Tach auch,
ZitatMuss die Schule jemanden von den eingeladenen BewerberInnen einstellen
solang sich jemand qualifiziertes beworben hat, so muss man diesem auch die Stelle anbieten - und wenn er unterschreibt, dann hat man ihn oder sie.
Qualifiziert kann dabei schon heißen 2. Staatsexamen mit 4.0 bestanden Es kommt dabei immer etwas auf die Ausschreibung und die dort geforderten Qualifikationen an.
Eine Stelle nicht zu besetzen für die man geeignete Bewerber hat ist nur schwer möglich, da man dies gerichtsverwertbar begründen muss und man in der Regel nur wenig handfestes (sprich Ausschreibungstext) hat, mit dem man dies rechtfertigen kann.
Eine Stelle kann man nur nicht besetzen, wenn man entweder gar keine Bewerber hat oder die "drei Wunschkandidaten" nach den Bewerbungsgesprächen der Liste die Stelle ablehnen.
Gruss Pommes