Um zum Ausgangspunkt der etwas ins Leere gelaufenen Diskussion zurückzukehren. Wie der Lehrerberuf von dem einzelnen gesehen wird, welchen Stellenwert oder welches Prestige man damit verbindet, ob man ihn als akademischen Beruf betrachtet, ist kaum objektivierbar. Gottlob müssen wir da gar keinen Konsens finden. Bzgl. der beamtenrechtlichen Einstufung und Vergütung jedenfalls tun das andere für uns.
Die Einstufung von Lehrern in die Besoldungsstufen A12 ff. (in manchen BL A11) erfolgt aus den Voraussetzungen, die der Dienstherr für die Ausübung dieses Amtes fordert. Zwei Staatsexamen bzw. äquivalent ein abgeschlossenes Hochschulstudium lassen eine Besoldung unter E12/A12 (bzw. A11 s.o.) nicht zu. Das drückt der Begriff der Amtsangemessenheit aus. Hier sind dann auch wieder die Parallelen zu den Ärzten, den Juristen u.ä. zu finden.
Die Frage, ob man irgendwen irgendwohin oder irgendwo dran herum führt, ist also völlig irrelevant. Hast du brav Abi gemacht, warst dann auf der Uni und hast Du Deine Abschlüsse geschafft? Bei den Juristen muss(te?) es dann noch ein Prädikatsexamen sein. So einfach ist das Prinzip.
Und schon löst sich auch das Rätsel um die Erzieherinnen auf, die seltsamerweise auch mit Kindern zu tun haben, allerdings nicht nach E12 oder E13 entlohnt werden. Die dafür notwendige Qualifikation ist schlicht eine andere als die der Lehrer.