Dort wird darauf hingewiesen, dass eine frische Infektion ggf. durch Testungen noch nicht erfasst wird. Entsprechend kann eine spätere/neuerliche Testung dies aufdecken helfen. Der Wert der wiederholten Testung, der Sicherheitsgewinn, liegt somit nicht in der Wiederholung an sich, sondern lässt sich zusammenfassen mit "der neueste Test ist immer der bessere Test".


    Damit bestätigt sich, der entscheidende Faktor für die Aussagekraft der Testung ist nicht die Quantität oder die Regelmäßigkeit ihrer Durchführung, sondern schlicht und erfreifend die Aktualität.


    Für unseren Restaurantbesucher, der einen taufrischen negativen Test hat, spielt es keine Rolle, ob er zuvor jemals, ständig oder unregelmäßig getestet wurde.

    Damit kommst Du langsam da an, wo ich schon lange bin. Primär gings mir aber nicht um den Sinn oder Unsinn der Testungen. Vielmehr wollte ich der Inkonsistenz bei der Gültigkeitsdauer (in Schulen so, überall sonst so) der Testungen auf den Grund gehen.

    Die Testungen, unabhängig vom Testverfahren, können immer nur maximal den Infektionsstatus für einen Zeitpunkt feststellen. Demnach sind Testzertifikate immer nur die a posteriori Betrachtung eines inzwischen vergangenen Infektionstatus'.


    Wir alle geben uns der Illusion hin, dass daraus eine Aussage zu einem späteren Infektionsstatus abgeleitet werden könnte.

    Das Infektionsrisiko der Zwischenzeit, also zwischen dem Zeitpunkt der Testung und der Vorlage des Zertifikats, wird kollektiv negiert.


    Und da dies alles nunmal virtuell ist, kann man freilich auch die Zeitspanne, für die diese Gültigkeit und Sicherheit herbeifantasiert wird, beliebig ausdehnen oder einkürzen. Gestern noch 48h, heute nur noch 24h (Als ob sich an den Tests oder dem Virus was verändert hätte). Sogar unterschiedliche Gültigkeitsdauern zur gleichen Zeit in unterschiedlichen Umgebungen sind so machbar.


    Ist halt alles Hokuspokus.

    In den Schulen wird aber regelmäßig getestet, das gilt für den Ungeimpften, der sich für den Restaurantbesuch einen Test holt, in der Regel nicht.

    Inwiefern spielt es für den Restaurantbesuch eine Rolle, ob sich der/die Betreffende VOR dem aktuellen negativen Test regelmäßig, unregelmäßig oder nie einem anderen Test unterzogen hat?


    Führt regelmäßiges Testen zu einer Immunisierung, einer geringeren Ansteckungsgefahr o.ä.?

    Ich sage mal "Nein, sie gilt nicht."

    In den Schulen gilt die Coronabetreuungsverordnung.


    Kl. Gr. Frosch

    Also ist die Gültigkeit/Sicherheit der Tests bzw. letztendlich ja das Ansteckungsrisiko abhängig davon, welche Verordnung gerade im entsprechenden Gebäude gilt. Gut, dass das Virus da mitspielt. Nicht auszumalen, wenn das Virus dieses Gentlemen's Agreement bräche...

    Mal ne Frage. Die Corona-Tests haben ab sofort in NRW eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden. Das betrifft die Schnelltest ebenso wie die PCR-Tests. Müsste das in letzter Konsequenz nicht auch eine tägliche Testung in den Schulen nach sich ziehen? Oder gilt in der Schule die Corona-Schutzverordnung nicht?

    Schon der Begriff des Anspruchs ist deplatziert. Mit genau dem kommen nämlich Patienten in die Praxen und müssen dort erfahren, dass ein Arzt weder impfen muss, geschweige denn nach Gusto des Patienten oder nach den Wünschen des Herrn Spahn.


    Aber so ist das eben, wenn Sparkassenfuzzis Medizin machen wollen. Da kommt nur Murks bei rum. Die Stiko, richtige echte Mediziner, hat eine eindeutige Haltung, die von den wenigsten Ärzten unterboten werden wird.

    Frage:


    Wenn andere Impfstoffhersteller also keine derartigen Knebelverträge geschlossen haben, ergo der Export ihrer Impfstoffe zur Vermeidung von Vernichtung kein Problem darstellt, waren diese Hersteller dann Gegenstand meiner Einlassung? Was denkst Du?

    Ist das nicht praktisch? Die Regierungen der westlichen Staaten schließen Knebelverträge mit westlichen Pharmafirmen, die ihren eigenen Leuten nicht schaden - nicht erheblich. Nur den armen Schluckern, damit man die noch richtig auspressen kann. Und jetzt können wir hier dreimal oder siebenundzwanzig mal nachimpfen, weil alles andere ist ja verboten. Und wer ist schon Deutschland, die EU oder die industrialisierte Welt, wenn es um Verträge mit Big Pharma geht. Pacta sunt schließlich servanda.


    Es ist ja nicht so, dass die bei uns ansässig wären, hier Fördermittel bekämen (aus Steuermitteln) oder bei uns ihre Hauptgeschäfte machten und weiterhin machen wollen... Da kann man schlicht nichts machen.

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