Ich habe da noch eine Frage. Welche Rechtssicherheit gewähren gesammelte Entschuldigungen?
Archivierte Entschuldigungen belegen doch nur Entschuldigungen, die tatsächlich eingegangen sind.
Der Streitpunkt dürfte doch aber vielmehr bei den nicht eingegangenen Entschuldigungen liegen. Eltern gehen doch wohl selten gegen die Zahl der entschuldigten Fehlzeiten vor. Unentschuldigte sind doch da Stein des Anstoßes.
Inwiefern lässt sich nun durch einen noch so lückenlosen Nachhalt der eingegangenen Entschuldigungen durch die Lehrkraft nachweisen, dass SuS Entschuldigungen schuldig geblieben sind? Ohne allzu philosophisch werden zu wollen, aber wie beweist man Nichtexistenz?
Liegt hier die Nachweispflicht nicht beim Schüler bzw. den Eltern?