Gruenfink:
Paranoia meinerseits.
[…] Ich bitte dafür um Entschuldigung, bin stark übernächtigt.
Darf ich nochmal die dümmliche Frage nachschieben, wie eine solche Entlassung aus dem Beamtenverhältnis abliefe? Müsste ich mich im Falle einer Neubewerbung neuerlich bewähren, evtl. gar Unterrichtsbesuche und dergleichen über mich ergehen lassen?
[…]
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Das mit deiner "Paranoia" werte ich jetzt mal als traurigen Scherz, ok?
Aber grundsätzlich verstehe ich dich natürlich, der Schritt raus aus dem Beamtenverhältnis setzt einen gewissen Leidensdruck voraus, den ich bei dir allerdings rauszulesen meine.
Leider kenne ich mich weder mit deinem Bundesland noch deiner Schulform aus, ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass die Bitte um Entlassung keinesfalls mit einem gesellschaftlichen Harakiri gleichzusetzen ist. Gerade wenn du auf niemanden Rücksicht nehmen musst (eine Partnerschaft scheint ja nicht vorhanden zu sein, ebenso keine Kinder), kannst du dein Leben komplett neu aufrollen.
Wenn du die Bitte um Entlassung bei deiner zuständigen Landesregierung einreichst, passiert erst einmal 14 Tage gar nichts.
Diese Frist lässt man verstreichen, um dem Beamten Gelegenheit zu geben, seine Entscheidung möglicherweise noch einmal zu überdenken und die Bitte zurückzuziehen.
Wenn du also nicht reagierst, heißt das, du meinst es ernst und ab dann gilt es.
Als Beamter kannst du - anders als Angestellte - fristlos kündigen.
Aber man muss bedenken, dass der Dienstherr das Recht hat vom Beamten zu verlangen, dass er seine Dienstgeschäfte ordnungsgemäß zu Ende führt, das bedeutet im Lehrerberuf meistens, dass man deine Kündigung zum Halbjahr rauszögern wird, weil wegen Noten und Halbjahreszeugnissen und so. Auch hat es damit zu tun, dass man ja erst noch einen Ersatz für dich finden muss. So gesehen ist es nicht viel anders als bei den Angestellten.
Wichtig bei der Bitte um Entlassung ist, dass du da schon reinschreibst, dass du nachversichert werden möchtest.
Hier kommt das sog. Altersgeld ins Spiel, das es in manchen Bundesländern gibt - bei uns hier in Bayern eben nicht.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, brauchen Kollegen in denjenigen Bundesländern, in denen es Altersgeld gibt, diese Bitte um Nachversicherung nicht.
Aber da hättest du ja jetzt noch in Ruhe Zeit, das zu recherchieren.
Tja, und dann bist du vogelfrei.
Manche gehen dann gleich zum Arbeitsamt und melden sich arbeitslos, ich hab das nicht getan, weil ich keinerlei Leistungen gewollt bzw. bekommen hätte.
Ich habe mich quasi 6 Wochen von meinem Mann durchfüttern lassen und dann kackfrech bei meiner Landesregierung angerufen und gefragt, ob die mich brauchen können. Vorher war ich übrigens nicht beim Staat, sondern bei der Kommune.
Lange Rede kurzer Sinn:
Der nette Herr am Telefon meinte, wenn ich auf meinen Beamtenstatus verzichte und darüber hinaus damit leben könne, vorerst nur befristet eingestellt zu werden, würde er mich sofort unterbringen. Und das war dann auch der Fall.
An die gleiche Schulform wollte ich aus diversen Gründen nicht mehr - und hab es seit September auch noch keine Minute bereut.
Ich kann dir nur raten - hole dir so viele Informationen wie nur irgend möglich und lasse dich von nix und niemandem ins Bockshorn jagen. Es geht ausschließlich um sachliche Informationen und deine Bereitschaft, völlig neue Wege zu gehen. Wenn es nicht sein soll, dass dein bisheriger Weg dich glücklich macht, dann ist es einfach so.
Verschwende nicht die Zeit damit, genau das zu bedauern, sondern werde aktiv und nimm dein Leben selber in die Hand!
Ich wünsche dir von Herzen den Mut und den Biss, den es braucht, um diese Kurskorrektur durchzuziehen!