Beiträge von FuchsL

    Danke für die Antwort ;) Die rechtlichen Sachen habe ich mir bereits durchgelesen, ich weiß, dass man auf jeden Fall die LP angerechnet bekommt, jedoch nicht wie im meinem Spezialfall auch die Unterrichtszeit.
    Die Frage nach den Gründen des Abbruch spielt denk ich keine Rolle ;)

    Hallo :gruss:


    zunächst kurz zu meiner Situation, ich habe im September 19 mein Referendariat in Bayern in den Fächern M/Ph begonnen und die erste Lehrprobe abgelegt.
    Aktuell bin ich im 1.Einsatzhalbjahr, in welchen ich weder die Hausarbeit schreiben noch eine Lehrprobe ablegen werde.
    Nun zu meinen Frage:
    Ich möchte das Referendariat nach dem 1.Einsatzhalbjahr (Mitte Februar) unterbrechen.
    Würde mir das 1.Einsatzhalbjahr bei einem Wiedereinstieg angerechnet werden oder müsste ich dieses nochmals wiederholen?


    Vielen Dank bereits für eure Hilfe :)

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