Beiträge von Gruenfink

    Kurzes Update:

    Ich war heute beim Chef, um den Änderungsvertrag zu unterschreiben.

    Bei der Gelegenheit habe ich ihn auch gefragt, ob wir uns irgendwann mal zusammensetzen könnten, um zu besprechen, wie es mit mir weitergehen könnte. Und ich wäre fast vom Stuhl gefallen, als er sagte, dass er ohnehin demnächst mit dem Ministerium sprechen müsse, und da wollte er dann auch gleich mal wegen mir nachfragen. Ruhig Blut, Grünfink, ruhig Blut!

    Also habe ich freundlich gelächelt und so banales Zeug wie "Ach, das wäre ja schön!" geflötet und tapfer gegen die Ohnmacht angekämpft. :sterne:


    Und ja, ich weiß, das heißt noch gar nichts.

    Aber während am Freitag fast Tränen gekullert wären, freue ich mich heute einfach, dass mich mein Eindruck nicht täuscht.

    Er mag mich und ist zufrieden mit meiner Arbeit.

    Das ist mir persönlich wirklich wichtig! :verliebt:


    Er hat mir auch erklärt, wie er mich - dann festangestellt - einsetzen könnte.

    Nur Stichworte: etwas höheres Stundenmaß, ggf. fachfremder Unterricht, ILR etc.

    Das alles geht mit meinem befristeten Vertrag nicht.


    :laola:

    Sodala, um das noch einmal ein bisschen abzurunden - ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen, mit meinem Mann gesprochen und komme zu der Erkenntnis, dass mein Kummer von gestern Abend sicher auch ein bisschen hausgemacht ist.


    Auslöser war eigentlich ein Hinweis vom Chef am Freitag, ich müsse einen Änderungsvertrag unterschreiben. Mein aktueller Vertrag mit Sachgrund (Elternzeit) geht zwar bis September 2024, aber offensichtlich hat sich die zu vertretende Kollegin entschlossen, nicht erst zum neuen Schuljahr, sondern bereits zum Halbjahr wiederzukommen. Damit würde mein Sachgrund entfallen und er müsste mich entlassen. Steht so auch tatsächlich im Vertrag drin, rechnet halt niemand mit. Das ist rein rechtlich also ok, die Kollegin ist nun einmal verbeamtet und hat die Planstelle - also erwartet sie natürlich auch zu Recht, zurückkommen zu können. Ist halt für mich unangenehm, ist aber so. :traenen: Wie ich gestern schon schrieb, sind wir aber eine große Schule und da ist eigentlich ständig jemand in Elternzeit, von daher ist mein Verbleib zumindest bis September gesichert.


    Deshalb ist mir gestern zum ersten Mal der Gedanke gekommen, auf welchem Schleudersitz ich eigentlich sitze: Wann immer der Sachgrund entfällt, egal ob langfristig oder recht überraschend, entfällt meine Existenzberechtigung an dieser Schule. Und das hat mich ziemlich mitgenommen, da ich mich (inzwischen im 4. Jahr in Folge) an dieser Schule eingelebt habe, mich wohlfühle und freilich davon geträumt habe, die verbleibenden 10 oder 11 Jahre bis zur Rente dort zu unterrichten.


    Letzten Endes ist es aber so, dass ich ja die Voraussetzungen für eine Entfristung erfülle, aber eben nicht davon ausgehen kann, auch tatsächlich an genau dieser Schule zu bleiben. Und genau das wäre mein Wunsch gewesen, denn als ich damals aus meiner langjährigen alten Schule ausgestiegen bin, ging es mir ja um Wohnortnähe - die ich nun an meiner aktuellen Schule habe. :liebe: Diese ganzen Überlegungen sind aber - so gemein es auch sein mag - mein persönliches Problem. Sollte ich entfristet werden, kann das Gott weiß wo in Bayern sein. Mit ein bisschen Glück bleibe ich wenigstens in meinem Regierungsbezirk, aber der ist eben groß und eine Stunde Fahrtzeit (einfach) ist da schnell erreicht. Hat mir mit 30 auch nichts ausgemacht, inzwischen ist das halt anders.


    Nun denn.

    Ich werde eure Tipps beherzigen, sämtliche Gespräche mit sämtlichen Parteien anleiern und ansonsten abwarten, was passiert.

    Nochmals vielen lieben Dank für eure Antworten, natürlich berichte ich euch, sobald es etwas Neues gibt!


    Jetzt aber raus in die Sonne!

    Schönen Sonntag euch! :party:

    Naja, du weißt ja auch nicht, ob das wirklich irgendwo steht und glaubst es, weil du es vom hörensagen kennst,

    Guten Morgen Susanne,

    also jetzt muss ich doch ein bisschen lachen.

    Ich glaube nichts, "was ich vom Hörensagen kenne", sondern ich habe mich mit einer konkreten Frage an meine Schulleitung gewandt und von ihr die entsprechende Information bekommen. Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine SL erlebt, die eine Frage beantwortet hat, ohne sicher zu sein, dass die Antwort richtig ist. Und sollte sie unsicher gewesen sein, hat sie eben nachgeschaut, RSO/LDO/BayEUG/whatever.

    warum sollte es nicht dem SL auch so gehen? Evtl. merkt er mit nachforschen, dass es diese starre Regelung gar nicht gibt

    Wie stellst du dir eigentlich eine bayerische Realschule vor?

    Auf der grünen Wiese, mit Weißwurschtduft im Lehrerzimmer und Kuhglocken im Hintergrund? :prost:

    Und Schulleiter wird man bereits, wenn man noch atmet, alphabetisiert ist und keine Kinder schlägt?


    Äh, nein.

    Aber wie gesagt, natürlich werde ich noch einmal das Gespräch suchen.

    Die üblichen Gründe nicht zu entfristen, die häufig mit einer unzureichenden Qualifikation zu tun haben, dürften insofern bei dir keine Rolle spielen.

    Guten Morgen,

    DAS war meine Frage gestern Abend!

    Ich wusste nicht, dass Menschen entfristet werden möchten, die z.B. nur unzureichend qualifiziert sind. Da bin ich sicher ein bisschen blauäugig.

    Abgesehen davon: Wie schön, dich endlich einmal wieder zu lesen. ( Humblebee , Grünfink is back!) Ich habe mir ehrlich gesagt Sorgen gemacht, als du in der Pandemie plötzlich weg warst, ob du diese Zeit gesundheitlich gut überstanden hast. :bussi:

    Ich freue mich auch sehr, so viele Namen wieder zu lesen, die ich in lieber Erinnerung habe! :kuss:

    Nein, keine Sorgen, ich hab' das alles gut weggesteckt, 1x hat's mich wohl auch erwischt, aber da hatte ich dank entsprechender Impfungen einen milden Verlauf, und auch meine Schule war technisch so gut aufgestellt, dass online Unterricht kein Problem war.

    Schön, wieder hier zu sein! :rose:

    Na dann nimmst du eben die nächst-höhere Stelle Personalrat.

    Ja du hast Recht, ich werde mich an die nächsthöhere Stelle wenden.

    Ich verstehe nicht, wie man sich dann mit solchen Antworten abgeben kann.

    Wenn dir lange genug suggeriert wird, dass du ein Bittsteller und sowieso irgendwie "komisch" bist, weil du es gewagt hast, eine Lebenszeitbeamtenstelle herzugeben, dann hörst du dir das an, nickst freundlich und denkst dir deinen Teil. Ich bin nicht in der Position, da lästig zu werden und zu sagen: "Bitte kümmere dich endlich drum, bitte finde das raus für mich."

    Hast du denn den SL konkret mal nach dem Standort der Regelung mit den 5 Jahren gefragt?

    Nein, warum auch?

    Ersten habe ich keinen Grund am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln, und zweitens nützt es mir nicht, wenn ich weiß, WO genau das steht.

    Aber wenn du das nicht nachfragst bei Stellen, die dir dabei helfen können, wirst du nie Sicherheit haben.

    Susanne, ich hab ihn ja schon gefragt.


    Er beruft sich darauf, dass es streng "nach Bedarf" geht.

    Soll heißen - rein theoretisch könnte ich Erfolg haben mit meinem Antrag auf Entfristung, aber dann eben nicht an meiner Schule, sondern z.B. in München, weil dort der Bedarf gegeben ist.


    Und unser Personalrat ist von der "Geschenkkorb"-Fraktion.

    Auch da habe ich schon vorgefühlt, aber immer heißt es: "Bei so einer Entscheidung werden wir nicht gefragt." :weissnicht:

    Ich gehe davon aus, dass die öffentlichen Arbeitgeber insofern lieber nicht mit dem Feuer spielen wollen und daher verwaltungsinterne Vorschriften formuliert haben dürften, wann sie lieber keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten. Das kann im Ergebnis auf die genannten 5 Jahre hinauslaufen.

    Wenn ich dich also richtig verstanden habe, heißt es in Bayern "Also max. 5 Jahre und dann ist Schluss, dann lassen wir den Bewerber gehen, sonst könnte der uns womöglich Ärger machen, von wegen wir nutzen ihn aus." Richtig?

    Aber einfach zu sagen: "Die Frau Grünfink hat sich bewährt, die behalten wir fest!" geht nicht?


    Hm.

    Und wahrscheinlich macht es Sinn einfach mal deine Schulleitung anzusprechen und direkt zu fragen, wie sie die Chance für dich an deiner Schule sieht.

    Gerade bei Elternzeitvertretung ist ja das Problem, dass die Stellen eigentlich besetzt sind und deshalb niemand neues kommen kann.

    Das wird der springende Punkt sein.

    Er hat schon einmal erwähnt, dass es schlicht nach Bedarf geht.


    Heißt für mich also:

    Wenn auf dem Papier der Bedarf nicht da ist, weil er auf dem Papier genügend KuK hat, dann kann ich nicht dort bleiben.

    Dass permanent KuK in Elternzeit sind oder krankheitsbedingt ausfallen, interessiert nicht.

    Denn auf dem Papier hat er ja genügend Leute.

    Sollte er dennoch Leute brauchen, darf er auf befristete Vertretungslehrkräfte zurückgreifen.

    Aber ab 2025 eben nicht mehr auf mich, weil ich ja dann 5 Jahre in Folge da war und fest angestellt werden möchte.


    Richtig?

    Da ist die Frage, wo genau das steht. Denn rein arbeitsrechtlich ist es nicht so solange das alles mit Sachgrund befristete Verträge waren.

    Das weiß ich eben nicht, wo das steht.

    Die alte SL hat gesagt, dass sie mich nur insgesamt 5 Jahre (immer wieder befristet) beschäftigen dürfe, weil ich danach einen Rechtsanspruch auf Festanstellung hätte. Und genau das wolle man nicht.


    Natürlich frage ich mich, warum man eine ordentlich ausgebildete Lehrkraft mit entsprechender Berufserfahrung nicht fest anstellen will.

    Aber mei, was weiß ich schon.

    Ich kenne die Seite.

    Aber entweder ich bin zu nervös und kann die Infos nicht richtig zuordnen - oder es trifft nicht auf mich zu.

    Zitat

    Abhängig von der Stellensituation sowie der Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ein dauerhaftes Einstellungsangebot - falls ein solches möglich ist - in Form einer Einstellung als Probezeitbeamter (Planstelle), eines Supervertrags oder eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgen.

    Die beamtenrechtliche Voraussetzung trifft ja nicht mehr zu - verbeamtet wird doch nur bis 45.

    Das ist ja auch ok für mich, ich muss nicht wieder Beamtin werden.

    Oder liege ich da jetzt völlig falsch? :sterne:

    Solange die Befristungen immer einen Sachgrund haben, sollte das eigentlich kein Problem sein, dich weiter zu beschäftigen. Hast du mal vorsichtig bei der neuen SL angefragt? Oder lässt du es einfach laufen und hoffst, dass du weiter beschäftigt wirst?
    Evtl. fragst du mal beim Personalrat nach, ob es so eine Sperre wirklich gibt oder bei einer Gewerkschaft deines Vertrauens.

    Ja, das war bisher immer der Fall.

    Ich bin immer als Vertretung für eine Lehrkraft in Elternzeit weiterbeschäftigt worden.

    Irgendjemand ist ja immer schwanger. ;)


    Aber nach Ablauf von 5 Jahren muss entweder die Entfristung (auf Antrag, nicht vollautomatisch) folgen, oder du wirst gefeuert.

    Ich kann nicht soo viel zum Thema beitragen, müsste mich aber extra einloggen, weil ich mich so gefreut hab, von dir zu lesen :rose:.

    Ich freue mich auch riesig, dich wiederzulesen! :bussi:


    Ich vermute mal, dass sich Einklagen dann lohnt, wen du nicht aufgrund deiner Qualifikationen und/oder Tätigkeitsdauer entfristet werden könntest, sondern auf Grund von Formfehlern.

    Äh... ich bin gar nicht davon ausgegangen, dass freiwillig entfristet wird... :staun:


    Gibt's das auch?

    Jemand arbeitet 5 Jahre als Vertretung, macht einfach'n ordentlichen Job, und dann kommt der Staat und sagt: "Jou, denn man toe, nech?" :top:

    Das einzige was mir spontan als möglicher Nachteil einfällt, ist das "Einfrieren" der bisherigen Teilzeitquote.

    Aber mir ging es doch gar nicht um die Nachteile des Einklagens.


    Ich frage mich, warum ein Antrag auf Entfristung überhaupt abgelehnt wird.

    Derjenige, der diesen Antrag stellt, hat sich doch etwas dabei gedacht.

    Keine Vertretungslehrkraft wird nach Ablauf des zweiten vollen Jahres den Antrag stellen, bloß weil man in der freien Wirtschaft nach zwei oder drei Jahren fest angestellt werden muss. Sondern in der Schule ist es doch eher so, dass du deine 5 Jahre voll gemacht hast und nun gerne für immer an deiner Schule bleiben würdest. Was spricht also dagegen, diesem Wunsch zu entsprechen?

    Ich möchte vor allem nicht arbeitslos werden.


    Ich gebe euch gern ein paar Eckdaten zum besseren Verständnis:

    * exakt 20 Jahre Lebenszeitverbeamtung an einer städtischen Realschule

    * dort keine Möglichkeit des Versetzungsantrags

    * dann Bitte um Entlassung aus dem Beamtentum

    * 1 Jahr Vertretungslehrkraft an einer staatl. MS

    * inzwischen 4. Jahr Vertretungslehrkraft an einer staatl. RS (Elternzeitvertretungen)

    * nächstes Jahr letzte Möglichkeit weiterzuarbeiten

    * danach angeblich Sperre für 2 Jahre (lt. SL vom letzten Jahr, inzwischen haben wir eine neue SL)


    Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich also 56, blicke auf inzwischen fast 26 Jahre Schuldienst zurück (Ref inklusive), mag meinen Beruf, meine Schule, meine SL, meine KuK, meine SuS und mir wird schwer ums Herz beim Gedanken, dass das im September 2025 alles vorbei sein könnte.

    Das dann fehlende Geld ist nicht das Schlimmste, denn ich bin verheiratet und mein Mann hat meinen vogelwilden Werdegang stets mitgetragen. Ich werde also nicht verhungern. Aber ich bin ein sog. "one trick pony", ich kann nix anderes und möchte meinen Beruf gerne weiterhin ausüben.


    Und ja, ich bin vielleicht grad ein bisschen emotional.

    Mein Beruf ist für mich kein McJob. :traenen:


    LG Grünfink

    Hallo guten Abend in die Runde,


    weiß jemand von euch, welche Gründe möglicherweise gegen eine Entfristung sprechen?

    Ich lese viel über die Entfristung an sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (sofern es da überhaupt allgemein anwendbare Kriterien gibt) oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will - aber ich finde tatsächlich nichts zu den Vorgängen selbst, also warum eine Kollege/eine Kollegin überhaupt in die Situation kommt, evtl. klagen zu wollen/müssen, weil der Antrag abgelehnt wurde.


    Lieben Dank für eure Mühe! :rose:

    Grünfink

    diese Gruppe hat für die Tage zuhause Arbeitsaufträge oder Wiederholungs-/Übungsaufgaben erhalten (quasi "umfangreiche Hausaufgaben"), die dann in der nächsten Stunde, in der sie dann wieder in der Schule anwesend waren, besprochen wurden.

    Ja, so war das hier auch.

    Ich bezog mich allerdings auf Plattenspielers Hinweis auf das momentane Edutainment.

    Aber man wird für die zu Hause Lernenden nicht das auffahren, was wir aktuell an digitalem Unterricht, digitaler Förderung und individueller Begleitung bereitstellen. Nehme ich an.

    Ach, komm, wir Lehrer als faule Säcke könnten in einer Krisensituation auch mal ein doppeltes Deputat leisten.

    Videounterricht geht auch abends und nachts. Oder notfalls via Bilokation.

    Du hast Recht.

    Ich Doofi hab natürlich wieder mal mein natürliches Bedürfnis nach Schlaf VÖLLIG überbewertet! :staun:

    Mea culpa!

    Bei Wechselunterricht wird man für die zu Hause Lernenden Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen, evtl. mal Rückmeldungen zu Ergebnissen geben und für Fragen zur Verfügung stehen. Aber man wird für die zu Hause Lernenden nicht das auffahren, was wir aktuell an digitalem Unterricht, digitaler Förderung und individueller Begleitung bereitstellen. Nehme ich an.

    Wie sollte das auch gehen? :gruebel:

    Bei Wechselunterricht bin ich jeden Tag in der Schule und habe meinen normalen Stundenplan - bloß halt immer mit Gruppe A oder Gruppe B der entsprechenden Klasse. Wie soll ich denn da zeitgleich online Unterricht anbieten für diejenige Gruppe, die gerade nicht in der Schule ist? :weissnicht:

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