dominik89 Schulscharfe Stellen gibt es in Baden-Württemberg mindestens seit 2007, da habe ich mich erfolgreich hier beworben (und das Verfahren war damals schon nicht mehr ganz neu. Um 2000 gab es noch nicht, bei deinen Freunden ist es also eher 20 Jahre her.
Und
CDL wenn ich lese, dass in BW das Listenverfahren die Regel ist, dann bevorzuge ich doch stark das NRW-System. Hier ist schulscharf die Regel und Liste die absolute Ausnahme. Wenn man bereits in BW lebt, sehe ich den Schritt in die Schweiz da auch für heimatverbundene Lehrkräfte als nicht allzu groß an.
Ich selbst würde, bei einer Abordnung an einer Grundschule auch über den Wechsel in die Schweiz nachdenken. So etwas (Abordnungen an völlig unpassende Schulformen) muss man sich dort nämlich in der Tat nicht geben.
Ich kenne bis auf eine Ausnahme niemanden, der in den letzten 20 Jahren angefangen hat oder sich versetzen ließ, der sich nicht erfolgreich schulscharf beworben hat. Ich glaube daher nicht, dass das Listenverfahren die Regel hier ist.
Listenverfahren kommt erst am Ende zum Zug, um nicht erfolgreiche Bewerber beim schulscharfen Verfahren auf nicht beliebte Schulen, deren Stellen noch offen sind, zu verteilen. Und man kann auch dann noch ablehnen.
2. Möglichkeit für Listenverfahren (und das ist auch die Ausnahme, die ich kenne), sind Härtefälle. Jemand möchte unbedingt in eine Region und hat gute private Gründe, aber nicht gesuchte Fächer. Schulscharfe Stellen werden also nicht ausgeschrieben, dann kann es irgendwann trotzdem noch klappen.
Ich finde daher unsere Mischung gut, nach mindestens 2 Ausschreibungen schulscharfer Stellen, werden erst direkt vor den Sommerferien die übrig gebliebenen Stellen im Listenverfahren vergeben.
Mein Beitrag hat sich mit CDL ihrem überschnitten.