Die Schulbehörde anscheinend auch nicht.Zumindest entnehme ich das einem Schreiben des VBE. Wobei das in einem anderen Punkt auch schlicht der Verfügung der Landesschulbehörde widerspricht.
Worüber man hinterher mal sprechen muss, ist das hier:
„...die derzeit wie Pilze aus dem
Boden schießenden Möglichkeiten des digitalen Lernens ken-
nenlernen und anwenden etc.) erfolgen. Letzteres ist dabei für
Lehrkräfte ohne Weiteres möglich, da – anders als bei anderen
Werktätigen, die einen mobilen oder Telearbeitsplatz üblicher-
weise nicht automatisch nutzen dürfen – der heimische Teil der
Tätigkeit dem Lehramt zwingend innewohnt.“
Das ist ja schön, dass man nun erkannt hat, dass das zwingend ist. Dann wird man uns nach der Krise ja sicher entsprechend ausstatten.