Ja genau. Im Speziellen geht es um den rückwirkenden Wegfall der Erfahrungsstufe 3 bei A13-Besoldung (vgl. Anlage 5 NBesG).
Genauere Erklärungen gibt‘s in einem anderen Forum. Wen es interessiert: googeln. Ich dachte nur, dass ich es hier auch mal anspreche, da vor allem Lehrerinnen und Lehrer von der Sachlage betroffen sind...