Das Problem in NRW ist, daß die Lehrerstellen einer Schule sich an der Schülerzahl orientieren. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, braucht man 19,5 Schüler (vollzeit) in einer Klasse. Danach wird dann der Bedarf und der Stellenplan der Lehrkräfte berechnet. Eigentlich ist das auch kein Problem entsprechend große Klassen zu bilden. Das Problem kommt im BK-Bereich dadurch zustande, daß wir manche Ausbildungsberufe anbieten müssen (Landesfachklasse und so). Da haben wir dann oft Klassen mit 1-5 Schülern. Trotzdem werden uns diese Miniklassen voll auf den Schnitt von 19,5 angerechnet, weswegen andere Klassen dann übergroß werden müssen, um den Durchschnitt von 19,5 zu schaffen. Daher kam ja auch mal meine Frage, was ich machen soll, wenn die komplette Rest-Klasse aus einem Mädchen besteht und ich mich als Lehrer gegen etwaige Vorwürfe absichern will.
Im Kollegium geht entsprechend häufiger der Wunsch ans Ministerium bzw. an die Bezirksregierung um: "Wenn wir schon diese kleinen Klassen anbieten müssen, weil es politisch so gewollt ist, dann sollen sie uns auch die Klassen mit 19,5 Schülern anrechnen, auch wenn tatsächlich nur 2 Schüler in der Klasse sitzen, damit wir eben nicht mehr in den übrigen Bereichen diese übergroßen Klassen bilden müssen."
Erschreckend, was für einen schlanken Fuß sich NRW (mal wieder) macht. Kann euren Wunsch voll und ganz verstehen, vor allem wenn die Räume für übergroße Klassen fehlen (abgesehen von den anderen negativen Aspekten, die mit Klassengrößen jenseits der 30 einhergehen). Mich wundert es aber wirklich, dass ihr gezwungen werdet in zu kleinen Räumen zu unterrichten. An den Unis ist das ein absolutes No Go