Es war schon öfter Thema vor Gericht und ich habe mehrfach gelesen, Klagen würden abgewiesen. Selbst die Süddeutsche berichtet darüber.
"Die Mutter einer Schülerin der sechsten Klasse erstattete Anzeige gegen eine Lehrerin wegen Körperverletzung, weil diese keine generelle Erlaubnis erteilte, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen: "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da jeder Schüler, der eine fünfte oder sechste Klasse besucht, in der Lage sein müsse, seinen Harndrang bis zu den Pausenzeiten zu kontrollieren."
Aus https://share.google/7NUoUFqgGAYkRL9Pp
Ich las vor einiger Zeit von einem Vorfall, der ebenfalls abgewiesen wurde, dass das individuelle Recht zur Toilette gehen zu können, wann immer man will, abgewogen werden müsse mit dem Recht auf ungestörten Unterricht. Man dürfte aber den Toilettengang nicht über den ganzen Vormittag verbieten und auch nicht bei ärztlich begründeter Blasenschwäche. Es wurde ebenfalls ausdrücklich festgestellt, dass die Pausen ausreichen.
Und ich habe dies vor vielen Jahren bereits in Schulrecht gelernt.
Irgendjemand hat auf ein Buch verwiesen, in dem dies ebenfalls festgehalten wurde.
Ergänzung, ich bin am Handy und konnte die Schriftgröße nicht anpassen.