Integrierte Gesamtschule (IGS)
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden
Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die IGS
kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu
denselben Abschlüssen, die an der Hauptschule, der Realschule und der
Oberschule erworben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I
berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Am
Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung
die allgemeine Hochschulreife erworben.
Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten
Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe
unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Für die gymnasiale Oberstufe gelten an Gesamtschulen
dieselben Bedingungen und fachbezogenen Vorgaben wie an Gymnasien.
Die Arbeitsweise der Integrierten
Gesamtschule im Sekundarbereich I
Das für die IGS charakteristische Prinzip der
Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler nach einem
gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen
Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform.
Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf
verschiedenen Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab dem 7.
Schuljahrgang, in Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den
Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt. Die
Kurszuweisung kann auch klassenintern erfolgen. Ziel ist es, den Unterricht so
zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und
Schüler durch eine flexible Anpassung der jeweiligen Anforderungsniveaus
bestmöglich zur Entfaltung gelangen und sich Lernerfolge einstellen
(Binnendifferenzierung).
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der
IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt.
Am Ende eines Schuljahres rücken die Schülerinnen und
Schüler in den nächst höheren Schuljahrgang auf.