Beiträge von webe

    Sofort die zuständigen Personalräte (nicht die der Schule sondern die auf Ebene der jeweiligen Schulverwaötung - keine Ahnung wie das in HH und SH läuft) einschalten, beraten lassen. So kann das nicht gehen.

    aber man ist es ja auch seinen Schülern schuldig

    Nö, man ist es seinem Dienstherren schuldig. Denn das Notieren erbrachter Leistungen von Schülern ist etwas, zu dem der Lehrer über das gesammte Schuljahr verpflichtet ist. Es hätte also vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes schon erfolgt sein müssen und wird insofern nicht davon berührt.


    Im Grunde genommen ist das alles Haarspalterei. Es wird einen triftigen Grund geben, dass der Arzt ein BV ausgestellt hat, sprich, die Schwangerschaft läuft nicht so komplikationslos, wie sie sollte.Natürlich ist man da sensibler auf alles, was noch mehr Stress bedeutet. Trotzdem müssen die Leistungen irgendwie mit in die Endzensur, denn 6 Wochen sind immerhin mehr als ein Viertel des Schuhalbljahres. Ansonsten könnten Lehrer die z.B. 3 Wochen vor Ende des Schuljahres ein BV erhalten mit dem gleichen Recht sagen, dass sie ja jetzt keine Noten mehr geben könnten - und dann? Gibt's gar kein Zeugnis?

    Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass solch eine Liste existiert (ist ja eine Kollegin, die ihren Dienstpflichten nachkommt). Falls nicht, hm, nun, Liste fertig stellen, überrecihen, froh sein, dass nix aufwändigeres nachbereitet werden muss

    Und wenn das Mailen, Faxen oder am Telefon Durchgeben dieser schon vor dem Berufsverbot existierenden Liste gegen das Berufsverbot verstoßen sollte, holt die betroffene Kollegin, die jetzt eine Gesamtnote für das Schuljahr (inklusive der 6 Wochen) finden muss, die sicher auch gerne zuhause ab. Natürlich hätte sie das auch schon eher tun können.

    Du bist angestellte Lehrerin. Somit hast du einen Arbeitsvertrag, der sicher auch Aussagen über die Kündigungsfrist trifft. Unter Einhaltung dieser Frist kannst du ganz normal kündigen. Sollte dies bei sächsischen Lehrerarbeitsverträgen anders sein, muss dies im Vertrag stehen.
    Da du sicher ein Staatsexamen hast, kannst du dich später auf alle Stellenausschreibungen, deren Anforderungen du erfüllst, bewerben und das ganz normale Bewerbungsverfahren durchlaufen. Dann bekommst du entweder die Stelle, oder du wirst abgelehnt, weil ein anderer Bewerber zum Zuge kommt. Dass du schon als Lehrer gearbeitet hast ist für viele Schulleiter sicher ein Pluspunkt.
    Das müsste auch gelten, wenn du wieder in den sächsischen Schuldienst willst. Schließlich bist du dann ja nicht unehrenhaft entlassen worden, sondern hast ordentlich gekündigt. Warum sollte man dir dann eine Wiedereinstellung verwehren, wenn du dich bei einer Stellenausschreibung als der beste Bewerber zeigst?

    Was ist denn der Unterschied zwischen Lehrerlaubnis und Unterrichtserlaubis, und warum hast du nur das eine erhalten? Hast du dich schon bei allen Stellen informiert, dass du die Stelle wirklich nicht bekommen kannst? (Bewerben darfst du dich ja erstmal auf alles, Frage ist, ob die Bewerbung angenommen wird...). PErsonalrat, REchtsberatung der Gewerkschaft etc. können vielleicht noch helfen.

    Ich bin leicht verwirrt.
    Was ist der Grund deines Schreibens?


    Sollen wir dir sagen, ob der Kollege evtl. versetzt wird, weil ein unangekündigter Unterrichtsbesuch und weitere Arbeitskontrollen erfolgt sind? ---> Das kann schon sein, wird dir hier aber niemand sagen können.


    Willst du dich über das unmögliche Verhalten des besagten Kollegen aufregen? ---> Kann ich verstehen, aber dann sag das doch gleich...

    Willst du dich innerhalb von SH an die Landesgrenze nach Hamburg versetzen lassen, oder ganz nach Hamburg gehen? Falls letzteres musst du dich für das Ländertauschverfahren bewerben, da gelten andere Fristen:


    Ländertauschverfahren
    (ist zwar für Niedersachsen, das Procedere ist aber in allen Ländern gleich).


    Ich würde mich auf jeden Fall bewerben, und wenn es nicht klappt, die Elternzeit nehmen und zum nächsten Zeitpunkt wieder bewerben. Wenn du dann schon in Hamburg lebst, ist das auch wieder ein großer Pluspunkt dafür, dass sie dich tauschen lassen.

    Mein Chef meinte bei der Eröffnung, er wollte mir eigentlich eine 3 geben, hätte diese aber nicht beim MB durchsetzen können. Ich sei noch nicht lange genug dabei, um eine 3 zu erhalten.


    Deinem Schulleiter ist doch eigentlich nichts vorzuwerden. Er hat dich mehrfach gelobt, dir sogar erklärt, dass deine Leistungen eigentlich einer 3 entsprächen (womit er sich schon ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt hat, denn solltest du tatsächlich der Beurteilung wiedersprechen und das mit anführen, bekäme er ziemlichen Gegenwind aus den oberen Etagen), er aber aus Gründen, die er selbst nicht zu verantworten hat, dir diese Note nicht geben kann, da nur so und so viel Prozent jeder Notenstufe vergeben werden dürfen.


    In diesem Falle ist - so ungern ich das sage - vermutlich tatsächlich mal "das System" schuld, und zwar in Form jener Quotenregelung die vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen existiert. Wenn alle auf einmal die guten Beurteilungen erhalten würden, die sie verdienten, gäbe es bald ziemlich viele Anwärter auf Beförderungsstellen, die natürlich keiner bezahlen will.


    Das ist nichts persönliches. Und du solltest es auch nicht als persönlich empfinden, denn du wirst noch ziemlich viele Ungerechtigkeiten zu erdulden haben. Wenn dich das jedes Mal so aus der Bahn wirft, wirst du ein sehr unglücklicher, verbitterter Mensch werden - isses nicht wert.


    Du hast diesmal die - nicht ganz so gute - Note bekommen, weißt aber, dass du beim nächsten Mal, wenn du das entscheidende Kriterium Dienstalter erfüllst, besser abschneiden wirst. Außerdem wurdest du ausdrücklich gelobt und weißt, dass deine Arbeit durchaus wahrgenommen und geschätzt wird. Sind doch gut Aussichten.

    http://www.schulministerium.nr…aragraph.jsp?paragraph=70


    Demnach bist du Mitglied einer Fachkonferenz, wenn du die Lehrbefähigung für dieses Fach besitzt oder es unterrichtest.


    Was den Sinn einer Teilnahme an einem Treffen der Fachkonferenz angeht, wenn du das Fach zur Zeit gar nicht unterrichtest, lässt sich sicher mit der Schulleitung reden (Es sei denn, es geht um Grundsatzentscheidungen, die dich auch betreffen würden, wenn du irgendwann wieder Englisch unterrichtest.

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